WEG Vorgaben bzgl. Balkon/Klimaanlage zulässig?

1 Antwort

Die WEG kann darüber entscheiden, wie die Außenwirkung des Gebäudes aussieht, z.B. auch, welche Balkonverkleidung mit welcher Farbe erlaubt ist. Wenn die Verrohrung der Klimaanlage von außen sichtbar ist, dann hat die WEG da das Recht, die Gestaltung festzulegen. Wenn man das Rohr von außen nicht sieht, sollte das unproblematisch sein. Im Zweifel musst Du Dich vorher mit der WEG einigen, wenn es nicht anders geht, vor Gericht.