Darf der Hauptmieter sein Zimmer an Freunde vermieten, wenn er ausgezogen ist?
Moin, ich bin Untermieterin in einer Wohnung und habe Mega Beef mit der hauptmieterin.
Ab September bin ich hauptmieterin und die jetzige zieht im August aus, zahlt aber noch bis September Miete. Daher will sie ihr Zimmer an Freunde etc. vermieten, ohne das ich dem zugestimmt habe. Ich würde ungern mit fremden zusammen wohnen, daher meine Frage, ob das überhaupt erlaubt ist und ob ich was dagegen machen kann
Der Vermieter hat dem ganzen bisher nicht zugestimmt, da er davon bisher nichts weiß!
In meinem Mietvertrag steht, dass ich mein Zimmer gemietet habe und die gemeinschaftsräume auch (also darf die mit benutzen etc)
5 Antworten
Das dürfte mMn nur mit Zustimmung des Vermieters möglich sein.
Die Zustimmung des Vermieters scheint hier ja vorzuliegen.
Mir liest sich die Frage so dass die dort zur zeit noch wohnende Hauptmieterin vorzeitig ganz ausziehen will (dann also nicht mehr in der Wohnung wohnt) und das oder die Zimmer, die sie [die Hauptmieterin] bisher selbst genutzt hat neu untervermieten möchte. Das bedarf meiner Auffassung nach einer neuen Zustimmung des Vermieters.
Aber auch wenn nicht, wuerde sich daraus kein Mitspracherecht der Untermieterin ergeben.
Das ist richtig.
Wenn du nur ein Zimmer und nicht die ganze Wohnung gemietet hast dann darfst sie die anderen Zimmer auch an andere Personen vermieten. Sie braucht lediglich die Erlaubnis des Vermieter zur Untervermietung.
Du bis noch nur Mieter eines Zimmers.
Deine Vermieterin kann die anderen Zimmer vermieten an wen sie möchte. Ohne deine Zustimmung.
Erst ab dem Tag ab dem Du alleinige Mieterin der ganzen Wohnung bist kannst Du verlangen das die Leute ausziehen.
nicht so ganz, zahle die Hälfte des Mietpreises der ganzen Wohnung und darf diese auch benutzen etc.
Du sagst, ab September bist du Hauptmieterin, aber die bisherige Hauptmieterin zahlt dann noch Miete. Das passt nicht zusammen. Das würde ja bedeuten, dass dieselbe Wohnung im selben Monat an zwei Hauptmieter vermietet wäre.
Die Hauptmieterin darf die nicht an dich vermieteten Raeume vermieten, an wen sie will. Du hast da kein Mitspracherecht.
Vielleicht vermietet sie die Raeume aber auch an dich. Hast du sie schon mal darauf angesprochen?
Die Zustimmung des Vermieters scheint hier ja vorzuliegen. Aber auch wenn nicht, wuerde sich daraus kein Mitspracherecht der Untermieterin ergeben.