Hallo,
wenn ein scheinbarer Erbe gegenüber dem Nachlassgericht wissentlich etwas verschweigt, z.b. die Adresse seines Halbbruders angibt, wohlwissend das dieser woanders wohnt, im Ausland wohlgemerkt, so das dieser vom Nachlassgericht nicht informiert werden kann, macht sich dieser Erbe dann strafbar?
LG