WEG Vorgaben bzgl. Balkon/Klimaanlage zulässig?
Bei der letzten Eigentümerversammlung wurde mir die Anbringung einer Klimaanlage erlaubt, allerdings unter sehr viele, teils absurde, Vorlagen. Was davon ist verpflichtend und was darf ich selber entscheiden?
- Kernbohrung in Bodennähe (damit man nichts von der Klimaanlage/Röhre sieht)
- Außengerät auf dem Boden
- genaue Position und Richtung vom Außengerät auf dem Boden (erfordert vermutlich sehr teuere Änderung der Elektroinstallation der Wohnung, was dem Verwalter egal war, er - und nicht die anderen Eigentümer - hat auf diese und viele andere Auflagen bestanden)
- Wartungsintervalle der Anlage (mehrfach häufiger als gesetzlich vorgegeben)
Klar, manche Auflagen wie Geräuschpegel machen Sinn, aber wo ich etwas auf meinem Balkon hinstelle?! Oder dass ich dauernd unnötige und kostenlastige Wartungen mache? Ich würde am liebsten auch die Bohrung oben machen und die Röhre in einem Kanal mit Farbe wie die Wand verstecken. Mal abgesehen davon wohne ich ziemlich hoch im Gebäude und von unten (Innenhof) sieht man nur wenige Zentimeter vom Balkon, mit Markise gar nichts.
An wen müsste ich mich für eine zuverlässige Aussage wenden? Außer Hausverwaltung, die Spaß hat mir das Leben schwer zu machen. Irgendein Anwalt vermutlich? Oder wissen das auch die Installateure?
1 Antwort
Die WEG kann darüber entscheiden, wie die Außenwirkung des Gebäudes aussieht, z.B. auch, welche Balkonverkleidung mit welcher Farbe erlaubt ist. Wenn die Verrohrung der Klimaanlage von außen sichtbar ist, dann hat die WEG da das Recht, die Gestaltung festzulegen. Wenn man das Rohr von außen nicht sieht, sollte das unproblematisch sein. Im Zweifel musst Du Dich vorher mit der WEG einigen, wenn es nicht anders geht, vor Gericht.
Wie gesagt, im Zweifel muss das ein Gericht entscheiden, nicht GF. Sprich zunächst mit dem Verwalter. Wenn der ablehnt, sprich über Deine Chancen mit einem Anwalt, der kennt die Rechtslage, Urteile etc., und kann entweder den Verwalter auf die Rechtslage hinweisen oder Dir die Chancen einer Klage erläutern.
Es ist klar, dass sie Farbe usw. vorgeben darf. Aber darf sie Röhre in Tunel mit der Farbe der Fassade verbieten? Und viel mehr, darf sie mir vorgeben, wo ich das Gerät auf dem Boden hinstelle, wo das definitiv keiner sieht (außer Nachbar, wenn er durch die Trennwand schaut)
Was heißt "von außen sichtbar"? Der Nachbar kann auf beiden Seiten der Trennwand schauen und etwas sehen. Die Leute auf der anderen Seite vom Innenhof sehen das vermutlich auch, interessieren sich aber dafür sicherlich genau so wenig wie ich mich für ihre Balkons interessiere. Von unten sieht man glaube ich nichts und es ist auch nur ein Innenhof wo man mit Schlüssel reinkommt, keine öffentliche Straße oder Hof.