Wasserschaden nach Wohnungskauf. Vorbesitzer bzw ausführende Firma haben Pfusch bei Umbauarbeiten gemacht. Wer zahlt?

Hallo, ich habe im November letzten Jahres eine Wohnung gekauft die ich momentan vermiete. Der Vorbesitzer war verstorben und da der Sohn nichts mit dieser Wohnung anfangen konnte, habe ich sie von ihm gekauft.

Jetzt wurde aufgrund von Feuchtigkeit ein Wasserschaden im Badezimmer festgestellt. Dieses wurde von den Vorbesitzern 2011 umgebaut. Dabei wurde eine alte Badewanne ausgebaut und dafür eine ebenerdige behindertengerechte Dusche eingebaut. Wie sich jetzt herausgestellt hat, wurde dies nicht ordnungsgemäß gemacht. Denn weder die Kanten der Fliesen und die Amaturen wurden versiegelt. Zudem wurden die alten Fliesen nicht aufgenommen um darunter eine Versiegelung (Elefantenhaut?!) aufgetragen. Genaue diese fehlenden Versiegelungen sind jetzt der Grund für den Wasserschaden.

Wenn ich richtig informiert bin, zahlt die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft jetzt nur einen Teil des Schadens, und zwar die Trocknung der Wände sowie evtl Kosten für einen Maler. Die Behebung des Schadens (rausreißen der Fliesen, auftragen der Elefantenhaut, Wiedereinbau der Dusche, neue Fliesen, etc) bleiben dann wohl an mir hängen?

Wenn dem so sein sollte, kann ich dann den Sohn des Vorbesitzers, in Anspruch nehmen, da seine Eltern damals unzureichende Umbaumaßnahmen durchführen lassen haben? Wenn dem nicht so ist, kann ich mich dann an die damals ausführende Baufirma wenden, die ja eigentlich hätte wissen müssen, das dies so nicht richtig ist?

Gibt es andere Möglichkeiten?

Bisher liegt mir noch keine Entscheidung der Versicherung vor. Ich denke, dass kurzfristig ein Gutachter rauskommen wird. Gerne würde ich mich nur schon vorher etwas schlau machen um nicht ganz unwissend in das Gespräch mit der Versicherung und dem Gutachter zu gehen.

Ergänzung: Es gibt auch noch eine Baufirma die das Gebäude im Jahr 2000 gebaut hat und die Wohnung dann verkauft hat. Diese arbeitet gleichzeitig auch noch als Hausverwalter und wird dafür auch bezahlt.

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Ich hoffe das ich nicht für die Fehler die die Baufirma und der Vorbesitzer dort gemacht haben aufkommen muss, da dies ja keine Fehler waren die vorher ersichtlich waren. :(

Wohnung, Versicherung, Wohnungskauf
Lästiges Thema - Notarkosten für Verwalterzustimmung bei Kauf ETW

Hallo, ich weiß das Thema wird häufig diskutiert, aber dennoch bringe ich meinen persönlichen Fall hier mal ein. Wir haben eine ETW gekauft, welche wohl ab März auf uns über geht (nach Kaufpreiszahlung). Im Vorfeld haben wir uns natürlich mit den allerlei auf uns zukommenden Nebenkosten beschäftigt, von der Verwalterzustimmung und den damit verbundenen Kosten hatten wir aber quasi nichts gehört. Fakt ist nun, in der Teilungserklärung steht dass bei Verkauf die schriftliche Verwalterzustimmung von Nöten ist. Ein Kostenregelung existiert allerdings nicht. Nun haben wir heute von der zukünftigen Verwaltung die Notarkostenrechnung für die Verwalterzustimmung/Beglaubigung weitergeschickt bekommen (adressiert ursprünglich an die Verwaltung) mit der Bitte diese beim Notar direkt zu begleichen. Auch wenn diese noch zweistellig ist, so haben wir damit nicht gerechnet und fragen uns ob wir diese begleichen müssen. Im Kaufvertrag, auf den sich die Verwaltung beruft, steht zu den Kosten: "Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, mit Ausnahme jedoch der Kosten für die Löschung der nicht übernommenen Lasten und Grundpfandrechte, die vom Verkäufer zu tragen sind. Eventuelle Kosten für die Genehmigung von Erklärungen, die für eine Partei vollmachtlos abgegeben wurden, trägt die vertretene Partei selbst.! Gehören diese Kosten also ganz astrein zur "Durchführung" oder sagt nicht grad der letzte Satz, den ich ansonsten nicht verstehe, dass Kosten für derartige Erklärungen der Besteller zu zahlen hat?" Ich würde die Verwaltung bitten, die Rechnung an den derzeitigen Eigentümer zu schicken. Komme ich damit durch? Habe ja schließlich noch kein Vertragsverhältnis mit ihr und der Notar ist auch ein mir unbekannter.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Notar, Teilungserklärung, Wohnungskauf, Notarkosten
Parksituation bei einer Eigentumswohnung

Hallo,

ich habe heute eine Frage, bei der ich einfach gerne mal hören würde, wie andere an unserer Stelle handeln würden.

Wir (mein Mann, 35 und ich, 32) haben im August 2012 eine Eigentumswohnung erworben, zu der ein Parkplatz vor dem Haus gehört. Es handelt sich um ein Haus mit 16 Parteien und direkt vor dem Haus sind 5 Parkplätze von denen uns der mittlere gehört. Da wir in einer Sackgasse wohnen, kann man nebenbei bemerkt auch im naheliegenden Wendehammer recht gut parken.

In den letzten Wochen und Monaten kam es vermehrt vor, dass der Parkplatz belegt war, wenn mein Mann abends später nach Hause kam. Besonders nervig fanden wir das, wenn man z.B. noch Getränkekisten im Auto hat o.ä. Ab und zu war noch ein anderer Platz der fünf frei, oft aber auch einfach gar keiner. Da dies nun nach unserem Geschmack ein paar Mal zu oft vorkam und wir den Parkplatz ja schließlich mit Kauf erworben haben, haben wir vor ein paar Wochen einen Aushang für die Nachbarn gemacht (und in nettem Tonfall darauf hingewiesen, dass wir gerne den Parkplatz nutzen würden; der Aushang war mit dem im Haus lebenden Hauswart abgesprochen) und diesen an einem Donnerstagabend ausgehängt. Freitagmittag hing der Aushang schon nicht mehr. Die Nachfrage beim Hauswart ergab, dass es eine andere Partei im Haus gäbe, die nicht akzeptieren will, dass wir Ansprüche auf den bestimmten Parkplatz anmelden ("es wäre ja 30 Jahre ohne gegangen..."). Er weiß, wer das ist, will es uns aber nicht sagen, um die Ruhe im Haus nicht zu stören. Nun gut, es ist jetzt knapp drei Wochen mehr oder weniger gut gegangen, bis gestern dann eine Mieterin (im Haus wohnen Mieter als auch ET) den Parkplatz nutzte, die nur selten da ist und den Aushang wohl nicht gesehen hatte. Und heute stand dann einer der anderen ET auf dem Parkplatz, den wir eigentlich verdächtigen, dass er den Aushang abgenommen hat. Ich bin inzwischen genervt, weil wir vorher in einer Mietwohnung mit einem echt komplizierten Vermieter gewohnt haben und es ärgert mich einfach, dass wir augenscheinlich nun schon wieder in eine komische Hausgemeinschaft gekommen sind und das nicht mal zur Miete. Ich würde am liebsten an dem Parkplatz ein Schild anbringen mit "reserviert", aber das scheint wohl nicht zu gehen wegen Gemeinschaftseigentum. Mein Mann will nun den Aushang nochmal machen mit der Ergänzung, dass der Zettel bitte hängen bleiben soll, bis wir ihn selbst abnehmen. Ich habe ohnehin schon das Gefühl, dass wir als Korinthenkacker wahrgenommen werden, wenn uns selbst der Hauswart mit seinen Ü70 sagt, dass er das übertrieben findet, auf den Platz zu pochen, aber ich denke mir, es ist schließlich unser gutes Recht und wir haben in der Vergangenheit in verschiedenen Zusammenhängen immer so oft anderen zähneknirschend den Vortritt gelassen, dass ich jetzt mal nicht klein beigeben möchte.

Was würdet ihr tun? Mit welcher Aktion könnte man die Situation klären ohne dass sich jemand anderes auf den Schlips getreten fühlt?

Eigentumswohnung, parken, Wohnungskauf
Verzugszinsen bei Wohnungskauf

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt: Ich habe mir diesen Sommer eine Eigentumswohnung gekauft. Im Kaufvertrag wurde als Kaufpreisfälligkeit der 01.08.2013 vereinbart. Um einen günstigen Kreditzins zu erhalten, wurde der Kredit teilweise mit dem Wohnhaus meiner Eltern beliehen, dass seit einiger Zeit abbezahlt ist. Das dazugehörige Grundstück ist Erbpacht und Eigentum der Kirche. Die Finanzierungsbank hatte insofern obligatorisch eine Stillhalterklärung der Kirche angefordert, die grundsätzlich vom Notar einzufordern ist. Der Notar war allerdings der Ansicht, dass eine Stillhalteerklärung nicht nötig sei, da die Löschungsbewilligung der im Grundbuch eigetragenen Bank meiner Eltern vorliegt. Die Bank war anderer Meinung. So kam es, dass ein Großteil des Kredits erst 2,5 Monate nach Kaufpreisfälligkeit ausgezahlt werden konnte. Ich hatte damals schon Muffe, dass mir die Verkäufer einen Strick aus der Sache drehen könnten, da diese bei Nichtzahlung direkt einen vollstreckbare Titel gegen mich in der Hand hätten. Über den zuständigen Makler konnte ich mit den Verkäufern, ein nett wirkendes älteres Ehepaar, im August allerdings vereinbaren, dass ich den Schlüssel schon vor Kaufpreiszahlung erhalte und die Wohnung Ende August beziehen kann. Die spätere Kaufpreiszahlung wäre "Kein Problem". Der endgütige Kaufpreis wurde dann am 12.10.2013 ausgezahlt. Am 22.11.2013 habe ich ein Schreiben vom Verkäufer erhalten, mit welchen dieser knapp 600 EURO Verzugszinsen von mir einfordert.

Frage: Kann ich mich in irgendeiner Form dagegen wehren? Zum einen habe ich die später Auszahlung nicht verschuldet und zum anderen haben wir eine spätere Zahlung im Vorfeld bereits (mündlich) vereinbart. Weiter habe ich bereits ab dem 01.08.2013 das Hausgeld und sonstige Kosten in voller Höhe übernommen, obwohl im Kaufvertrag folgendes vereinbart ist: Der Verkäufer wird den Besitz mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises übergeben. Mit dem Besitz gehen Nutzungen, Lasten und Gefahr auf den Käufer über [...] Der Käufer tritt mit Wirkung vom Zeitpunkt des Besitzübergangs in sämtliche Verpflichtungen der Verkäufer gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und gegenüber dem Verwalter ein.

Kann ich dass gezahlte Hausgeld ggf. verrechnen?

Vielen Dank vorab.  

Immobilien, Notar, Wohnungskauf
Neubau oder sanierter Altbau?

Hallo liebe Gute-Frage Team User,

wir stehen kurz davor uns eine Wohnung zu kaufen, hatten eigentlich auch schon das passende Objekt gefunden, allerdings rät uns jetzt im Bekanntenkreis leider jeder etwas anderes. Jetzt haben wir zwei Objekte mit ca 110 qm im Auge:

Einerseits haben wir einen 1997 grundsanierten Altbau in einem klassischen 4 stöckigem Berliner Wohnhaus im Auge. Es ist eine schöne Wohnung, ohne große Schnörkel, Deckenhöhe 2.95 m, im 2.Stock. Die Wohnung würde noch auf Kosten des Verkäufers renoviert werden, wie zB neues modernes Bad, neuer Boden, Grundrissanpassung etc Der Schnitt der Wohnung gefällt uns sehr gut, auch wenn sie nur im Seitenflügel liegt und wir eine reine Ostausrichtung hätten. An dem Haus würde uns im ersten Jahr allerdings erwarten dass das Dachgeschoss zu Wohnungen ausgebaut wird. Und die nächsten Jahre öfter mal so eine kleine Renovierung einer Wohnung anfallen wird. Die Lage des Hauses ist an einer ruhigen Straße an einem Park in guter Prenzlauer Berg Lage.

Alternative wäre Neubau:

Das Objekt wäre in zwei Jahren fertiggestellt. Es handelt sich um einen schönen modernen Nebau mit großen Fenstern, einer Deckenhöhe von 2,85 m und einer hochwertigen Ausstattung. Sie würde uns ca 15% mehr kosten. Die Lage wäre sehr ähnlich, tendentiell einen kleinen Tick schlechter, aber die Wohnung ist auch nur 500 m von der anderen entfernt. Allerdings geht die Ostseite der Wohnung in Richtung einer 4 spurigen stark befahrenen Straße und dort fahren auch Tram und die Hochbahn (Ubahn), das macht ca 50% der Wohnung aus. Die Fenster sind 3fach verglast. Die Westseite der Wohnung läge ruhig Richtung Park.

Was sind eure Erfahrungen? Lieber Altbau oder Neubau? Wie entwickelte sich der Wiederverkaufswert solcher Immobilien und gibt es Unterschiede bei der Vermietung bzgl Preis?

Vielen Dank schonmal im voraus

Wohnung, Berlin, Immobilien, Eigenheim, Eigentumswohnung, Wohnungskauf

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