Das war mein Widerspruch , bitte lesen Sie alles durch .
In Ihrem Schreiben vom 23.9. 2023 teilten Sie mir die Verhängung eines
Schulverweises von mir und meiner Schwester Ibtisam mit.
Hiermit erheben wir Widerspruch dagegen, aus folgenden Gründen:
1. Die Grundlage/Begründung der Ordnungsmaßnahme ist unzutreffend.
Begründung hierzu:
a) Es war nicht meine Absicht Zinlabidin körperlich anzugreifen, was er
auch bereit ist zu bezeugen und was daran festgemacht werden kann,
dass wir nebeneinander standen, ohne dass es zu körperlichen
Auseinandersetzungen kam. Dazu möchte ich ausserdem sagen, dass wir
uns nur auf arabisch unterhalten haben, was sie gar nicht verstehen
konnten.
Nachdem ich bemerkt hatte, daß Zinlabidin meine Schwester schlägt, bin
ich hinzugeeilt und habe, nachdem sonst niemand in Sicht war, vom dem
jedem zustehenden Nothilferecht (§33 u. 34 Strafgesetzbuch) Gebrauch
gemacht und ihn angeschrien, warum er das getan habe, weil ich wütend
war, was eine menschliche Reaktion ist.
Ich habe ihn hierbei aber weder bedroht, noch körperlich angegriffen:
Zeugen: Zinlabidin selber, welcher auch bereit ist dazu eine Aussage zu
machen und einige Mitschüler die die Situation beobachtet haben.
b) Der Polizeieinsatz war in der Schule, aufgrund der Situation, dass
Zinlabidin meine Schwester geschlagen hat, woraufhin von ihrem Handy
aus die Polizei alarmiert wurde. Ich war bereits bei der Polizei, welche
den Anruf und von welchem Handy er ausging, nachverfolgen kann. Als
ich runterkam war die Polizei bereits unterwegs. Somit ist es eine
Falschaussage ihrerseits, dass die Polizei meinetwegen in der Schule
war.
c) Meine Äußerungen wie „alles Rassisten“ habe ich erst nach Ihrer
Entscheidung mich von der Schule zu entlassen geäußert, weshalb es
unangemessen von Ihnen ist, dies als Begründung für den Schulverweis
zu verwenden. Zu dem Zeitpunkt hatten sie die Entscheidung schon
gefällt.
2. Die Maßnahme ist, selbst wenn meine Reaktion als unangemessen
bewertet wird, nicht verhältnismäßig:
Eine Entlassung von der Schule ist gem. § 53 (4) Schulgesetz NRW nur
zulässig, „wenn die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder
wiederholtes Fehlverhalten die Erfüllung der Aufgaben der Schule oder
die Rechte anderer ernstlich gefährdet oder verletzt hat"
Eine Wiederholung liegt nicht vor, da mir in meiner bisherigen Schulzeit
von 3 Jahren kein schwerwiegendes Fehlverhalten vorgeworfen wurde,
geschweige denn ein Verweis erteilt wurde.
Ein schweres Fehlverhalten, das die Rechte anderer gefährdet, kann in
den mir vorgeworfenen Verhalten und in Anbetracht der Notsitutation
meiner Schwester und dem jedermann zustehenden Nothilferecht
ebenfalls nicht nachvollzogen werden.
Zudem stellt sich die Frage der Vehältnismäßigkeit in Anbetracht der
Tatsache, dass ich, der den Täter nicht körperlich angegangen ist, sofort
von der Schule verwiesen worden ist, während derjenige, der meine
Schwester schlug, weiterhin den Unterricht besucht.
Aus diesen Gründen beantragen ich/wir ebenfalls, um weitere
Versäumisse des Unterrichts zu vermeiden, bis zum entgültigen
Entschluss über meinen Einwand, die Aufhebung des
Unterrichtsausschlusses von mir und Ibtisam.
Ich bitte sie um eine frühzeitige Rückmeldung, damit wir ggf. weitere
Maßnahmen einleiten können, falls nötig und falls sie nicht bereit sind,
ihre Entscheidung zu überdenken oder uns die Chance auf ein Gespräch
weiterhin verwehren. Wir wollen nicht zu viel Zeit verlieren, da
ansonsten zu viele Fehlstunden entstehen oder Klausuren verpasst
werden, was sehr ärgerlich wäre, da meine Noten sich in letzter Zeit sehr
verbessert haben und es nicht in meinem Interesse liegt, so viel
Unterricht zu versäumen. Ich bitte um ihr Verständnis, dass wir den Fall
nicht ohne jeglichen Widerspruch auf uns beruhen lassen, womit sie auch
rechnen müssen, da sie als Schule uns ohne jegliche weitere Beratung
haben stehen lassen. Sie sind verpflichtet uns Möglichkeiten aufzuzeigen,
wie wir uns nach einem Schulverweis verhalten können, welche
Möglichkeiten wir rechtlich haben oder an wen wir uns wenden können.
Sie haben jedoch nichts von dem getan, sodass wir ratlos und hilflos von
ihnen im Stich gelassen wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Ali Alsulaiman
kann ich die Schule anzeigen und Schadenersatz anfordern wegen verlorene Zeit