Wohnung außerordentl. Kündigung?

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Ohne 'Vorarbeit' ist fristloses kündigen eine risikoreiche Sache.

Üblicherweise sollte man etwaige Mängel dem Vermieter schriftlich Anzeigen, eine angemessene Frist zur Ausbesserung vorgeben und auch genau beschreiben, was passieren wird, wenn der Mangel nicht beseitigt wird.

Anschließend hätte man dann, je nach Sachlage, die Möglichkeit die Miete zu mindern, eine Ersatzvornahme vorzunehmen und ggf. fristlos zu kündigen. Bevor man allerdings fristlos kündigt, sollte man sich der Rechtslage SEHR sicher sein oder aber einen anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Grund: unterlaufen einem fehler bei der Kündigung, stehen u.U. Schadensersatzforderungen im Raum.

So wie sich die Sachlage derzeit darstellt, sieht es für mich nicht danach aus, dass die fristlose Kündigung bereits gerechtfertigt gewesen wäre bzw. entsprechende 'Vorarbeit' geleistet wurde, daher wird der Widerspruch des Vermieters wahrscheinlich rechtens sein.

Gedanklich würde ich mich also darauf einstellen, dass Sie die Wohnung für 2 jahre mieten müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Elisabeth330 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 19:47

Vielen Dank für die gute Antwort und Einschätzung.

Die Frage war recht knapp geschrieben und nicht umfangreich.

Aber Ihre Antwort war mir hilfreich

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