WEG Vorgaben bzgl. Balkon/Klimaanlage zulässig?
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde mir die Anbringung einer Klimaanlage erlaubt, allerdings unter sehr viele, teils absurde, Vorlagen. Was davon ist verpflichtend und was darf ich selber entscheiden?
- Kernbohrung in Bodennähe (damit man nichts von der Klimaanlage/Röhre sieht)
- Außengerät auf dem Boden
- genaue Position und Richtung vom Außengerät auf dem Boden (erfordert vermutlich sehr teuere Änderung der Elektroinstallation der Wohnung, was dem Verwalter egal war, er - und nicht die anderen Eigentümer - hat auf diese und viele andere Auflagen bestanden)
- Wartungsintervalle der Anlage (mehrfach häufiger als gesetzlich vorgegeben)
Klar, manche Auflagen wie Geräuschpegel machen Sinn, aber wo ich etwas auf meinem Balkon hinstelle?! Oder dass ich dauernd unnötige und kostenlastige Wartungen mache? Ich würde am liebsten auch die Bohrung oben machen und die Röhre in einem Kanal mit Farbe wie die Wand verstecken. Mal abgesehen davon wohne ich ziemlich hoch im Gebäude und von unten (Innenhof) sieht man nur wenige Zentimeter vom Balkon, mit Markise gar nichts.
An wen müsste ich mich für eine zuverlässige Aussage wenden? Außer Hausverwaltung, die Spaß hat mir das Leben schwer zu machen. Irgendein Anwalt vermutlich? Oder wissen das auch die Installateure?
1 Antwort
Die WEG kann darüber entscheiden, wie die Außenwirkung des Gebäudes aussieht, z.B. auch, welche Balkonverkleidung mit welcher Farbe erlaubt ist. Wenn die Verrohrung der Klimaanlage von außen sichtbar ist, dann hat die WEG da das Recht, die Gestaltung festzulegen. Wenn man das Rohr von außen nicht sieht, sollte das unproblematisch sein. Im Zweifel musst Du Dich vorher mit der WEG einigen, wenn es nicht anders geht, vor Gericht.