Darf mich ein Autofahrer filmen und zur Polizei gehen?
Hallo also heute in der Früh war ich mit meinem Auto auf der Hauptstraße unterwegs. Hinter mir ein Auto, dass schon bisschen länger hinter mir fuhr weil ich 10km weiter vorher dieses Auto ein wenig „blöd“ überholt hatte. Also dieser Autofahrer war schon etwas „aggressiv“ geworden. Als ich eben auf der Hauptstraße fuhr, überholte ich einen LKW und fuhr dann mit ca. 140kmh weiter und er hinter mir her. Dann kam eine langgezogene Kurve mit einer Ausfahrt, dort fuhr ein anderes Auto hinaus und ich musste natürlich(weil ich zu schnell war) stark bremsen sodass mein Heck ein bisschen und ich meine wirklich ein bisschen gerutscht ist. Dann fing der, den ich Anfangs überholt hatte relativ dicht aufzufahren an und hat mir die ganze Zeit die Lichthupe gegeben. Das ging mehrere Minuten lang. Irgendwann kam ich dann zu einer Ampel und er fuhr neben mir und er hat gesagt er habe alles mit seinem Handy gefilmt und will mich bei der Polizei wegen Nötigung anzeigen. Er meinte er hat auch gefilmt wie ich 140kmh gefahren bin und dass ich ein paar Autos dicht aufgefahren wäre und in der langgezogenen Kurve fast mein Heck ausgebrochen sein soll.
Also meine Fragen
1)Darf er mich einfach so filmen und mich bei der Polizei anzeigen weil er filmt sich ja eigentlich auch selber dabei wie er zu schnell fährt.
2)Kann ich, falls ich zur Polizei geladen werde, auch sagen, dass ich beschleunigt habe weil er mir dicht aufgefahren ist und mir andauernt die Lichthupe gegeben hat? und
3) zählt diese Aufnahme als Beweis das ich zu schnell war oder kann Die Polizei das nicht einfach so feststellen auf dem Video?
4 Antworten
Ja er darf dich filmen wenn er einen Straftat beobachtet. Sonst dürfte ich bei einer Schlägerei auch nicht filmen.
Der Richter kann und wird dies höchstwahrscheinlich als Beweismittel zulassen.
Je nach Sachverhalt droht dir nichts oder eine Verurteilung wegen Nötigung.
Wenn er eine Dashcam oder ähnliches hat, darf er das Material natürlich der Polizei übergeben. Ob und wie die das dann nutzen darf, ist eine andere Frage.
Grundsätzlich gilt: bewegst du dich im öffentlichen Straßenverkehr, darfst du natürlich auch in diesem Kontext gefilmt werden.
Du hast dich im Straßenverkehr an die Regeln zu halten. Das hast du nicht getan. Nun musst du mit den Konsequenzen leben. Lerne daraus.
Nur weil dass der ADAC sagt, muss das nicht stimmen. Die Info ist definitiv falsch und inkorrekt.
Er hat es mit seinem Handy gefilmt nicht mit einer Dashcam
Und? Auch ein Handy kann die Funktion einer Dashcam haben, so wie es auch als Navi fungieren kann.
Nein er hat es mit der Hand gefilmt. Also Handy in der Hand
Das musst du dann wiederum belegen. Ob er das Handy während der Fahrt in der Hand hatte, lässt sich allein durch deine Behauptung, das sei der Fall gewesen, nicht belegen.
Selbst wenn, dürfte er das Material trotzdem der Polizei vorlegen und dich anzeigen. Könnte halt ggf. sein - wenn nachweisbar wäre, dass er es beim Fahren in der Hand hielt - dass das für ihn ebenfalls Konsequenzen hätte. Nötigung In Straßenverkehr wiegt dennoch schwerer.
- Ja er darf dich im öffentlichen Raum erstmal filmen, weil du bei der Aufzeichnung des Verkehrs ja erstmal "schmückendes Beiwerk" bist. Sobald dann ordnungswidriges oder strafbares Verhalten vorwerfbar wird ist ein reines Filmen zu Beweiszwecken auch wieder zulässig, ggf. aber nicht unbedingt eine Tonaufzeichnung. Reines Filmen mit Dashcams hinter der Windschutzscheibe ohne Tonaufzeichnung ist aber zulässig. Und dass der Verwender einer Dashcam ggf. damit auch sein eigenes Fehlverhalten dokumentiert ist eine Folge, die sogar durchaus den Beweiswert erhöht, weil sich der Verwender damit ja ggf. auch selbst "ans Messer liefert" und daher kein großes Interesse haben dürfte, dies zu tun, ohne DAS als kleineres Übel zu empfinden. Teilweise werden Speichermedien aus Dashcams auch gerade DESHALB beschlagnahmt, weil sie objektiv den Vorgang abbilden, wesentlich genauer und objektiver als jede Zeugenaussage das könnte. Sie sind an und für sich auch fast immer zulässig, wenn das System einen sogenannten Ringspeicher verwendet, bei dem die älteste Aufzeichnung nach einer gewissen Zeit gelöscht wird oder erst dann permanent gespeichert wird, wenn entweder durch ein Event (Unfall etc - Erschütterungssensor, G-Sensor löst das Speichern aus) oder manuell vom Betreiber der zuvor temporär aufgezeichnete Vorgang statisch gespeichert wird (Tastendruck etc.)
- Natürlich KANNST du dich bei einer polizeilichen Vernehmung zur Sache äußern und im Rahmen dessen auch anderweitige Aussagen zum Fehlverhalten anderer tätigen. Ob es eine gute Idee ist, sich im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung zur Sache zu äußern, ohne vorher über einen Anwalt die Ermittlungsakte eingesehen und sich beraten zu haben: Ausdrücklich NEIN. Generell gilt bei sowas gegenüber der Polizei: Keine Angaben zur Sache über die Personalien hinaus, nichts unterschreiben, keine freiwilligen Maßnahmen mitmachen und sofort zum Anwalt und wenn überhaupt zur Sache aussagen, dann nach Aktenkenntnis über diesen. Zur Polizei musst und solltest du nicht einmal hingehen und musst noch nicht mal absagen (was am Telefon ja eventuell zur Verwicklung in Gespräche zum Sachverhalt führen könnte, die dann selbstredend auch dokumentiert und gegen dich verwendet werden).
- Der Beweiswert von Dashcam-Aufzeichnungen ist nicht zu unterschätzen, gerade wenn diese auch weitere Verkehrsdaten wie die gefahrene Geschwindigkeit aufzeichnen (kann durchaus sein, die Dinger können das teilweise durchaus). In wie weit diese dann als Beweis aussagekräftig sind entscheidet nicht die Polizei (die derartige Sachverhalte nur im Auftrag der Staatsanwaltschaft aufnimmt) sondern ein Richter, der das Ganze dann prüft und sich ein Urteil bildet. Dabei spielen sicherlich auch Faktoren wie die Genauigkeit eines nicht geeichten und offiziell geprüften Aufzeichnungsgerätes eine Rolle, die dann die gemessene Geschwindigkeit sicherlich etwas relativieren. Daraus wird sicherlich kein "Knöllchen" wegen einer minimalen Ornungswidrigkeit, aber im Strafverfahren wegen anderer Delikte, bei denen es auf den exakten Wert zur Gefährungsbeurteilung im Gesamtkontext nicht unbedingt so sehr ankommt wird das durchaus wohl einen gewissen Beweiswert haben, wenn die gespeicherten Werte nicht offenkundig unpassend sind.
Du kannst auf jeden Fall deinen Führerschein freiwillig abgeben. So jemanden wie dich braucht man nicht auf unseren Straßen
Ich sehe meinen Fehler ja ein aber es geht auch um meine Rechte..
Verstehe nicht wen ich bewusst gefährdet habe. Hab den LKW überholt und er ist mir schnell nach gefahren
Jede andere Verkehrsteilnehmer. Dass du das nicht verstanden hast, zeigt, dass du nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet bist.
Dein Verhalten kannst Du nicht durch das - angebliche - Fehlverhalten anderer rechtfertigen.
Das sagt der ADAC unter anderem über Dashcams. Bei Handyvideos dürfte das noch umso mehr gelten.