Ich habe als Führungsaufsicht eine Auflage, kein Alkohol zu konsumieren.Wurde von der Polizei kontrolliert musste pusten, den wert wurde mir nicht gennant (war stark alkoholisiert) Führungsaufsicht wurde sofort informiert mir wurde aber kein Blut entnommen. Reicht der Atemalkoholtest für eine Anklage vor Gericht?