Mobiles „Durchfahrt verboten“-Schild, wer kennt sich aus?
Als Anlieger habe ich einen Anwohnerparkausweis, welcher auch auf einem großen öffentlichen Parkplatz gilt auf dem ich mein Auto regelmäßig parke. Da ich am 01.02. meinen Führerschein für einen Monat abgeben musste, parkte ich also an diesem Tag auch hier. Nun wurde am 02.02. an der Einfahrt des Parkplatzes ein mobiles Verkehrsschild 250 (umgangssprachl. „Durchfahrt verboten“ Schild) aufgestellt.
Dieses Schild ist auf dem Parkplatz an sich nicht zu sehen gewesen, ich war am 05.02. noch bei meinem Auto. Die Schilder standen „nur“ an der Einfahrt des Parkplatzes, welche vom Parkplatz an sich bzw. von der Parkreihe indem sich mein Auto befand, nicht zu sehen.
Dennoch wurde mein Auto am 06.02. abgeschleppt und ich habe nun eine Gesamtrechnung (Abschleppkosten, Gebühren, Bußgeld) von knapp 500€.
Ist das überhaupt rechtens? Ist es wirklich zumutbar, dass ich als Anwohner alle zwei Tage sämtliche Einfahrten des Parkplatzes ablaufen muss? Hat jemand vielleicht schon mal eine ähnliche Situation gehabt oder kennt jemand diesbezüglich irgendwelche Urteile?
1 Antwort
Das Problem hat man ja oft auch bei temporären Halteverboten. Da gibt es eine Vorlaufzeit von drei Tagen, nach denen erst abgeschleppt werden darf.
Ich denke, dass das analog genauso für den von dir geschilderten Sachverhalt gelten könnte.
D.h., du hättest alle paar Tage danach sehen müssen und dazu gehört auch die Kontrolle der Zufahrt.