Grundstücksvermessung bei Eigentümergemeinschaft?
Hallo,
meine Lebensgefährtin und ich sind Eigentümer einer Grundstücksfläche die sich auf einem Flurstück befindet welches 2 weitere Eigentümer hat. Unser Wunsch ist es unseren Teil dieses Grundstückes vermessen zu lassen. Das die Kosten dafür uns berechnet werden versteht sich. Meine Frage:
Brauche ich für die Vermessung und die weiteren entstehenden Maßnahmen (behördliche Dinge) die Zustimmung aller Eigentümer?
Handelt es sich bei deiner Grundstücksfläche um Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht nach Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG oder WEG) und ist sie geometrisch eindeutig bestimmt?
Im GB steht Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung, Flur,Flurstück und Wirtschaftsart, Lage. Darunter steht:verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan usw.
... oder wie ist das Eigentum im Grundbuch bezeichnet?
Da bin ich gerade überfragt. Das muss ich nachsehen.
4 Antworten
Ja, für die Teilungsmessung benötigst du die Zustimmung aller Eigentümer oder eine Bevollmächtigung von diesen, bzw.. solltest dir zumindest sicher sein, dass sie der beabsichtigten Maßnahme nicht widersprechen.
Wenn nicht alle Beteiligte am Grenztermin erscheinen, werden diese schriftlich über die erfolgte Abmarkung mit einem entsprechenden Rechtsbehelf informiert.
Sobald das Katasteramt dann den Fortführungsnachweis erstellt hat, benötigst du die Zustimmung aller Beteiligten für eine notariellen Kaufvertrag.
Ansonsten ist die Eigentümergemeinschaft später Eigentümer von 2 Flurstücken, statt von einem.
Vor Festlegung der Grenzen mit dem Bauamt reden, Baulasten, Abstandsflächen, Zuwegung....
nur mit einer Grenzmarkierung ändert sich hier aber nullkommanix, in meinen Augen rausgeworfenes Geld. Es bleibt eine Eigentümergemeinschaft bezüglich des ganzen Grundstücks, solange du „deinen ideellen“ Teil nicht von der Restgemeinschaft erwirbst.
Stellt sich weiterhin die Frage, ob dieser Schritt euer Vertrag (nach § 745 BGB sofern vorhanden) über die gemeinsame Nutzung überhaupt zulässt und nicht sogar schlimmstenfalls aushebelt. Du willst aus einem Flurstück zwei Flurstücke machen.
Dein oberer Nachbar macht dir Schwierigkeiten mit dem Wegerecht oder wo liegt das Problem?
Der Nachbar führt sich auf als hätte er "Hausrechte" oder er sei derjenige der das sagen hat. Vielleicht denkt er weil er vor uns den einen Teil erworben hat, dass er hier Vormund spielen darf. Es gab mehrfach Anstöße, auch von seiner Lebensgefährtin. Es ging um das schneiden von Haselnuss, darum mir vorzuschreiben was ich zu tun und zu lassen habe auf dem von mir erworbenen Teil des Grundstückes bis hin zu einem verbalen Angriff weil ich ein Regenfallrohr angefangen habe umzulegen. (es befindet sich auf meinem Teil des Grundstückes, aber hat angeblich die Rinne samt Fallrohr machen lassen) . Ich wollte lediglich dass das Rohr welches sich an der Mauerecke der garage befindet von der Seite nach vorne umlegen, da ander seite unsere Terrasse ist und diese modernisiert werden soll. Es gibt kein eingetragenes Wegerecht für das Paar. Wir besitzen den vorderen Teil vom Grundstück, der direkt an der Straße liegt, deren Grundstückeigentum ist das hintere vom Flurstück. Wegerecht hat lediglich der Nachbar links neben uns. Der mich im übrigen schon mehrfach beklaut hat. (Mit der Aussage: es hat ja mal mir gehört. Der Nachbar hinter uns parkt auch auf unserem Grundstücksteil mit seinem Wagen. "War ja schon immer so" .
oh wei Ohne Katasterkarte und ohne Grundbuchauszug schwierig sich hier ein Bild zu machen.
Liest sich als ob hier bereits viel unnötiges Geld zum Notar geflossen wäre, anstatt einmal richtig die Dinge vom Anwalt regeln zu lassen.
Dir ist, was explizit in deinem Kaufvertrag (1 Stück Haus o.ä) erworben wurde, alles andere ist ohne Nachweis als Gemeinschaftseigentum zu betrachten.
Wird im Erbfall richtig interessant.
Oha, nun der Erbfall steht nicht im Vordergrund. Meine Lebensgefährtin und ich sind kinderlos. Ein Verkauf im Alter ist da wohl naheliegender. Im Grundbuch steht "Miteigentumsanteil an dem Grundstück. Auch steht dort "verbunden mit Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr 2 gekennzeichneten Räumen und Garagen. Auch steht dort " Das hier eingetragene Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
ha, wie gut, dass wir drüber geredet haben :-) Vergiss meinen o.g Paragraphen. Hier gilt Wohnungseigentumsgesetz.
Du hast soviel Miteigentumsanteil (MEA) an dem gesamten Grundstück, bedeutet das Grundstück ist Gemeinschaftseigentum und du erreichst mit der Messung nichts, da ansonsten die Teilungserklärung geändert werden müsste.
2er WEG ist bescheiden, hast du in das Gesetz schon mal reingeschaut?
Ohne die Teilungserklärung zu kennen ist es schwierig zu beurteilen, was du außen machen ohne Beschluss der WEG darfst.
Hier wäre dann eher an einer einvernehmlichen Hausordnung/ Gemeinschaftsordnung zu arbeiten.
Habe mich nicht mit dem WEG beschäftigt. Eine einvernehmliche Variante sagt mir nicht zu. Ich fühle mich mit so etwas nicht wohl. Was ist eine Teilungserklärung und wie wird so etwas auf den Weg gebracht? Ich benötige wohl doch einen Anwalt.
kurze Version an Hand eines Mehrfamilienhauses, ist einfacher verständlich in meinen Augen: Bauträger baut Haus mit 10 gleich großen Wohnungen, beantragt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die einzelnen Wohnungen, erstellt eine Teilungserklärung mit einem dazugehörigen Plan beim Notar, wird hier zB pro Wohnung 1/10 Miteigentumsanteil gebildet, und beginnt dann mit der Vermarktung Du könntest dir dann das 1/10 kaufen. Am Plan (der zu der Urkunde gehört) erkennst du dann, ob du tatsächlich deine Wohnung 1 und die Garage 1 gemäß Aufteilungsplan erworben hast. Wenn mein Bauträger die 10 Wohnungen alle verkauft hat, ist die Teilungserklärung nur mit den 10 neuen Eigentümer einvernehmlich beim Notar zu ändern.
Du benötigst die Teilungserklärung (TE) samt Plan, evtl noch von deinem Verkäufer, oder vom Notar, der die TE beurkundet hat. Wenn du diese hast, lass dir an Hand dieser Urkunde alles von jemand erklären, der sich damit etwas auskennt.
Einen Aufteilungsplan haben wir. Ein Papier welches in Kopie das Flurstück zeigt und linear dargestellt ist wo die Grenze verläuft.
Teilungserklärung muss vom Voreigentümer erstellt worden sein? Hätte dies nicht beim Verkauf beim Notartermin erwähnt werden müssen bzw hätte es neben Urkunde und Aufteilungsplan auch eine Ducrhcschrift der Teilungserklärung geben müssen? Ich denke es macht definitv Sinn einen Rechtsbeistand hinzu zu nehmen der auch Einblick in unsere Unterlagen nehmen kann.
Nichts desto trotz vielen Dank für Ihre Zeit, Bemühungen und Informationen. Es hat auf jeden Fall Licht ins Dunkel gebracht.
Teilungserklärung haben wir. Lese Sie mir gerade durch.
Die Teilungserklärung macht für mich einen Standard Eindruck. Das einzige Sonderrecht welches der Nachbar hat in Bezug auf den Grundstücksteil den wir erworben haben ist eine Wege und Fahrrecht jedoch ohne Parkrecht. Und das machen die beiden ja.
Da muss man jetzt ein bisschen unterscheiden. Wenn nach Grundbuch schon mehrere Flurstücke existieren und du nur eine Abmarkung wünschst, brauchst du keinen zu fragen. Das ist dein gutes Recht deinen Grund und Boden zu kennen und vor Ort entsprechend abzumarken.
Wenn es alles ein Grundstück ist und ihr eine Teilung wollt, musst du dich natürlich mit den restlichen Eigentümern einigen.
Vielen Dank. Mir ist wichtig dass der Faktor "Eigentümergemeinschaft" weg fällt. Da dieser Faktor bis dato zu Gunsten der anderen beiden Eigentümer (ein Paar, eheähnliche Gemeinschaft) genutzt wird und mich stört dass ich noch nicht einmal ein Fallrohr welches sich auf meinem Teil des Eigentums befindet umlegen darf ohne das mein Nachbar ein "riesen Fass" aufmacht, möchte ich gerne eine klare Trennung des Grundstückes. Ich möchte gerne weiteren Streitpunkten aus dem Weg gehen.
Für die Vermessung (die Ihr zahlt) nicht. Das könnt Ihr alleine beauftragen, auch, wenn die anderen nicht mitziehen.
Aber welche weiteren behördlichen Dinge sollten da kommen?
Die Frage ist, ob nicht die anderen auch Interesse daran haben, das Grundstück vermessen zu lassen.
Vielen Dank. Die Tatsache das "keine klare Linie" existiert ist für die Nachbarn ein willkommener Weg sich über gewisse Grenzen hinweg zu setzen. Ich habe sicher den Fehler gemacht und bei Kauf nicht darauf geachtet das der Teil den wir erworben haben "vor" Kauf hätte vermessen werden sollen. Nun, da die Nachbarn so ihre eigene Meinung zu den Grenzen haben sehe ich mich in der Pflicht dort "eine klare Linie" hinein zu bringen.
Wenn das Grundstück geteilt werden soll, müssen natürlich alle Eigentümer damit einverstanden sein. Sonst macht die Vermessung j keinen Sinn
Grundlegend sind die Grenzen definiert. Jedoch nicht vermessen und natürlich dadurch auch nicht in "dein´s und mein´s" getrennt. Dies möchte ich herbei führen um im weiteren Verlauf von Umbaumaßnahmen nicht jedes mal das Einverständnis der Eigentümer einholen zu müssen.
Solange das Grundstück nicht geteilt wird, bleibt es bei der Eigentümergemeinschaft
Vielen Dank. Ich möchte nicht verkaufen. Ich habe vor drei Jahren (leider ohne das es vor Kauf vermessen wurde) den Teil des Grundstückes erworben. Nun möchte ich nicht bei jeder Veränderung an meinem Teil vom Grundstück die (Eigentümergemeinschaft) um Erlaubnis bitten.