Umfang Feuerstättenschau?

2 Antworten

OK, das ist eine Menge Fragen, die üblicherweise der/die zuständige BezirkskaminkehrermeisterIn beantworten würde.

Die Feuerstättenbeschau ist regelmäßig an allen Feuerungsstätten durchzuführen, 2x innerhalb von sieben Jahren.

Ad 1: Ja natürlich.

Ad 2: Räume ohne Feuerungsstätte interessieren den Kaminkehrer nicht. Warum auch?

Ad 3: Bei Gasheizungen sind auch die Gaszuleitungen ab Zähler zu kontrollieren auf Dichtigkeit; das hat aber mit der Beschau selbst nichts zu tun, sondern ist eine Routineaufgabe.

Ad 4: Kaminholz wenn vorrätig ja, und zwar wird dort die Restfeuchte gemessen (wegen der Einhaltung der Abgaswerte). In Räumen mit Feuerstätten Prüfung auf ausreichende Luftzufuhr (Unterdruck) und Einhaltung der Sicherheitsabstände.

Ad 5: Du kannst ihn bitten, die Schuhe auszuziehen, aber dem muss er nicht Folge leisten (sind meistens Sicherheitsschuhe, wg. Berufsgenossenschaft).

Ad 6: So wenig wie möglich. Aber Risiken gibt es halt immer. Dafür hätte er auch eine Berufs-HP, aber wegen ein paar Flecken? Das ist im üblichen Rahmen zu dulden mMn.

Ad 7: Der Zugang kann notfalls gerichtlich erzwungen werden. Der VM / Eigentümer ist zur Durchführung der gesetzlichen Wartungsarbeiten verpflichtet, und der Mieter hat dies zu ermöglichen. Dafür hängt der entsprechende Anschlag ja auch meist 14 Tage vorher schobn aus, um das anpassen zu können.

Ad 8: Den/die BezirkskaminkehrermeisterIn interessiert deine Wohnung keinen Deut. Er/sie kommt in Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe, und so knapp vorher wäre höchst ungewöhnlich. Auf dem Zettel steht eine Kontaktnummer - da meldet man sich dann halt, wenn man an dem vorgesehenen Termin nicht da sein kann.
Ist man verreist, gibt es eben einen Ersatztermin - aber wozu das alles verkomplizieren, wenn man nur mal anrufen muss?


Niels647 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 16:33

ad ad 2: "Räume ohne Feuerungsstätte interessieren den Kaminkehrer nicht. Warum auch?"

Also werden nur die Räume mit Feuerstätten, also Öfen, Therme, geprüft?

Da könnte ja eine weitere Feuerstätte errichtet worden sein.

ad ad 8) der Bevollmächtigte reagiert nicht auf zwei Ab-Nachrichten. Bitte um Rückruf.

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FordPrefect  26.06.2024, 16:51
@Niels647
Also werden nur die Räume mit Feuerstätten, also Öfen, Therme, geprüft?
Da könnte ja eine weitere Feuerstätte errichtet worden sein.

Ohne Kamin? Da würde sich der Betreiber selbst vergiften. Andererseits bezweifle ich, dass es nicht auffallen würde, gäbe es irgendwo einen entsprechenden Abzug...

ad ad 8) der Bevollmächtigte reagiert nicht auf zwei Ab-Nachrichten. Bitte um Rückruf.

Unverständlich. Welcher Bevollmächtigte? Der Besitzer der Wohnung ist verpflichtet, den Zugang zu ermöglichen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann die Wohnung notfalls unter Zuhilfenahme eines Schlüsseldienstes amtlich geöffnet werden, wenn dazu ein entsprechender Beschluss vorliegt.

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Niels647 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 17:10
@FordPrefect

Also zählt ein Kamin generell zur Feuerstätte, auch wenn kein Ofen etc. angeschlossen ist? Bliebe die Frage zur Beschau der Rückseiten des Kamins in den Nachbarzimmern.

Der bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger. Nur der bevollmächtigte BSchf darf uneingeschränkt Feuerstätten schauen.

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Die Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Während der Feuerstättenschau besichtigt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerungsanlagen eines Gebäudes und überprüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit.

zu Punkt 5: Schuhe ausziehen ist nicht möglich, schon alleine wegen der Berufsgenossenschaft. Du kannst ihn fragen, ob er "Überzieher" für seine Schuhe dabei hat oder besser noch du hast welche vor Ort und bittest ihn diese zu nehmen.

zu Punkt7: wenn du dich weigerst, den Schornsteinfeger in deine Wohnung/Haus zu lassen kann es richtig teuer werden. Frag mal google bzgl Ersatzvornahme! Bei der Ersatzvornahme ist oft das Ordnungsamt und der Schlüsseldienst dabei und das wird richtig teuer.


Niels647 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 15:07

Tja, da wird ein Grundrecht per Gesetz außer Kraft gesetzt und für die Ausführung reicht ein an die Haustür gebäpptes Zettelchen ohne Datum und Unterschrift.

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feldbuschverona  29.06.2024, 15:11

@Niels647: das ist ja Blödsinn - bis es zur Ersatzvornahme kommt wirst du sicher noch mal ein Zettelchen oder einen Brief vom Schornsteinfeger bekommen und der meldet dann wenn er keinen Zutritt bekommt den Fall bei der Behörde. Dann wirst du sicher noch 2 Briefe von der Behörde bekommen - erst dann kommt es zur Ersatzvornahme. Lass es doch einfach nicht so weit kommen. Du kannst doch auch mit dem Schornsteinfeger einen anderen Termin vereinbaren, wenn du an dem vorgeschlagenen Termin nicht kannst.

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Niels647 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 22:34

Ersatzvornahme? Ja, KANN! Zuvor kommt aber wohl eine Anhörung vom Landratsamt, Schfwesen. Ein Telefonat mit dem Lra kann sehr hilfreich sein.

Für nicht explizit "bevollmächtige" Tätigkeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers, und das sind außer Feuerstättenschau, wohl gewöhnliche Kehrungen und Messungen, also die meisten Schf-Tätigkeiten, kann man freie Schornsteinfeger beauftragen, also man ist da nicht an den BezSchf gebunden. Solche Freien findet man auf den Schornsteinfeger-Innungsseiten. Man muss also die Dienste des bevBezSchf tatsächlich nur ausnahmsweise in Anspruch nehmen.

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feldbuschverona  05.07.2024, 09:35

@Niels647: denk aber dran, wenn du einen freien Schornsteinfeger beauftragst musst du dem Bezirksschornsteinfeger einen Nachweis zukommen lassen, dass die Arbeiten erledigt wurden.

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