Sondernutzungsrecht von Gemeinschaftseigentum?


30.10.2021, 07:59

Die Hütte wäre dann von außen und beim Ausblick für die Nachbarn sichtbar.

5 Antworten

Nur die notariellen Vereinbarungen zählen, also reinschauen, was da vereinbart wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, es muss die Genehmigung aller Miteigentümer eingeholt werden. Das geht entweder per Eigentümerversammlung oder einem Umlaufbeschluss.

Da müssen möglicherweise die anderen Eigentümer zustimmen. Ihr solltet es auf die Tagesordnung für die nächste Eigentümerversammlung setzen.


schleudermaxe  30.10.2021, 08:07

Steht aber so nicht in Deinem Link.

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Goji33 
Beitragsersteller
 30.10.2021, 08:02

Hier wohnen alle recht anonym. Was könnte denn passieren, wenn ich es einfach mache?

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NikkiM  30.10.2021, 08:03
@Goji33

Dann kann es sein, dass Du Deine Hütte wieder entfernen musst. Spar Dir den Ärger und frage lieber vorher.

Ihr habt doch sicher ab und an eine Eigentümerversammlung, sprich es dort doch mal an.

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DogDiego  30.10.2021, 08:13
@Goji33

Dann kann es passieren, daß ein anderer Miteigentümer die Entfernung verlangt und notfalls gerichtlich durchsetzt.

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Dazu gibt es jede Menge Rechtsprechung - Du darfst nicht mal Gartenzwerge hinstellen, wenn es den anderen nicht passt