Angezeigt wegen unterschlagung zu Unrecht was tun?

9 Antworten

Es gilt die Unschuldsvermutung .. also strafrechtlich verurteilt wegen Diebstahl oder Unterschlagung wirst du wohl nicht, du musst nicht deine Unschuld beweisen sondern das Gericht dein Schuld.

Zivilrechtlich die Herausgabe eines geliehenen Betrags ist eine andere Sache, das interessiert nicht den Staatsanwalt da droht keine Strafe da wird nur geklärt wem das Geld gehört. Da würde ich abwarten ob ein Forderung kommt (schriftlich) .. Einspruch einlegen ohne Begründung und nur wenn die Gegenseite Klage einreicht Anwalt nehmen der die Begründung formuliert.


Sayusadako 
Fragesteller
 27.10.2019, 23:16

Geliehen war es ja nicht es wurde mir aus freien Stücken gegeben

0

Hallo!

ich habe aber einen Beweis und einen Zeugen das er mir das Geld freiwillig gegeben hat.

Ich weiß, dass du es schon mehrfach geschrieben hast. Aber dass er es dir freiwillig gegeben hat ist überhaupt erst eine Voraussetzung, um über Unterschlagung nachzudenken. Hätte er es dir nicht freiwillig gegeben würde man nicht über Unterschlagung, sondern über Diebstahl oder Erpressung reden. Es ist also nicht wie du es offenbar ansiehst, dass die freiwillige Übergabe dich vor der Unterschlagung schützt. Im Gegenteil: Die Freiwilligkeit macht daraus erst die Unterschlagung.

So, da ich nun hoffe, dass dies nun verständlich wurde, wird es Zeit für einige weitere Nachfragen. Denn dein Sachverhalt ist leider so dünn, dass viele wesentliche Infos fehlen. Wer hat dir wann, wieviel Geld und wofür gegeben? Unter welchen Umständen erfolgte die Übergabe (wollte er es die schenken oder leihen)? Bitte beschreibe die Situation sehr genau und teile uns auch mit wann er erstmals auf Rückzahlung bestanden hat. Anders kann man dir kaum helfen...

Grüße!

Wenn du nichts getan hast, kann es dir auch nicht gefährlich werden.

Auch wenn er dir das Geld freiwillig gegeben hat, bedeutet das ja nicht, dass er dir das Geld geschenkt hat.


Sayusadako 
Fragesteller
 27.10.2019, 23:03

Hoffentlich, weil das habe ich nicht

0

Wenn du Zeugen hast, dann geh mit denen zur Polizei! Wenn das nicht reichen sollte, solltest du einen Rechtsanwalt einschalten! ;)


Sayusadako 
Fragesteller
 27.10.2019, 23:03

Habe 1. Zeugen und beweise

0
menschmoritz05  27.10.2019, 23:04
@Sayusadako

Wie gesagt, dann geh mit denen zur Polizei! ;)

dann sollte die Sache schnell vom Tisch sein! :)

1

Freiwillig gegeben ist ja ok..aber vielleicht wollte er es irgendwann auch wieder zurück? Geben ist ja nicht immer gleich schenken ...

Ja könnte gefährlich für dich werden


Sayusadako 
Fragesteller
 27.10.2019, 23:05

Es war freiwillig,dann könnte ja jeder zur Polizei und Geld zurück verlangen

0
Atlantica666  27.10.2019, 23:07
@Sayusadako

Richtig...ich gebe auch..wenn ich zb jemand kurzfristig aushelfe.

Aber ich will es dann auch wieder zurück..

Bekomm ich das nicht..kann ich wegen Unterschlagung anzeigen

0
Atlantica666  27.10.2019, 23:14
@Sayusadako

Das ist schlecht..das ist mitunter die wichtigste Versicherung..Anwälte und evtl Gerichtsverfahren können teuer werden

0
Atlantica666  27.10.2019, 23:17
@Sayusadako

Vielleicht nutzt du es als Denkanstoss..leg dir eine zu und du ersparst dir in Zukunft das Theater

0