WEG Vorgaben bzgl. Balkon/Klimaanlage zulässig?

1 Antwort

Die WEG kann darüber entscheiden, wie die Außenwirkung des Gebäudes aussieht, z.B. auch, welche Balkonverkleidung mit welcher Farbe erlaubt ist. Wenn die Verrohrung der Klimaanlage von außen sichtbar ist, dann hat die WEG da das Recht, die Gestaltung festzulegen. Wenn man das Rohr von außen nicht sieht, sollte das unproblematisch sein. Im Zweifel musst Du Dich vorher mit der WEG einigen, wenn es nicht anders geht, vor Gericht.


FreieFrage 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 11:47

Es ist klar, dass sie Farbe usw. vorgeben darf. Aber darf sie Röhre in Tunel mit der Farbe der Fassade verbieten? Und viel mehr, darf sie mir vorgeben, wo ich das Gerät auf dem Boden hinstelle, wo das definitiv keiner sieht (außer Nachbar, wenn er durch die Trennwand schaut)

Was heißt "von außen sichtbar"? Der Nachbar kann auf beiden Seiten der Trennwand schauen und etwas sehen. Die Leute auf der anderen Seite vom Innenhof sehen das vermutlich auch, interessieren sich aber dafür sicherlich genau so wenig wie ich mich für ihre Balkons interessiere. Von unten sieht man glaube ich nichts und es ist auch nur ein Innenhof wo man mit Schlüssel reinkommt, keine öffentliche Straße oder Hof.

tomaushamburg  19.11.2024, 13:08
@FreieFrage

Wie gesagt, im Zweifel muss das ein Gericht entscheiden, nicht GF. Sprich zunächst mit dem Verwalter. Wenn der ablehnt, sprich über Deine Chancen mit einem Anwalt, der kennt die Rechtslage, Urteile etc., und kann entweder den Verwalter auf die Rechtslage hinweisen oder Dir die Chancen einer Klage erläutern.