Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe durch Ratenzahlung abwenden?

Hallo, habe nun eine Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe bekommen. Bevor hier hier nur so sinnlose Beiträge kommen, von wegen "selber Schuld", den muss ich leider enttäuschen, da ich diese Verurteilung erhalten habe, da ich (als ich noch bei der Bundeswehr war) meine damalige Krankmeldung nur von Montags bis Samstags hatte und NICHT FÜR SONNTAG! Da ich diese Krankmeldung nicht vorlegen konnte wurde ich nun letztes Jahr zu 90 Tagessätzen zu je 20,00 EURO verurteilt! (Ich weiß, ich SCHWERVERBRECHER.... Lächerlich, aber egal. Nun denn.... Also meine Frage lautet nun:

Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren? (WICHTIG: Ich habe schon einen Antrag gestellt und zahle aufgrund der noch kurzen andauernden Arbeitslosigkeit seit vier Monaten 10,00 EURO. Darauf habe ich nie einen Brief, bzw. Bestätigung erhalten. So dachte ich, dass es in Ordnung gehe. Knapp sechs Monate später (HEUTE) erhalte ich die Ladung... Ich denke mal, die wissen gar nicht, dass ich seit Monaten zahle).

Kann mir das jemand beantworten? Würden die sich auf so etwas einlassen, ich meine, die können ja ganz klar meine Zahlungswilligkeit festellen, wenn die die Zahlungen überprüfen würden.

Bitte um Antworten, kann kaum schlafen, da ich schon kommenden Dienstag eine Festeinstellung habe und darüber hinaus es mein Leben zerstören würde, wenn ich sitzen müsste....

Pls HELP

Bundeswehr, Recht, Geldstrafe, Ratenzahlung, Staatsanwaltschaft, haftantritt
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