Also ein Freund von mir hat jetzt einen Bewilligungsbescheid bekommen über die Gewährung einer Beihilfe für die Erstausstattung seiner Wohnung.

Die Auszahlung der Leistung erfolgt jedoch nur nach Einreichung der Rechnung direkt an den Rechnungsleger.

Das Problem im Grunde bekommt man unter dieser Voraussetzung keine Möbel, man kann ja nicht in ein Kaufhaus gehen und sagen ich hätte gerne das und schicken sie die Rechnung an das Jobcenter.

Es soll auch nicht undankbar klingen oder ähnliches sondern er ist derzeit angewiesen auf diese Hilfe um wieder auf die Beine zu kommen.

Gibt es eine Möglichkeit das der vorgesehene Betrag direkt ausgezahlt wird damit er über Flohmarkt und Anzeigen die MÖbel kaufen kann ???

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen in der Hinsicht.

LG