Schule lehnt meinen Widerspruch ab?

8 Antworten

Also... ich darf zusammenfassen...

Es ist nie etwas passiert, die Polizei hast du vollkommen unbegründet gerufen und die ganze Welt ist gegen dich...

Sorry aber das kann ich irgendwo nicht glauben. Eine Schule verhängt nicht einfach einen Verweis nur weil sich zwei Jungs ein bisschen anschreien, zumal § 33 StGB nicht die Notwehr regelt, sondern den Notwehrexzess. Der deckt aber plötzliche Wut nicht ab.

§ 34 hingegen ist auch keine Notwehr mehr, sondern der rechtfertigende Notstand... aber das nur mal so nebenbei.

Darüber hinaus machst du auch nicht klar worum es hier eigentlich geht. Du beziehst dich auf einen 'Verweis' machst hierbei aber nicht klar um welche Disziplinarmaßnahme es sich genau handelt.

Es gibt den schriftlichen Verweis, es gibt den Ausschluss vom Unterricht... du beziehst dich auf eine Norm, die voruassetzen würde dass du SAMT Schwester von der Schule geflogen bist.

Ist das passiert?

Sonst kannst du dir den (4) nämlich sparen.

kann ich die Schule anzeigen und Schadenersatz anfordern?

Anzeigen kannst du jeden, es ist aber fraglich ob es was bringen wird. Und Schadenersatz... dir ist doch kein Schaden entstanden, oder?

Um es nochmal zusammenzufassen... sei dir erstmal darüber im Klaren was da genau für ein Sachverhalt vorlag und idealerweise hätte ich gerne auch noch den Blickwinkel der Schule darauf... nur aus Interesse.

Bis es zu einem Schulverweis kommt bedarf es einiger Vorfälle, auch ist hierfür Schulverweis ist die Genehmigung des Schulamtes notwendig.

Auch ohne die tatsächlichen Umstände zu kennen darf man in deinem Fall davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat.

c) Meine Äußerungen wie „alles Rassisten“ 

Dann Versuch die Rassismus - Keule zu schwingen ist gescheitert und ganz ehrlich - auch das ist korrekt.

Toleranz und Respekt sind keine Einbahnstraße.

Anzeigen kannst du praktisch jeden. Schadensersatz ist Zivilrecht - Anwalt und Gerichtskosten muss man sich leisten können. Auch ist überhaupt gar nicht offensichtlich was dir für ein Schaden entstanden sein soll.


zVanessa  17.11.2023, 23:02

Es gibt durchaus Schulen, die mit Verweisen nur so um sich schmeißen. Allerdings scheint es in diesem Fall ja um mehr zu gehen, u. a. um eine Suspendierung. Diesbezüglich stimme ich dir dann wiederum zu.

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LouPing  17.11.2023, 23:06
@zVanessa

Schulverweise brauchen die Zustimmung des Schulamtes, der Vorgang ist deutlich gesetzlich geregelt.

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zVanessa  17.11.2023, 23:07
@LouPing

Kommt auf das Bundesland an. Ein "Verweis" kann unterschiedlich definiert sein und damit Unterschiedliches meinen. Entsprechend bedarf es dann einer Zustimmung oder eben nicht.

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Nen Schulverweis gibt's meist nur,wenn schon einige Sachen passiert sind.

Den Widerspruch würde ich auch nicht anerkennen,schon wegen dem Satz,ihr seid alle Rassisten.

Schön dass sich die Schulleitung traut zu handeln. So lernst Du,dass jede Aktion eine Reaktion hervor ruft. Ich feiere deine Schulleitung

Nein. Füge dich deinem Schicksal und akzeptiere den Verweis.

Deinen Widerspruch muss man ablehnen da du schon mal völlig unzutreffende Paragraphen anwendest. Ich denke mal du nimmst dir einen Anwalt und ziehst das Ding so richtig auf. Um so tiefer fällst du.