Vollmacht einem freund geben für wohnungsbesichtigung?

3 Antworten

Nein, das ist ja kein amtliches Geschäft. Ich würde das nur vorher mit dem Vermieter abklären. Die Chancen, dass es war wird, sind aber gering. Ich nehme als Vermieter keinen Mieter, der nicht mal zur Wohnungsbesichtigung kommen kann. Ich will den kennenlernen.

Dafür braucht es keine Vollmacht, wenn kein Mietvertrag vor Ort unterschrieben wird.

Nur um die Wohnung zu besichtigen bedarf es keiner Vollmacht.