Abitur oder Ausbildung?

Hey,

Ich habe folgendes Problem und hoffe einer von euch hat dabei vielleicht einen guten Rat für mich:

Und zwar bin ich Momentan in der 10. Klasse (Gymnasium) und überlege was ich danach machen möchte. Eigentlich wollte ich schon immer Abi machen und dann studieren, aber ich habe noch null Ahnung in welche Richtung das gehen soll. Außerdem versucht mein Vater mir das die ganze Zeit auszureden, weil er will, dass ich eine Ausbildung mache und gleich damit anfange Geld zu verdienen. Dabei weiß ich nicht einmal wo ich meine Ausbildung machen soll und in welchen Beruf es gehen soll.

Ich bin wirklich, ohne damit jetzt in irgendeiner Art und Weise anzugeben, gut in der Schule und habe gute Notendurchschnitte und meine Lehrer sagen, dass ich mein Abitur locker schaffen könnte. Jedoch bringt mir das Abitur ja nicht wirklich etwas wenn ich nicht danach studieren möchte.

Am Anfang war es eigentlich klar, dass ich mein Abi machen möchte aber jetzt setzt mein Vater mich völlig unter Druck und verwirrt mich indem er sagt ich soll mir eine Ausbildung suchen.

Ich weiß einfach nicht was momentan das beste für mich wäre.

Das Problem ist auch, dass ich nicht soooo viele Ausbildungsplätze zur Verfügung habe, da ich im Dorf wohne und die nächste, halbwegs große Stadt schon 40 Minuten entfernt ist.

Hat da jemand vielleicht einen Tipp oder einen Rat für mich oder hat dabei schon Erfahrungen gesammelt?

Danke schonmal im Voraus für jede Antwort :)

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Bringt ein in USA erworbener associates degree einem irgendeinen Vorteil in Deutschland?

Hallo, ich habe die letzten 1-2 Jahre in den USA gelebt und Kurse auf einem College verbracht da ich einfach mal eine Weile im Ausland sein wollte und meine Freundin hier Familie hat und studiert. Ich brauche nicht mehr viel ca. 1-2 Semester und dann hätte ich ein Associates Degree womit man ja in USA schon einen Abschluss hat mit dem man theoretisch schon auf dem Arbeitsmarkt was mit anfangen kann oder sich weiter entscheidet dann 2 weitere Jahre noch seinen Bachelor hinterher zu machen.

Im Internet steht dass dieser Abschluss in Deutschland dem Niveau einer gymnasialen Oberstufe entspricht also als Abi zählt.

Mein Abi habe ich schon, jedoch ist meine Abschluss Note nicht gerade gut da ich gezwungener Maßen in meiner Schule ein externes Abitur machen musste, was mich seid dem ziemlich verärgert hat. Es wäre daher unglaublich hilfreich wenn ein associates degree diesen wenigstens ersetzen könnte. Dann hätten sich die vielen Semester irgendwo ein bisschen gelohnt.

Zudem Frage ich mich auch ob jemand von euch schon mal Erfahrung mit einem Associates Degree in Deutschland gemacht hat und ob dieser einem vielleicht anderweitig was auf dem Deutschen Arbeitsmarkt was gebracht hat (also ob das gut rüberkam auf dem Lebenslauf etc.)

Vielen Dank

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Was tun bei Antipathie zum Lehrer?

Ich bin ein echt guter Schüler und geb mir viel Mühe aber manchmal habe ich das Gefühl, dass man bei der ein oder anderen Lehrkraft machen kann was man will und trotzdem nicht besser bewertet wird.

Ich möchte doch einfach nur nach meiner Leistung und nicht nach dem Grad an Sympathie zur Lehrkraft bewertet werden.

Aber manche haben an allem was auszusetzen und nutzen jede Gelegenheit, um einem eins reinzudrücken.

Prinzipiell ist mir das egal wer Vorurteile hat und wer nicht bzw. wer mich leiden kann aber leider bin ich auf einen guten Schnitt angewiesen, da die Unis für mein Studienfach einen gewissen NC festgelegt haben.

Was soll ich tun? Ich lerne schon ausreichend aber es gibt immer was zu meckern.

Was an mir ausgesetzt wird, das wird bei anderen nur als "Kleinigkeit" deklariert und fließt dort gar nicht maßgeblich in die Note mit ein.

Soll ich die Lehrerin mal drauf ansprechen, ob sie was gegen mich hat und wo ihr Problem ist? Oder denkt ihr, dass ich mich einfach damit abfinden soll?

Ich finde es unfair, dass die Lehrkraft ihre 1-2 Lieblinge hat, die immer volle Punktzahl bekommen, obwohl sie auch nicht mehr als Durchschnitt sind, während andere von ihren Noten nicht runterkommen.

Ich habe teilweise einen Unterschied von 5 Punkten (knapp 2 Noten) im gleichen Fach nur aufgrund von einem Lehrerwechsel..das sagt doch schon alles.

Was würdet ihr tun?

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Schule lehnt meinen Widerspruch ab?

Das war mein Widerspruch , bitte lesen Sie alles durch .

In Ihrem Schreiben vom 23.9. 2023 teilten Sie mir die Verhängung eines

Schulverweises von mir und meiner Schwester Ibtisam mit.

Hiermit erheben wir Widerspruch dagegen, aus folgenden Gründen:

1. Die Grundlage/Begründung der Ordnungsmaßnahme ist unzutreffend.

Begründung hierzu:

a) Es war nicht meine Absicht Zinlabidin körperlich anzugreifen, was er

auch bereit ist zu bezeugen und was daran festgemacht werden kann,

dass wir nebeneinander standen, ohne dass es zu körperlichen

Auseinandersetzungen kam. Dazu möchte ich ausserdem sagen, dass wir

uns nur auf arabisch unterhalten haben, was sie gar nicht verstehen

konnten.

Nachdem ich bemerkt hatte, daß Zinlabidin meine Schwester schlägt, bin

ich hinzugeeilt und habe, nachdem sonst niemand in Sicht war, vom dem

jedem zustehenden Nothilferecht (§33 u. 34 Strafgesetzbuch) Gebrauch

gemacht und ihn angeschrien, warum er das getan habe, weil ich wütend

war, was eine menschliche Reaktion ist.

Ich habe ihn hierbei aber weder bedroht, noch körperlich angegriffen:

Zeugen: Zinlabidin selber, welcher auch bereit ist dazu eine Aussage zu

machen und einige Mitschüler die die Situation beobachtet haben.

b) Der Polizeieinsatz war in der Schule, aufgrund der Situation, dass

Zinlabidin meine Schwester geschlagen hat, woraufhin von ihrem Handy

aus die Polizei alarmiert wurde. Ich war bereits bei der Polizei, welche

den Anruf und von welchem Handy er ausging, nachverfolgen kann. Als

ich runterkam war die Polizei bereits unterwegs. Somit ist es eine

Falschaussage ihrerseits, dass die Polizei meinetwegen in der Schule

war.

c) Meine Äußerungen wie „alles Rassisten“ habe ich erst nach Ihrer

Entscheidung mich von der Schule zu entlassen geäußert, weshalb es

unangemessen von Ihnen ist, dies als Begründung für den Schulverweis

zu verwenden. Zu dem Zeitpunkt hatten sie die Entscheidung schon

gefällt.

2. Die Maßnahme ist, selbst wenn meine Reaktion als unangemessen

bewertet wird, nicht verhältnismäßig:

Eine Entlassung von der Schule ist gem. § 53 (4) Schulgesetz NRW nur

zulässig, „wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder

wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder

die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat"

Eine Wiederholung liegt nicht vor, da mir in meiner bisherigen Schulzeit

von 3 Jahren kein schwerwiegendes Fehlverhalten vorgeworfen wurde,

geschweige denn ein Verweis erteilt wurde.

Ein schweres Fehlverhalten, das die Rechte anderer gefährdet, kann in

den mir vorgeworfenen Verhalten und in Anbetracht der Notsitutation

meiner Schwester und dem jedermann zustehenden Nothilferecht

ebenfalls nicht nachvollzogen werden.

Zudem stellt sich die Frage der Vehältnismäßigkeit in Anbetracht der

Tatsache, dass ich, der den Täter nicht körperlich angegangen ist, sofort

von der Schule verwiesen worden ist, während derjenige, der meine

Schwester schlug, weiterhin den Unterricht besucht.

Aus diesen Gründen beantragen ich/wir ebenfalls, um weitere

Versäumisse des Unterrichts zu vermeiden, bis zum entgültigen

Entschluss über meinen Einwand, die Aufhebung des

Unterrichtsausschlusses von mir und Ibtisam.

Ich bitte sie um eine frühzeitige Rückmeldung, damit wir ggf. weitere

Maßnahmen einleiten können, falls nötig und falls sie nicht bereit sind,

ihre Entscheidung zu überdenken oder uns die Chance auf ein Gespräch

weiterhin verwehren. Wir wollen nicht zu viel Zeit verlieren, da

ansonsten zu viele Fehlstunden entstehen oder Klausuren verpasst

werden, was sehr ärgerlich wäre, da meine Noten sich in letzter Zeit sehr

verbessert haben und es nicht in meinem Interesse liegt, so viel

Unterricht zu versäumen. Ich bitte um ihr Verständnis, dass wir den Fall

nicht ohne jeglichen Widerspruch auf uns beruhen lassen, womit sie auch

rechnen müssen, da sie als Schule uns ohne jegliche weitere Beratung

haben stehen lassen. Sie sind verpflichtet uns Möglichkeiten aufzuzeigen,

wie wir uns nach einem Schulverweis verhalten können, welche

Möglichkeiten wir rechtlich haben oder an wen wir uns wenden können.

Sie haben jedoch nichts von dem getan, sodass wir ratlos und hilflos von

ihnen im Stich gelassen wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Ali Alsulaiman

kann ich die Schule anzeigen und Schadenersatz anfordern wegen verlorene Zeit

Schule, Bildung, Rechte

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