Nebenkostenabrechnung des Vorbesitzers geht nach Wohnungskauf an mich?

Hallo zusammen,

ich habe von der Hausverwaltung unserer Eigentümergemeinschaft die Nebenkostenabrechnung für 2020 bekommen, obwohl ich erst seit dem 31.12.20 die Besitzerin der Wohnung bin, einfacherweise war ich vorher die Mieterin, so dass ich dem Vorbesitzer die umlagefähigen Betriebskosten für 2020 als Vorschuss gezahlt hatte. Der Kaufvertrag regelt eindeutig: "Die Abrechnung des laufenden Wirtschaftsjahres hat in der Weise zu erfolgen, dass der Tag der Besitzübergabe als Stichtag für Nach-zahlungen und Erstattungen gilt. Nachzahlungen für die Zeit davor gehen zu Lasten des Verkäufers, für die Zeit danach zu Lasten des Käufers. Das gleiche gilt für Erstattungsbeträge. Diese Beträge sind dabei gleichmäßig auf die einzelnen Monate zu verteilen, wenn sich nicht feststellen lässt, für welchen Zeitraum die Nachzahlung oder Erstattung erfolgt." Stichtag ist der 31.12.20.

Wenn ich den Brief der Verwaltung richtig verstehe sei ich angeblich haftbar für die Nachzahlungen weil über die Abrechnung von 2020 erst bei der nächsten Eigentümerversammlung im Februar ´22 entschieden wird, da die Abrechnung sehr verspätet ist da es Verwirrung um die Heizkosten gab, und seit dem 31.12.20 bin ich ja die Besitzerin. Ich glaube sie haben die Abrechnung für 2020 dem Vorbesitzer, meinem Ex-Vermieter, gar nicht zukommen lassen. Im Schreiben heißt es das solle ich selbst mit ihm klären falls im Kaufvertrag stehe, dass er die Nachzahlung für 2020 übernehmen muss, sie würden den fehlenden Betrag von ca. 500 Euro jedenfalls von meinem Konto abziehen.

Ist das alles so rechtens und wie ist jetzt der zeitliche Ablauf, soll ich erst zur Eigentümerversammlung im Februar gehen, dort wird der Wirtschaftsplan 2020 beschlossen, dann schicke ich den meinem Ex-Vermieter und er soll mir die 500 Euro überweisen? Ich glaube es sind sogar 750 Euro, da ich von den umlagefähigen Kosten nämlich 250 Euro zurück bekomme, die Nachzahlung von ca. 500 Euro ergibt sich aus Reparaturkosten bei den nicht umlagefähigen Kosten.

Ist es rechtens, dass ich mich jetzt darum kümmern soll und die Hausverwaltung zu faul ist sich direkt an den Vorbesitzer zu wenden und ihm die Abrechnung zu schicken, obwohl mir die Wohnung 2020 noch gar nicht gehört hat?

Außerdem habe ich als Ex-Mieterin ja ein Recht auf meine Nebenkostenabrechnung für 2020 und die Rückzahlung des überschüssigen Betrages.

Ich weiß nur nicht wie genau ich jetzt was machen soll oder ob das nicht die Verwaltung machen muss.

Vielen Dank!

Steffi

Recht, Nebenkostenabrechnung, Wohnungskauf, Wirtschaft und Finanzen

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