Erbengemeinschaft Auflösung erst nach Jahren - welcher Verkehrswert

Ein Ehepaar kauft ein Haus, nach ein paar Jahren stirbt die Ehefrau. Es erben zur Hälfte der Ehemann und zu je 1/4 die zwei bereits erwachsenen Kinder den Anteil der Ehefrau. Zu diesem Zeitpunkt ist das Haus verschuldet und in einem sehr schlechten Zustand. Der Ehemann kommt für sämtliche Kosten des Hauses auf und renoviert bzw. baut an und um in den kommenden Jahren das Haus komplett mit seiner zweiten Ehefrau.Diese trägt einen Großteil der Umbaukosten und tilgt die früheren Schulden aus ihrem Vermögen. Der Wert des Hauses wird dadurch erheblich gesteigert. Die Kinder beteiligen sich nie an den Kosten bzw. Umbaumaßnahmen etc. - bewohnen das Haus allerdings auch nicht. Jetzt ist der Ehemann verstorben und hat seine Kinder nicht als Erben im Testament eingesetzt. Es soll nun eine Auflösung der Erbengemeinschaft erfolgen, indem der Nacherbe des Ehemannes( durch Testament festgelegt) die Kinder als Miteigentümer des Hauses (im Grundbuch eingetragen) ausbezahlt. Es stellt sich nun die Frage, von welchem Wert auszugehen ist. Das Haus war zum Zeitpunkt des 1.Erbfalles (Tod der Ehefrau) sehr wenig wert - erst durch die Umbaumaßnahmen erfolgte eine Wertsteigerung. Erhalten die Kinder ihren Anteil ausgehend vom damaligen Wert (vor 25 Jahren) oder vom heutigen? Welche Regelung kann getroffen werden?

Erbe, Erbengemeinschaft, Teilungsversteigerung
Regelung für ein Erbe mit Schulden undvorhandener Vorsorge- und Generalvollmacht über den Tod hinaus

Hallo liebe Community.

Meine Mutter ist am 8. Februar an Lungenkrebs verstorben. Vor ihrem Tod hat sie mir eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, die über ihren Tod hinaus wirksam ist.

Diese Vollmacht haben wir eingerichtet, weil ihre Hausärztin sie gegen ihren Willen ins Hospiz bringen wollte und meine Mutter aber zu Hause sterben wollte.

Weil alles vom einen auf den anderen Tag geschehen musste, hatte ich keine Zeit um mich ausreichend darüber zu informieren, was das eigentlich bedeutet.

Meine Mutter hat von nun ihrem verstorbenen Mann 8.000 Euro Schulden geerbt, von denen sie erst 3 Wochen vor Ihrem Tod erfahren hatte. Die Krankenkasse, der Stromanbieter und die Nebenkosten für Ihre Wohnung müssen nun auch noch gezahlt werden. Auf dem Bankkonto sind 90,99 Euro Minus. Insgesamt sind das etwas 10.000 Euro schulden. Zuhause hat sie 2 neue Flatscreen-Tv die ca 500 Euro wert sind und ein paar schöne aber nicht hochwertige Möbel. Alles in allem wenn es hochkommt 2500 Euro. Wertsachen sind sonst nicht vorhanden.

Wie ist es nun mit dem Erbe? Wir sind 3 Geschwister, wir möchten alle keine Schulden erben aber auch Mamas Besitz nicht aufgeben. Vor ihrem Tod und bevor sie wusste das sie Schulden geerbt hatte, hat sie in meinem Beisein und mit vollem Bewusstsein die Gegenstände auf uns drei aufgeteilt.

Muss ich das nun alles verkaufen um die Schulden zu reduzieren und alles ist weg? Das wäre sehr sehr traurig. Oder bleibe ich nun eventuell auf den Schulden sitzen? Bitte helft mir weiter. Danke

Schulden, Erbrecht, Erbe, Nachlass, Vorsorgevollmacht, generalvollmacht
Erbengemeinschaft in Eigentümergemeinschaft umwandeln oder lieber nicht?

Hallo zusammen,

Meine Situation ist die folgende: Nach dem Tod unseres Vaters haben meine 2 Geschwister und ich sein Haus als Erbengemeinschaft geerbt. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus und besteht aus 3 Wohnungen. In 2 der 3 Wohnungen wohnen mittlerweile meine Schwester und mein Bruder. Die dritte Wohnung ist aktuell vermietet.

Eine Erbengemeinschaft ist ja eigentlich nur temporär vorgesehen und sollte über kurz oder lang aufgelöst werden.

Meine persönliche Idee wäre hier, da es schon 3 abgeschlossene Wohnungen sind, aus diesen auch 3 Eigentumswohnungen zu machen (da wir 3 Geschwister sind würde sich das natürlich gut ausgehen). Da meine Schwester dieses Jahr heiratet, würde ich die Auflösung der Erbengemeinschaft so schnell wie möglich veranlassen, da im Falle ihrer Heirat ja ihr Ehemann entsprechend Erbberechtigt ist und ja ggf. im Falle dass ihr etwas zustößt in die Erbengemeinschaft mit reinrutschen würde (was wir natürlich nicht hoffen wollen).

Meine Frage ist nun: Macht eine Umwandlung der Erbengemeinschaft in eine Eigentümergemeinschaft in diesem Falle Sinn oder gibt es noch Alternativen?

Mir ist wichtig, dass man möglichst notariell eine saubere Trennung hat und jeder seinen Anteil am Erhalt des Hauses leistet. (Aktuell wird die Miete der 3. Wohnung fast ausschließlich zum Erhalt des Hauses hergenommen, meine Geschwister wohnen mietfrei, zahlen lediglich Nebenkosten und zahlen keinen Beitrag im Sinne von Instandhaltung etc.)

Danke schon mal im Voraus für jede Antwort.

Erbe, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung, Erbengemeinschaft
Dürfen die Beerdigungskosten meines verstorbenen Vaters von meinem Pflichtteil abgezogen werden?

Ende Oktober verstarb mein Vater. Durch das Testament erfuhr ich erst das ich "enterbt" wurde und die Freundin meines Vaters Alleinerbin ist. Seine Freundin hat das Beerdigungsinstitut beauftragt und die Kosten übernommen.

Ich kannte die Freundin bis zu seinem Tod nicht, sah sie zum ersten Mal 2 Tage vor seinem Tod im Krankenhaus. Nachdem er gestorben war hatte ich dann die Möglichkeit sie kennenzulernen. Wir sprachen über seinen Nachlass dabei kam heraus das er eine große Münzsammlung besaß und ein PKW im Wert von ca. 4.200 Euro...

Ich habe ein paar Tage später mit meiner Mutter wenige Möbel und Bilderalben aus seiner Wohnung holen dürfen (die schon vorbereitet waren in Kartons die halbe Wohnung war zu dem Zeitpunkt schon ausgeräumt) an diesem Tag verlangte die Freundin dann dass ich schriftlich auf meinen Pflichtteil verzichten soll.. Da ich wusste das soetwas (ohne Notar) nicht rechtens ist unterschrieb ich das Dokument weil sie mich erpresste ich dürfte sonst nicht die Bilderalben und Möbel mitnehmen...

So fing das alles an, davor dachte ich sie sei eine nette Frau...

Habe jetzt vor 2 Wochen ein Schreiben an sie abgeschickt indem ich Sie auffordere alles schriftlich zu belegen da mir gesetzlich 50% zusteht.

Nun kam ein Schreiben zurück was besagt das es nie eine Münzsammlung gab... hust Ich den gesammten beweglichen Besitz abgeholt hätte (was einfach die Größte Lüge ist) Da hab ich aber Zeugen die das Gegenteil bestätigen können !

Das Schreiben sagt auch das die Beerdigungskosten 4.935,10 Euro betragen haben und dass das Vermögen des Erblassers hierfür nicht ausgereicht hätte...

Zudem musste die Freundin angeblich noch die Wohnung (im Wert von 1000 Euro) räumen lassen . Die Wohnung war in ihrem Besitz in der mein Vater bis zu seinem Tod gewohnt hat...

Meine Frage:

Kann sie die Kosten so vom Erbnachlass abziehen? Oder bezahlt sie als Auftraggeber und es hat garnichts mit dem Nachlass zu tun?

Muss ich also diesen Vermögenswert auf meinen Pflichtteilanspruch in Anrechnung bringen? Im Schreiben macht sie mich auchnoch darauf aufmerksam, sollte ich weiter behaupten Inhaber einers weitergehenden Pflichtteilanspruches zu sein wird sie eine negative Feststellungsklage gegen mich einreichen.

Erbe, Beerdigung, Nachlass, Pflichtteil
Mietvertrag über den Tod des Vermieters hinaus?

Hallo,

ich habe die Möglichkeit bei einem älteren Freund in sein Zweifamilienhaus, in die obere Etage einzuziehen. 4ZKDB, Garten, ruhige Gegend...einfach top.

Meine Frau hat mit ihren Eltern vor vielen Jahren da mal gewohnt. Dann sind sie ausgezogen. Der Kontakt zum dem älteren Freund riss aber nicht ab. Er war mit seinen drauffolgenden Mietern nie richtig zufrieden.

Meine Frau und ich besitzten mittlerweile nun eine Eigentumswohnung die wir sowieso vermieten oder verkaufen möchten. Da kommt uns das Angebot des älteren Freundes sehr entgegen. Für nur 300,00€ (!!!) Kaltmiete könnten wir bei ihm Wohnen.

Er wünscht sich uns sehr als Mieter. Die jetztigen haben schon zum Jahreswechsel gekündigt. Wir würden ihm den Garten und das Haus Pflegen.

Das Problem ist jedoch dass er schon 85 Jahre ist. Was passiert nach seinem Ableben?

Er hat zwei Söhne die nicht gerade arm sind (Steuerprüfer und Oberkommissar). Jedoch bestimmt nicht auf das Haus verzichten würden.

Wie können wir uns bei unserem alten Freund absichern dass wir nach seinem Tod dort weiter leben dürfen. Dass die Miete nicht um das Doppelte erhöht wird oder dass wir sogar wegen Eigenbedarfs die Wohnung in dem Haus verlassen müßten.

Nur über sein Testament oder doch vielleicht über einen Mietvertrag der über seinen Tod hinaus geht.

Klingt alles komisch aber ich wollte mal hier ansetzten bevor ich mit ihm darüber rede. Ist mir auch etwas unangenehm schon jetzt mit ihm über seinen Tod zu sprechen.

Danke im Voraus für Ratschläge, Robert

Tod, Erbe, Vermieter, Mietvertrag
plichtteil von verstorbener Mutter

Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem:

Meine leibliche Mutter ist vor einiger Zeit verstorben. Sie selber war mit meinem leiblichen Vater nicht mehr verheiratet hatte aber vor 17 Jahren neu geheiratet. Der neue Ehepartner brachte ein Kind mit in die Ehe ( dieses Kind wurde nicht von meiner Mutter adoptiert).

Nun war vor kurzem Testamentseröffnung. In dem Testament hat meine Mutter ihren jetzigen Eheparter in einem gemeinschaftlichen Testament zum Alleinerben ernannt. Weiter heißt es, dass erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners die gesetzlichen Erben ausgezahlt werden sollen und das dann der Rest zu gleichen Teilen an die beiden hinterbliebenden Kinder ( mich und meinem Stiefbruder) gehen soll.

Ich weiß das mir mein Pflichterbe definitv jetzt auch schon zu steht. Nur ist es so, dass mir ja jetzt beim Tod meiner Mutter mein Pflichtteil zusteht (3Jahres Frist). Wenn ich es jetzt nicht einforder ist es also weg. Wenn dann mein Stiefvater verstirbt bekomme iich ja kein Pflichtteil mehr (weil nicht Adoptiert/bzw. leiblich).

Das heißt Ablauf wäre dann so: Stiefvater verstorben. Leiblicher Sohn erhält laut Stestament Pflichtteil, der Rest zu gleichen Teilen an mich und Ihn.

Mein Problem an der ganzen Sache ist, dass ich von meinem Stiefvater eigentlich gar kein Pflichterbe vordern wollte. Sein Sohn ist aber auf deutsch gesagt ein Ar..h und will will definitiv nicht das er selber mehr bekommt.

Das heißt für mich definitiv eine Benachteiligung wenn ich mein Pflichterbe nicht jetzt einfordere oder?

P.S.: Mein Stiefvater will mir jetzt Sachen meiner Mutter mitgeben weil er sagt, dass er Sie nicht braucht. Sollte man sowas annehmen? wirkt sich das auf das Pflichterbe aus?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Martina

Erbrecht, Erbe, Erbschaft
Mutter verstorben, Stiefvater dreht durch

Hallo,

meine Mutter ist vor ca. 7 Wochen verstorben. Mein Stiefvater, meine Schwester und Ich (beide 20 und wohnen nicht mehr zu Hause) haben das Erbe angenommen. Leider herrscht jetzt richtiger Krieg zwischen meinem Stiefvater und meiner Schwester und mir. Ihm gehörte, vor dem Tod meiner Mutter, garnichts. & jetzt hat er 50% des Hauses gererbt. & der Rest wurde unter den Kindern aufgeteilt - jeder 1/6, da 3 Kinder. (meiner kleiner Bruder ist noch minderjährig, 6 Jahre). Es kam kein Testament! Jetzt dreht der Kerl ab & schmiss meine Schwester aus dem Haus raus, und meinte, dass das Haus ihm sei & wir nichts zu sagen hätten. Er bezahle schließlich momentan die ganzen Schulden & wir nicht. (Können wir auch nicht, da wir beide ausbildungssuchend sind.)

Letzte Woche meinte er, wenn wir ihn irgendwie verärgern würden bzw wenn wir ankommen würden und wollten unser Anteil vom Haus haben, sprich Auszahlen lassen ( er will das Haus eigentlich behalten), würde er die selbe Schiene fahren und mit dem Geld der Lebensversicherung (die bekommt er, da das auf dem Versicherungsschein angegeben war) mit meinem kleinen Bruder abhauen, einen Urlaub machen und erst in nem halben Jahr zurückkommen. Also kurz gesagt, er würde uns dann mit den Schulden sitzen lassen. Ich bin echt am verzweifeln. Ich weiß nicht was wir jetzt machen sollen. Wir können keine Schulden ab bezahlen. Letztendlich war damals keine Rede von so vielen Schulden :0 Das kam alles erst raus, nachdem wir den Erbschein schon unterschrieben hatten.

Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.

Ganz liebe Grüße

P.S. Wie sieht das eigentlich aus, wenn ein gemeinsamer Kredit von meiner Mutter u. meinem Stiefvater noch besteht. Müssen wir auch dafür aufkommen?

Schulden, Tod, Erbe

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