Wespen am Haus?
Wenn ein Eigentümer drei Wohnungen hat, wer zahlt was in einer Eigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Hier geht es um die Entfernung eines Wespennestes, wird der Betrag durch acht geteilt, oder durch fünf ?
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7 Antworten
Alles falsch. Es wird nach den Eingentumsanteilen aufgeteilt. Es sei denn, die Teilungserklärung enthält Überraschungen.
Also da das das Gebäude betrifft wird es sich um Allgemeineigentum handeln. Ob die Hausratversicherung das zahlt wage ich zu bezweifeln, ist ja eigentlich nichts zerstört - lediglich "Gefahr im Verzug" ...Aber eigentlich die nächste Frage für hier .Vielen Dank .
Danach Geinschaftseigentum. Wenn es in der Wohnung sein sollte, dann Sondereigentum.
Ich habe da keinen Erkenntnisbedarf. Du bist der Überzeugung, dass die Wespen in der Wohnung sind. Ich nicht. Lass dann mal gut sein.
Also ich halte zb 250/1000 Anteile bei meiner Wohnung und mit gehören damit auch 25% der Instandhaltungsrücklage. Kosten trage ich entsprechend immer zu einem Viertel, wenn etwas für das Gebäude ansteht.
Sofern das exakt gleich geteilt ist, zahlt der Eigentümer von 3 Wohnungen natürlich 3x so viel - er muss auch 3x so viel Instandhaltungsrücklage und Versicherungsanteile zahlen. Ist es unterschiedlich verteilt, zahlt er den Anteil, der schriftlich festgehalten wurde.
Wahrscheinlich hat sich das Problem ja längst erledigt. Aber so lange man dem Nest nicht näher als 1 Meter kommt, passiert gar nichts. Und wenn man keine ruckartigen Bewegungen macht, kann man die Hand auch direkt vor das Nest halten.
Erschütterungen mögen sie gar nicht.
Manche Menschen haben grundlos Angst - vor allem ....
die kosten werden durch die Anzahl der Wohnungen geteilt... wenn jemand jetzt drei Wohnungen hat, entfallen auf ihn halt 3/8 der Kosten
Nur, sofern die Teilungserklärung gleichmäßige Anteile vorsieht. Wenn 2 Einheiten nur 35qm haben und eine 250qm, wird die Rücklage und Teilung sicher nicht gleichmäßig sein.
Sehe ich nicht, dass es etwas zu verteilen gibt. Laut Frage ist lediglich das Sondereigentum betroffen und darin hat die WEG nichts zu suchen.
Dann wärst du einer derjenigen der wahrscheinlich mit der eigentümergemeinschaft vor Gericht landen würde
und weil das halt öfter passieren kann, bevorzuge ich Immobilien wo ich die alleinige Verantwortung trage ...hätte auf so eine korinthenkackerei keine Lust...
Warum sollte ich landen, meine Hausratversicherung bezahlt doch die Umsiedelung.
Und wieso kleine Rosinen, für mein Sondereigentum bin ich auch zuständig, und nicht irgendwelche Nachbarn/ME.
Da gebe ich dir recht... hab die Zusatzinfo Bzgl des sondereigentums in der Antwort-Option überlesen..,
Ich hab keine Ahnung, hoffe aber, dass (wenn) durch 8 geteilt wird. Warum sollen die anderen Eigentümer mehr zahlen, nur weil der (eventuell) reichste im Bunde mit drei Wohnungen es nicht einsieht? Der sollte das Geld doch erst recht haben
Das ist klar und deutlich zu erkennen, das mit der Ahnung.
Hier geht es um das Sondereigentum und da haben die ME nichts drin verloren.
Bist Du sicher, laut Frage ist nicht das gemeinschaftliche Eigentum betroffen, somit wäre die Hausrat zuständig.