Meine Frage bezieht sich aufs Mietrecht und hier habe ich ein Problem.

Wir (meine Tochter und ich) sind in eine Wohnung eingezogen, die gravierende Mängel aufwies: keine installierten Hauptwasserhähne (wir hatten eine Woche kein Wasser in der Küche, bis der Hausmeister den Anschluss mit der Zange aufdrehte). Es sind keine Wasserzähler montiert.

Beide Dinge hatte der Vermieter zum Einzug zugesichert.

Die Rohrleitungen sind zugesetzt und verstopft, was wir erst merken konnten, nachdem die Küche eingebaut war. Die Spüle läuft nicht ab.

Der Wasserdruck ist zu gering, dass die Waschmaschine kein Wasser ziehen konnte.

Der Ablauf der Toilette war undicht und es stand Abwasser bis in die Mitte des Toilettenraumes.

Der Vermieter war informiert und hat nichts gemacht.

Nach 3 Wochen sind wir spontan wieder ausgezogen und haben außerordentlich gekündigt.

Der Vermieter hat der Kündigung widersprochen und die Mängel nicht akzeptiert.

Leider hatte ich einen 2-Jahres-Mietvertrag unterschrieben!

Nun habe ich bereits 2 Monate 100% Miete bezahlt bei Leerstand.

Der Vermieter fängt jetzt an, Fachfirmen zu organisieren und wie sich rausstellte müssen auch die Wasserleitungen erneuert werden.

Ist dann meine außerordentliche Kündigung nicht rechtens?

Ich sehe die Wohnung in diesem Zustand als unbewohnbar an (das war unser Kündigungsgrund).

Über fachkundige Antworten würde ich mich sehr freuen.