ALG 2. Nichts von erstausstattung gewusst, nachträglich beatragbar?
Hallo ihr lieben, leider lebe ich seit einigen Jahren von ALG 2, als ich in meine Wohnung zog wusste ich nichts von einer Erstausstattung, habe ich erst vor kurzem gehört. Zu 70% besteht meine Wohnung aus Leihgaben ( Tv vom Vater, Küche kaputt und notdürftig zusammengestellt, milde Gabe von bekannten, Schlafzimmermöbel von Cousine. Waschmaschine von Oma und so weiter ) nun frage ich mich, bzw euch kann ich das im Nachhinein ( Jahre später) noch betragen da die Möbel und Geräte ja nicht mir gehören? Und wenn nicht, gibt es da ein Darlehen um ein paar Standartdinge kaufen zu können?
Vielen Dank im voraus. .
1 Antwort
Da du deine Wohnung seit Jahren hast, hast du jetzt kein "Recht" auf eine Erstausstattung. Deine Wohnung ist doch möbliert. Warum soll dir der Saat nun Jahre später noch etwas bezahlen?? Im besten Falle bekommst du ein Darlehen, um ein paar Sachen zu kaufen. Jedoch ist ein gewisser Teil deines Alog2 für die Ersetzung alter Sachen vorgesehen.