Nun, meine 2. Frage über das Erbrecht. Es gibt nun 2 Söhne vom verstorbenen Vater, diese Erben rein theoretisch alles was der Vater hat. Die Wohnung wurde von der Polizei abgeschlossen, und die Schlüssel wurden eingezogen. Die Geschwister vom Vater sind dadurch nicht im Erbrecht bzw. erben dadurch erstmal nichts (oder?). Jetzt bekommt morgen die Schwester vom Vater die Wohnungsschlüssel und hat dadurch natürlich Zugang zur Wohnung und könnte sich etwas "selbst vererben". Darf die Polizei die Schlüssel überhaupt der Schwester geben? Es ist ja quasi der Zugang zum gesamten Erbe (mehr oder weniger)
Wer bekommt den Schlüssel zur Wohnung wegen dem Erbe?
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