Halteverbot mit Hinweisschid Winterdienst?

1 Antwort

Es handelt sich hier um eine Begründung für das Halteverbot.

Verbote müssen immer einen Grund haben, dieser wird aber oft nicht über das Schild bekanntgegeben (vor allem, wenn der Grund offensichtlich ist). An dieser Stelle wird also nicht nur das Halten verboten, sondern auch gesagt, warum.

Du darfst dort nicht halten/parken, weil dort der Winterdienst entlangfahren möchte.

Das Zeichen "Winterdienst" ist übrigens kein offizielles Zusatzzeichen, da es weder aus den Anlagen den StVO, als dem VzKat der VwV-StVO hervorgeht. Dein Bundesland wird das also speziell geregelt haben, inwiefern das Schild verwendet werden kann.

Hierzu ist geregelt:

Wie Zusatzzeichen auszugestalten sind, die in der StVO oder in dieser Vorschrift nicht erwähnt, aber häufig notwendig sind, gibt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur […] im VzKat […] bekannt. Abweichungen von dem in diesem Verzeichnis aufgeführten Zusatzzeichen sind nicht zulässig; andere Zusatzzeichen bedürfen der Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle.
( VwV-StVO, zu §§ 39 bis 43 Abschnitt III Nr. 16 a) [Randnr. 45])
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO