Rücklagen-/Instandhaltungskonto durch Verwalter nicht ordnungsgemäß angespart, was tun?

6 Antworten

Bei 0 % Zinsen ist es in der Tat absolut egal, auf welchem Konto die IR sich befindet. Früher hatte man ein Sparkonto ggf. auch ein Festgeldkonto wegen der Zinsen. Wichtig ist nur, dass Du auf der JA prüfst, ob die ausgewiesene IST-IR tatsächlich auch auf den Konten vorhanden ist. Das also die Summe der Endbestände aller Konten mind. zu hoch ist, wie die ausgwiesene IST-IR. Wenn dies der Fall ist, dann ist alles OK.

Ob Beirat oder nicht - JEDER Eigentümer hat das Recht Einsicht in die Belege, Kontoauszüge, Rechnungen ... zu beantragen. Mach das - das Einsichtsrecht muß er Dir gewähren. Bist wohl mind. 3 Stunden dann damit beschäftigt. Du darfst auch Fotos nach belieben machen.

Der Verwalter muß eine ETV einberufen wenn es mind. von 25% der ETV nach Köpfen verlangt wird unter Angabe der TOPs und der Gründe. Macht er es nicht, darf der Beiratsvorsitzende die ETV einberufen. Macht er es auch nicht, oder weigert er sich, dann musst Du Dich an das Amtsgericht wenden. Dann wird das AG eine Person (evt. Dich) beauftragen, die ETV einzuberufen und und leiten. Die Kosten musst Du vorstrecken - der Verwalter kann dann auf Schadenersatz per Beschlussfassung verklagt werden.

https://www.promeda.de/blog/einberufung-eigentuemerversammlung-durch-beirat-eigentuemer/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Linke Tasche, rechte Tasche.

Ob die Rücklage auf dem Girokonto liegt, oder auf einem speziellen Rücklagenkonto spielt keine Rolle. Dadurch findet keine Geldvermehrung oder umgekehrt statt. Die einzige Anforderung welche die Rechtssprechung an die Anlage der Rücklage stellt ist, dass sie mündelsicher angelegt werden und jederzeit verfügbar sein muss. Auch eine Verzinsung der Rücklage ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, denn sie dient als Notgroschen und nicht als Geldanlage.

Da ihr offensichtlich keinen Verwaltungsbeirat habt, kannst du natürlich die Belege selber prüfen. Dies ergibt sich aus deinem uneingeschränkten Einsichtsrecht in die Unterlagen der Verwaltung.

Ob die Buchhaltung schlüssig ist, kannst du einer ordnungsgemäßen Abrechnung entnehmen. Ohne jetzt eine ausführliche Beschreibung abzugeben (das sprengt den Rahmen) müssten in deinem Fall die fehlenden 5.000 Euro entweder auf dem Girokonto sein, oder aber die Ausgaben um den Fehlbetrag bzw einen Teil des Fehlbetrags höher sein, als im Wirtschaftsplan kalkuliert wurde.

Fazit: Euer Verwalter hat sich nicht strafbar gemacht und auch gegen keine Vorschrift verstoßen, nur weil er erst am Ende des Jahres eine Umbuchung vorgenommen hat. Seine Versäumnisse liegen wohl eher im Bereich seiner Auskunftspflicht gegenüber der Wohnungseigentümerversammlung.

Habt ihr denn kein Beirat in der Eigentümergemeinschaft die die Bücher des Hausverwalters prüfen?

Immerhin mußt ihr ja jedes Jahr den Beirat und die Hausverwaltung entlasten.

Da könntet ihr dagegen vorgehen, wenn der nicht so arbeitet oder Beträge verbucht wie es sein soll.

Ich würde meine Bedenken dem Beirat vortragen, die sollen sich darum kümmern. Dafür sind die doch da. Oder habt ihr keinen Beirat? Ist doch gesetzlich vorgeschrieben einen oder mehrere zu wählen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

NiciH1991 
Beitragsersteller
 28.10.2019, 17:36

Nein wir haben keinen Beirat. Sind ja nur zwei Parteien. Den anderen Eigentümern scheint alles egal zu sein und wir werden nur angefeindet vom Hausverwalter wenn wir Nachfragen und Einwürfe machen. Entlastet haben wir den Verwalter weder für 2017 noch für 2018 weil es zu viele Unstimmigkeiten gibt.

albatroz1102  28.10.2019, 17:37
@NiciH1991

Dann ist es höchste Zeit die Hausverwaltung zu kündigen und eine neue zu suchen. Was meinst Du dazu?

NiciH1991 
Beitragsersteller
 28.10.2019, 17:46
@albatroz1102

Das auf jeden Fall. Wir haben sogar eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen wollen und haben den Verwalter beauftragt diese einzuberufen, weil das sein Job ist, aber er hat dies auch nicht getan.

albatroz1102  28.10.2019, 17:47
@NiciH1991

Wende Dich als Eigentümer an Haus und Grund. Die beraten Dich rechtlich, wenn man Mitglied ist. Ich bin da schon lange Mitglied wegen meinen zwei Wohnungen die ich vermietet habe und habe regelmäßig rechtliche Fragen. Die 80€ / Jahr sollte es Dir Wert sein. Die Schreiben und verfassen auch Briefe für Dich. Kostet aber extra was.

Ihr habt doch sicher auch eine Eigentümerversammlung. Diese bestimmt doch einen Rechnungsprüfer, der dann wiederum den Verwalter kontrolliert.

Wenn diese Kontrolle nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, stellt sich die Frage nach der Haftung.


NiciH1991 
Beitragsersteller
 28.10.2019, 17:31

Haben wir nicht nein....

DerHans  28.10.2019, 17:51
@NiciH1991

Irgend jemand muss doch den Verwalter prüfen. Der kann doch nicht nach eigenem Gutdünken agieren.

Immofachwirt  05.04.2020, 11:53
@DerHans

Gem. § 29 prüft der Verwaltungsbeirat die Belege. Da die Wahl eines Verwaltungsbeirats nicht vorgeschrieben ist, gibt es auch keine Belegprüfung, wenn kein Verwaltungsbeirat gewählt wurde. Dafür hat jeder Wohnungseigentümer ein Einsichtsrecht in sämtliche Unterlagen der Verwaltung. Das bedeutet, dass jeder selbst die Belege prüfen kann, wenn er will.

Das ist ok, solange er das Geld nicht für sich verwendet, ist das Konto sche1ßegal, wo es ist.


NiciH1991 
Beitragsersteller
 28.10.2019, 17:29

Aber die Rücklagen werden doch auch verzinst. Das verfälscht das ja auch total wenn erst am Ende des Jahres ordnungsgemäß angespart wird. Klar die Zinsen sind mittlerweile bei Null, aber es geht ja um die Sache der ordnungsgemäßen Ansparung in meinen Augen.

Wenn es egal ist auf welchem Konto sich das Geld befindet, wieso werden die Konten dann überhaupt getrennt geführt?