Immobilienzahlung auf Treuhandkonto in zwei Teilen möglich?

2 Antworten

Das sollte nicht zu Problemen führen, allerdings würde ich den Verwendungszweck bei der Überweisung entsprechend gestalten, um die Zuordnung beim Notar zu erleichtern.

Ich denke, das wird egal sein. Ihr müsst nur schauen, dass die beiden Beträge dem Geschäft zuzuordnen sind. Informiert den Notar darüber, der wird Euch schon sagen, was er braucht. Gruss