Wohnung außerordentl. Kündigung?
Meine Frage bezieht sich aufs Mietrecht und hier habe ich ein Problem.
Wir (meine Tochter und ich) sind in eine Wohnung eingezogen, die gravierende Mängel aufwies: keine installierten Hauptwasserhähne (wir hatten eine Woche kein Wasser in der Küche, bis der Hausmeister den Anschluss mit der Zange aufdrehte). Es sind keine Wasserzähler montiert.
Beide Dinge hatte der Vermieter zum Einzug zugesichert.
Die Rohrleitungen sind zugesetzt und verstopft, was wir erst merken konnten, nachdem die Küche eingebaut war. Die Spüle läuft nicht ab.
Der Wasserdruck ist zu gering, dass die Waschmaschine kein Wasser ziehen konnte.
Der Ablauf der Toilette war undicht und es stand Abwasser bis in die Mitte des Toilettenraumes.
Der Vermieter war informiert und hat nichts gemacht.
Nach 3 Wochen sind wir spontan wieder ausgezogen und haben außerordentlich gekündigt.
Der Vermieter hat der Kündigung widersprochen und die Mängel nicht akzeptiert.
Leider hatte ich einen 2-Jahres-Mietvertrag unterschrieben!
Nun habe ich bereits 2 Monate 100% Miete bezahlt bei Leerstand.
Der Vermieter fängt jetzt an, Fachfirmen zu organisieren und wie sich rausstellte müssen auch die Wasserleitungen erneuert werden.
Ist dann meine außerordentliche Kündigung nicht rechtens?
Ich sehe die Wohnung in diesem Zustand als unbewohnbar an (das war unser Kündigungsgrund).
Über fachkundige Antworten würde ich mich sehr freuen.
1 Antwort
Ohne 'Vorarbeit' ist fristloses kündigen eine risikoreiche Sache.
Üblicherweise sollte man etwaige Mängel dem Vermieter schriftlich Anzeigen, eine angemessene Frist zur Ausbesserung vorgeben und auch genau beschreiben, was passieren wird, wenn der Mangel nicht beseitigt wird.
Anschließend hätte man dann, je nach Sachlage, die Möglichkeit die Miete zu mindern, eine Ersatzvornahme vorzunehmen und ggf. fristlos zu kündigen. Bevor man allerdings fristlos kündigt, sollte man sich der Rechtslage SEHR sicher sein oder aber einen anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Grund: unterlaufen einem fehler bei der Kündigung, stehen u.U. Schadensersatzforderungen im Raum.
So wie sich die Sachlage derzeit darstellt, sieht es für mich nicht danach aus, dass die fristlose Kündigung bereits gerechtfertigt gewesen wäre bzw. entsprechende 'Vorarbeit' geleistet wurde, daher wird der Widerspruch des Vermieters wahrscheinlich rechtens sein.
Gedanklich würde ich mich also darauf einstellen, dass Sie die Wohnung für 2 jahre mieten müssen.
Vielen Dank für die gute Antwort und Einschätzung.
Die Frage war recht knapp geschrieben und nicht umfangreich.
Aber Ihre Antwort war mir hilfreich