Vermieterproblem?

Guten Tag,

unser Vermieter will uns zu Ende Juni 2024 kuendigen,weil wir ihm anderthalb Monate nicht die vollstaendige Miete gezahlt haben.

Die Miete betrug ab Ende April 2024 720 Euro pro Monat.Vorher wollte er ab Ende April 850 Euro jeden Monat aber dazu waren wir nicht bereit.

Das Jobcenter verweigert uns das Geld Solange wir ihnen nicht die Betriebsheizkostenabrechnung 2022 und 2023 Wie auch die gesamte Mietzusammensetzung geben ,aber diese Unterlagen will uns der Vermieter nicht geben mit der Begruendung er wird keine Vertraege mehr machen mit dem Jobcenter,nichts unterschreiben und wir hatten eine Auseinandersetzung mit ihm ,er hat uns gedroht Dass er uns kuendigen wird,wir nicht mehr wilkommen sind und zu Ende Juni bitte gehen sollen.Es ist jetzt fast Ende Juni.Und mir gesagt wir muessen jetzt einen anderen Weg finden ihn zu bezahlen aber das schaffen wir nicht .

Da das Jobcenter uns kein Geld geben will,gehen wir jetzt arbeiten.Aber wir verdienen nicht genug um 720 Euro Miete zu bezahlen trotz Arbeit.Mein Mann hat Nur 600 Euro Verdienst aus seiner Arbeit als Produktionshelfer.

Fuer Mai konnte mein Mann dem Vermieter Nur 500 Euro bezahlen,also fehlen noch 220 Euro und fuer Juni 720 Euro.

Laut Mietvertrag koennen wir fristlos gekuendigt werden in 2 Monaten,und mit Mietschulden koennen wir auch keine anderen Wohnung finden...denn man braucht eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Ich gehe arbeiten und mein Mann auch,aber wir verdienen nicht genug.Vor einigen Wochen hatte ich eine Klage beim Sozialgericht eingereicht.Die Rechtsantragsstelle im Jobcenter verlangt immer wieder die gleichen Arbeitsnachweise und Unterlagen und heute kamen zwei Briefe vom Sozialgericht.Ich hatte bereits dem Sozialgericht und Rechtsantragstelle erklaert Dass der Vermieter diese Nachweise uns nicht geben will.Ich und mein Mann haben die meisten Nachweise abgegeben,....

Sollen wir die Klage beim Sozialgericht fallen lassen .....und wo sollen wir hingehen wenn wir gekuendigt werden.Mit Wbs eine Wohnung zu finden ist auch schwer?

Sind Untermieter die einzige Loesung?Wir koennen Klage einreichen,aber laut Mietvertrag kann der Vermieter uns kuendigen.

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Wohnung außerordentl. Kündigung?

Meine Frage bezieht sich aufs Mietrecht und hier habe ich ein Problem.

Wir (meine Tochter und ich) sind in eine Wohnung eingezogen, die gravierende Mängel aufwies: keine installierten Hauptwasserhähne (wir hatten eine Woche kein Wasser in der Küche, bis der Hausmeister den Anschluss mit der Zange aufdrehte). Es sind keine Wasserzähler montiert.

Beide Dinge hatte der Vermieter zum Einzug zugesichert.

Die Rohrleitungen sind zugesetzt und verstopft, was wir erst merken konnten, nachdem die Küche eingebaut war. Die Spüle läuft nicht ab.

Der Wasserdruck ist zu gering, dass die Waschmaschine kein Wasser ziehen konnte.

Der Ablauf der Toilette war undicht und es stand Abwasser bis in die Mitte des Toilettenraumes.

Der Vermieter war informiert und hat nichts gemacht.

Nach 3 Wochen sind wir spontan wieder ausgezogen und haben außerordentlich gekündigt.

Der Vermieter hat der Kündigung widersprochen und die Mängel nicht akzeptiert.

Leider hatte ich einen 2-Jahres-Mietvertrag unterschrieben!

Nun habe ich bereits 2 Monate 100% Miete bezahlt bei Leerstand.

Der Vermieter fängt jetzt an, Fachfirmen zu organisieren und wie sich rausstellte müssen auch die Wasserleitungen erneuert werden.

Ist dann meine außerordentliche Kündigung nicht rechtens?

Ich sehe die Wohnung in diesem Zustand als unbewohnbar an (das war unser Kündigungsgrund).

Über fachkundige Antworten würde ich mich sehr freuen.

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Umfang Feuerstättenschau?

Hallo,

ich wohne in einem ehemaligen 2-Fam-Hs aus den 50 er Jahren, das vor 20 Jahren modernisiert wurde. Es gibt zwei Kamine von Keller über EG, OG, DG; an einem wird ein Holz-Kaminofen betrieben, in dem anderen läuft die Abgasleitung einer modernen Gastherme (Brennwert) vom Keller übers Dach nach draußen.

  1. Ist dieser Gasthermen-Kamin auch zu prüfen?
  2. Die Kamine sind in Raumecken gebaut. Sind nur die Räume mit den "Kaminecken" zu prüfen, oder auch die Räume auf den anderen (Rück)Seiten? Das wären dann wohl pro Geschoss zwei Räume mehr, wenn über Eck nicht zählt. Zählt "über Eck" mit?
  3. Hat der Schornsteinfeger nur die Kamine anzuschauen oder kann er auch sonst die Räume studieren, Bilder auf der ganz anderen Seite betrachten ...?
  4. Was darf der Schornsteinfeger sich sonst noch so anschauen und wo muss man ihn hinlassen? Kaminholz, Küche (ohne Kamin aber ev. elektr. Dunstabzug)
  5. Darf der Kaminfeger mit Straßenschuhen ins Schlafzimmer oder Bad?
  6. Wieviel Dreck darf er machen? Nach ca. 10 problemlosen Schornsteinfegerbesuchen zum Fegen hat der letzte es geschafft, in einem Bad die weiße Tapete zu beschmutzen.
  7. Was kann passieren, wenn man den Schornsteinfeger nicht in die Wohnung lassen möchte (Unverletzlichkeit der Wohnung)?
  8. Reicht so ein an die Haustür geklebtes Zettelchen aus, um eine quasi "Hausdurchsuchung" übermorgen zu begründen? Angenommen ich wäre verreist, oder ein Unwetter oder wer anders hätte das Zettelchen entfernt ... kriege ich dann eine Verfügung? Ist das Zettelchenkleben ein amtlicher Verwaltungsakt?

Bin schon auf die Antworten gespannt. Einzelantworten wären auch sehr hilfreich.

Vielen Dank im Voraus !

Niels

Haus, Wohnung

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