Warum dürfen privat angefertigte Beweismittel, z.B. Ton oder Videoaufnahmen, vor Gericht nicht verwendet werden?
Es ist ja so, dass jemand, der sagen wir als Beschuldigter vor Gericht geladen wird keine privat angefertigten Beweismittel nutzen darf, um sich z.B. vor einer Fehlverurteilung zu schützen, wenn ein angebliches Opfer z.B. lügt. Zumindest wird es immer so gesagt, dass solche Sachen keine Gültigkeit hatten.
Doch warum eigentlich? Es ist doch einfach nur unfair gegenüber jemanden, der falsch verdächtigt wurde. Dieser möchte doch einfach nur mit einer z.B. Videoaufnahme den Beweis erbringen, dass jemand die Unwahrheit sagt.
Konkret geht es mir um folgende Situation. Jemand trifft sich mit einer Frau und hat einvernehmlichen Sex dieser. Da es sich dabei nur um eine Partnerin handelt, die dieser nur flüchtig kennt nutzt er z.B. die Diktierfunktion seines Handys mit der er die Gespräche mit der Dame aufzeichnet, um sicher zu gehen, dass diese nicht eventuell später die Tatsachen verdreht und z.B. behauptet, dass sie vergewaltigt wurde. Denn so etwas kommt ja ab und an vor. Nun kommt es dann tatsächlich so, dass die Frau später lügt und behauptet vergewaltigt worden zu sein und den Partner mit dem sie schlief vor Gericht zerrt. Dieser hat ja nun die Aufzeichnung des Gesprächs auf seinem Handy aus der klar hervorgeht, dass der Sex beiderseitig einvernehmlich war und die Frau somit lügt.
Doch, wie oben schon erwähnt hatten solche angefertigten Sachen vor einem Gericht keine Gültigkeit und der arme Mann könnte somit für viele Jahre hinter Gittern landen. Findet ihr das nicht ungerecht, dass sich selbst nicht mit eigenen Beweismitteln schützen darf? Und dann kommt ja noch dazu, dass einige sagen, man dürfe solche Aufnahmen gar nicht erstellen, da diese die Persönlichkeitsrechte des anderen verletzen wurden. Also Pardon, aber es ist doch wohl wichtiger jemanden, der unschuldig ist vor einer Verurteilung zu schützen als diese Persönlichkeitsrechte. Diese müssen da meiner Meinung nach dann erstmal zurück gesteckt werden.
Was ist eure Meinung dazu?
5 Antworten
Ich sage dazu, dass du von einer falschen Prämisse ausgehst.
Diese Regelung gibt es in Deutschland nicht.
Vielleicht siehst du zu viele amerikanische Filme?
So oder so ist deine Farge gegenstandslos.
So pauschal ist das nicht. Es ist eine Abwägung des Richters. In deinem (ich denke fiktiven) Fall könnte es aber tatsächlich schwierig werden, denn es fehlt der Beweis, dass die Tonaufnahme an dem besagten Tag auch aufgenommen worden ist. Gut möglich, dass es vorher einvernehmlichen Sex gab, aber an dem besagten Tag eben nicht.
Dieser hat ja nun die Aufzeichnung des Gesprächs auf seinem Handy aus der klar hervorgeht, dass der Sex beiderseitig einvernehmlich war und die Frau somit lügt.
Das ist kein Beweis. Die Frau kann auch wenn sie vorher zugestimmt hat im entscheidenden Moment immer noch "nein" sagen. Dann ist es trotzdem Vergewaltigung.
Und Ton- oder Bildaufnahmen von jemandem zu machen ohne vorher darauf hinzuweisen und ohne seine Einwilligung ist verboten.
Genau, das finde ich aber sehr dusselig. Wenn man mit unerlaubten Anfertigen einer Aufnahme erreichen kann, dass jemand nicht unschuldig verurteilt wird, muss meiner Meinung nach das Persönlichkeitsrecht klar zurückweichen. Und die jeweilige Frau, die jemanden zu Unrecht beschuldigt klar in den sauren Apfel beißen, was ihre Persönlichkeitsrechte angeht. Wenn der Partner z.B. den gesamten Sex auf Video oder Ton festhält.
So pauschal stimmt das nicht. Ist oft eine Güterabwegung, welche Rechte bzw. Rechtsverletzungen schwerer wiegen.
In der geschilderten Situation wäre die Tonaufnahme ja ohnehin nur dann verwendbar, wenn du das Gespräch nach Absprache mit ihr aufgezeichnet hättest. Jemanden ohne dessen ausdrückliche Zustimmung heimlich aufzunehmen, ist eine Straftat. Ein Dokument, dass durch eine strafbare Handlung erstellt wurde, kann keine Rechtskraft haben.
Und selbst, wenn das nicht so wäre, es müsste ja durch Fachleute bewiesen werden, dass das Dokument nicht geschnitten oder sonst wie manipuliert wurde, ein Riesenaufwand, wenn überhaupt möglich.