Warum dürfen privat angefertigte Beweismittel, z.B. Ton oder Videoaufnahmen, vor Gericht nicht verwendet werden?

Es ist ja so, dass jemand, der sagen wir als Beschuldigter vor Gericht geladen wird keine privat angefertigten Beweismittel nutzen darf, um sich z.B. vor einer Fehlverurteilung zu schützen, wenn ein angebliches Opfer z.B. lügt. Zumindest wird es immer so gesagt, dass solche Sachen keine Gültigkeit hatten.

Doch warum eigentlich? Es ist doch einfach nur unfair gegenüber jemanden, der falsch verdächtigt wurde. Dieser möchte doch einfach nur mit einer z.B. Videoaufnahme den Beweis erbringen, dass jemand die Unwahrheit sagt.

Konkret geht es mir um folgende Situation. Jemand trifft sich mit einer Frau und hat einvernehmlichen Sex dieser. Da es sich dabei nur um eine Partnerin handelt, die dieser nur flüchtig kennt nutzt er z.B. die Diktierfunktion seines Handys mit der er die Gespräche mit der Dame aufzeichnet, um sicher zu gehen, dass diese nicht eventuell später die Tatsachen verdreht und z.B. behauptet, dass sie vergewaltigt wurde. Denn so etwas kommt ja ab und an vor. Nun kommt es dann tatsächlich so, dass die Frau später lügt und behauptet vergewaltigt worden zu sein und den Partner mit dem sie schlief vor Gericht zerrt. Dieser hat ja nun die Aufzeichnung des Gesprächs auf seinem Handy aus der klar hervorgeht, dass der Sex beiderseitig einvernehmlich war und die Frau somit lügt.

Doch, wie oben schon erwähnt hatten solche angefertigten Sachen vor einem Gericht keine Gültigkeit und der arme Mann könnte somit für viele Jahre hinter Gittern landen. Findet ihr das nicht ungerecht, dass sich selbst nicht mit eigenen Beweismitteln schützen darf? Und dann kommt ja noch dazu, dass einige sagen, man dürfe solche Aufnahmen gar nicht erstellen, da diese die Persönlichkeitsrechte des anderen verletzen wurden. Also Pardon, aber es ist doch wohl wichtiger jemanden, der unschuldig ist vor einer Verurteilung zu schützen als diese Persönlichkeitsrechte. Diese müssen da meiner Meinung nach dann erstmal zurück gesteckt werden.

Was ist eure Meinung dazu?

Politik, Recht, Gericht, Sexualstrafrecht, Videoaufnahme, Tonaufnahme, Beweismittel, Philosophie und Gesellschaft
Gerichtsverfahren: Was passiert, wenn Kläger Gerichtsgutachten nicht zahlt?

Folgender Fall:

A beauftragt Unternehmer B mit Arbeiten in einem Haus Elektro, Maurer und Klempnerarbeiten für 42.000,- und zahlt schon mal 21.000,- per Vorkasse. Die Arbeiten werden nicht in der Zeit von 6 Monaten (wie vereinbart) abgeschlossen sind unfertig und mangelhaft. Nach 1,5 Jahren kündigt A den Vertrag. Es stellt sich auch noch heraus, der Handwerker B ist nicht in der Handwerkskammer für die beauftragen Arbeiten eingetragen.

  • Kläger A beantragt einen Mahnantrag, verfolgt diesen aber nicht weiter nachdem Widerspruch von B.
  • Kläger A lässt die Arbeiten von einem Gutachter schätzen und der Wert liegt unter dem Betrag, welchen A bereits bezahlt hat.
  • Beklagter B beantragt die Durchführung des Klagverfahrens von A
  • Beklagter B verlangt nun für die unfertigen Arbeiten per Widerklage 93.000,- und bestreitet den unter Zeugen mündlich geschlossenen Bauvertrag
  • Kläger A lässt durch einen renommierten Privatgutachter den Wert der Arbeiten abzüglich der entstandenen Schäden begutachten, es wird ein Wert von rund 8.000,- EUR ermittelt.
  • Unternehmer B legt eine "Preisschätzung" über rund 55.000,- EUR vor, angeblich von einem Gutachter erstellt, es gibt aber weder eine Unterschrift noch einen Briefkopf.

Ein Vergleich ist nicht möglich. Das Gericht will nun ein Gerichtsgutachter einschalten.

FRAGE:

Was passiert mit dem Gerichtsgutachten, der Klage und der Widerklage, wenn A den Gutachter nicht zahlt?

Was würde veraussichtlich passieren, ...

  • Klage und Widerklage werden abgewiesen mangels Beweisen (fehlendes Beweisgutachten)?
  • Urteil basierend auf den vorhandenen Gutachten/Preisschätzung der Parteien?
  • Der Richter wird den Widerkläger zur Zahlung des Gutachtens in Anspruch nehmen?
  • Basierend auf der Preisschätzung von B wird der Wiederklage vollumfänglich entsprochen
  • ...
Recht, Gesetz, Gericht, Gutachter, Beweislast, Beweismittel, Wirtschaft und Finanzen
Sind Hashwerte als Beweismittel zugelassen?

Moin,

wie im Titel steht, frage ich mich, ob Hashwerte als Beweismittel vor Gericht zugelassen sind.

Das Konzept der Hashwerte ist denkbar einfach, es kommt ein Input rein, dieser durchläuft den Algorithmus und am Ende kommt ein einzigartiger Hashwert bei raus.

In den USA wurden bereits einige Gerichtsurteile auf Hashwertbeweise gefällt. Kurz, es wurde eine Festplatte beschlagnahmt (bzw. alle Speichermedien). Diese "interessanten" Daten waren allerdings in einem passwortgeschützten Archiv und der Beschuldigte wollte das Passwort selbstverständlich nicht rausrücken. Da die Ermittler allerdings auf die Hashes zugreifen konnten und diese mit einer Hashdatenbank von KiPo-Hashwerten verglichen haben, konnten sie einige Treffer feststellen und der Beschuldigte wurde daraufhin verurteilt.

Allerdings ist Anfang 2017 ein vermeintlich "sicherer" Hashalgorithmus von einer Forschergruppe geknackt worden. Dabei wurde einfach eine "Abkürzung" im Code genutzt und sehr viel CPU-Zeit verwendet. Dadurch gibt es die Möglichkeit in relativ kurzer Zeit aus einem Hashwert eine zweite Datei (unterschiedlich zur ersten Datei) zur erstellen, mit genau denselbem Hash, wie die erste Datei.

Mit Hinblick auf die bisher gefällten Urteile, wäre es nun möglich, dass der Täter, Einspruch einlegen kann und sich auf die Unsicherheit der Algorithmen berufen kann oder würde dies vom Gericht abgelehnt werden, da zum einen beinahe ein Supercomputer möglich wäre, um eine zweite Datei mit demselben Hashwert zu bilden?

Auch wäre es sinnvoll sich die Frage zu stellen, ab wann dieser Hashalgorithmus als "unsicher" gebrandet werden würde, da die Computer mit jedem Jahr leistungsfähiger werden und es irgendwann selbst für Heimanwender relativ einfach wäre, sowas zu bewerkstelligen.

Danke schonmal, für die Antworten!

Computer, Technik, Recht, Hash, Informatik, IT-Recht, Algorithmus, Beweis, Beweismittel
kann ein Beamter mein Handy beschlagnahmen, ohne dass ich jegliche Verbindung zu der Straftt habe?

Mein Freund nutz ein Handy, welches mir gehört, ich bezahle und dessen Vertrag ich abgeschlossen habe. Gestern Nacht wurde er wegen Beihilfe, während einer Straftat festgenommen und musste vorerst in einen Haftraum auf dem Polizeirevier. Vor Einsperren in den Haftraum, wurde er durchsucht und gefragt wo sein Handy sei. Er Erklärte, dass es sich die ganze Nacht über bei mir befand und mit der Tat nicht in Verbindung stehte. Nachdem ich über die Festnahme informiert wurde und am Morgen auf dem Revier eintraf, wurde ich aufgefordert dem Beamten das Handy auszuhändigen, welches sich nach Angaben meines Freundes bei mir im Auto befindet. Sollte ich das nicht tun, würde er mir meinen Autoschlüssel beschlagnahmen (das Auto in dem er sich befand und ich nutze, gehört jedoch meiner Mutter), um das Telefon sicher zustellen und betonte mehrmals, dass er das dürfe. Auch ich erklärte dem Beamten zum wiederholten Mal, dass es sich hierbei um mein Telefon handelt und sich während der Tatnacht stehts bei mir befand. Während der Tat war ich mit einer Freundin im Rasthof, was sicherlich durch Zeugen sowie Videoaufzeichnungen nachgewiesen werden kann. Zudem haben, weder ich, noch mein Handy, jegliche Verbindung zur Tat. Mir wurde versichert, ich würde mein Telefon sicher und schnell wieder bekommen, vielleicht schon am nächsten Tag. Nun wurde das Handy, nach Aussage der Beamten, von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, damit diese prüft, ob es als brauchbares Beweismittel benutzt werden kann. Ob ich das Handy überhaupt wieder bekomme, sei nun fraglich. Die Telefone der Mittäter wurden, durch eine Durchsuchung, während der Festnahme in deren Hosen- bzw. Jackentaschen gefunden und ebenfalls beschlagnahmt, da diese unter dringendem Verdacht standen, mit dem Tathergang in Verbindung zu stehen, indem sie schätzungsweise für Absprachen gedient haben oder für einen reibungslosen Ablauf sorgen sollten. Hat der Beamte das Recht, mein Handy zu beschlagnahmen, trotz dass ich, weder mit der Tat, noch mit dem Tatort irgendeine Verbindung aufweise? Darf er, trotz das mein Telefon die ganze Nacht bei mir war, mir gegenüber Drohungen ausprechen (wie die Beschlagnahmung meiner Schlüssel), bis ich gezwungem bin, ihm dieses auszuhändigen? Hat er das Recht, mich zur Geschädigten zu machen, indem er mein Handy unter Beschlag nimmt, und mir versichert es wieder zu erhalten, ich jedoch auf meinen Vertragskosten sitzen bleib ohne auch nur die kleinste Schuld an der Tat zu tragen???

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Fälle erlebt, vllt sogar juristische Kenntnisse, und kann mir weiterhelfen? ich bin über jeden Beitrag dankbar!! Welche Möglichkeiten oder Rechte hab ich nun und was ist der schnellst mögliche Weg mein Handy wieder zu bekommen? Da ich beruflich Abhängig von meinem Telefon bin, müsste ich es so schnell wie möglich, am bestem sofort irgendwie zurück holen...

P.S.: Wegen dem WE konnte ich leider keine Anwaltskanzlei aufsuchen und hoffe hier nun auf hilfe

Danke im Vorraus!!

Handy, Polizei, Gericht, Jura, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, Straftat, Beschlagnahmung, Beweismittel

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