Apartment Übertragung?

2 Antworten

Alle Verträge über Grundstücke oder grundstücksgleiche Recht bedürfen de notareillen Schriftform.

Es fallen Gebühren in Höhe des realen Wertes des Übertragungsgegenstandes an, den im Zweifel das Finanzamt zur Berechnung der Grunderwerbs- oder Schenkungssteuer festsetzt, dabei spielt es keine Rolle ob verschenkt oder gekauft wird.

Das Finanzamt gibt gegenüber dem Notar nach erfolgter Zahlung der Steuer eine Unbedenklichkeitsbecheinigung ab, aufgrund derer der Notar dann die Umschreibung im Grundbuch veranlassen kann.

Nach dem Wert richten sich dann auch die Gerichtskosten und die Notargebühr.

Das Ganze bitte mit einem StB durchsprechen.

MMn handelt es sich um eine steuerpflichtige Schenkung; alles Andere wäre mindestens Steuerhinterziehung respektive Betrug. Grundbuch- sowie Notargebühren fallen in jedem Fall an. Was der Verweis auf einen etwaigen steuerpflichtigen Verkaufserlös hier nun bedeuten soll, erschließt sich mir nicht. Davon abgesehen ist bei Eigennutzung ohnehin der Verkaufserlös nicht der EStE zu unterwerfen.