Wie finde ich die Adresse eines Schuldners?

Moin, da ich zwischen den Feiertagen ein bischen am sortieren und Aufräumen bin, kam mir heute Mittag ein Vorgang aus 2002 (Titel/Versämnisurteil) in die Hand, zu dem ich ein paar Fragen hätte. Vorab möchte ich kurz erzählen, wie es zu der Forderung kam: Anfang 2002 hatte ich als Schüler einen Ferienjob als Kurierdienst. Mein Auftraggeber war damals ein Selbständiger, für den ich gelegentlich Vertetung fuhr. Irgendwann sollte ich ein paar Sonderfahrten machen, da ich eigentlich in den Urlaub wolte versprach er mit den doppelten Lohn und ich willigte ein. Ein paar Tage später wollte ich mein Geld abholen, aber ich wurde immerwieder vertröstet. Schlussendlich hab ich mich ein bischen informiert, habe die Sache dem hiesigen Arbeitsgericht geschildert und es kam zur Verhandlung. Ergenis: Der beklagte wird verurteilt, an den Kläger 506,16 € brutto zu zahlen (04.05.2002) Ich habe damals über 2 verschiedene Gerichtvollzieher versucht, dass Geld eintreiben zu lassen, jedoch ohne Erfolg, weil der "gute" Mann nicht auffindbar war. Über seine Exfrau konnte ich 2mal neue Aufenthaltsorte rausfinden, aber dort konnte man ihn nicht antreffen. - Wie oder wo bekomme ich eine aktuelle Adresse von dem Mann? laut Polizei soll ich mich an das Einwohnermeldeamt wenden?! - Wird die Schuld verzinst? Wie hoch? - Übernimmt der Schuldner die KOsten für die Vollstreckeung? Danke Chris

Schulden, Urteil, Vollstreckung
Kann erzwingungshaft gemacht werden?

Normalerweise weiss ich dass es total abwägig und verrückt wäre, trotzdem frage ich, weil die betroffene Person unfassbar viel Pech hat.

Person A hat 100% unschuldig unrecht bekommen vor Gericht. A zog in Wohnung ein, wo Schimmel versteckt war, die haben drüver getrichen mit farbe. Die wohnung wurde MIT Schimmel an ihn übergeben. A hat es sofort gemeldet und wurde beschuldigt inklusive dem von Gegenseite bestochenem Gutachter, dass er selber den Schimmel gemacht hätte, was eine dreckige Lüge ist. Er ist absolut vorsichtig und hat sonst niemals Schimmel, was dem ungerechten parteiischem Richter scheissegal war.

Aus Angst, Trauer und zum eigenen Schutz wandert er aus, nach Großbritannien. Davor wurde Prozesskostenhilfe genehmigt. Es kam fast 3 jahre nix, ich dachte es ist durch. Jetzt kam plötzlich eine Email vom Gericht, er soll sich melden und seine Adresse mitteilen.

Er weiss nicht ob es nur um Vermögensauskunft geht oder ob ihm noch mehr Geld angenommen werden soll. Obwohl die Schweine unrechtmässig seine volle Kaution behalten haben.

Ich habe gelesen, dass es Erzwingungshaft geben kann, NACHDEM vermögensauskunft verweigert wird.

Aktuell wissen die nicht mal seine Adresse.

Kann Erzwingungshaft erreicht werden, nur weil er nicht erreichbar ist??? Die wissen NICHT, dass er die Email erhalten hat. Er hat längst eine andere Email Adresse in Gebrauch.

Nur weil er nicht erreicht wird, heisst das, dass er vermögensauskunft "verweigert"? Weil das tit er nicht. Er hat Angst, aber er hat kein Vermögen, er lebt in Großbritannien von Sozialhilfe.

2. Frage: er reist sehr viel mit Flugzeug. Alles mit Sozialhilfe, das heisst es handelt sich nur um kurzen Urlaub, er lebt weiterhin in Großbritannien. Kann er am Flughafen verhaftet werden, ohne ihm vorher die Chance zu geben, die Vermögensauskunft zu zeigen? Er sollte dadurch nicht seinen Flug verpassen. Aber ich nehme an, dass so ein Haftbefehl gar nicht möglich ist, bevor er postalisch erreicht wurde?

Wegen der grossen Ungerechtigkeit wird er sich nicht melden. Was ihm keiner nachweisen kann.

Bei den Reisen ist es bisher azsserhalb EU. Aber er könnte in Zukunft auch mal nach Deutschland fliegen zum Kurzurlaub. Wird das ebenfalls kein Problem?

P.S. der Anwalt war leider wirkkich schlecht, er gab ihm aber den Rat, zurück nach Großbritannien zu gehen, weil dann nichts passieren könne wegen Brexit. Der Anwalt war zwar sehr schlecht, sagte aber, dass Person B im vollen Unrecht sei und er so viel Ungerechtigkeit noch nicht erlebt habe vor Gericht.

Mietrecht, Haftbefehl, Justiz, Vollstreckung, Erzwingungshaft
Wurde bei jemandem hier schon mal ein Strafzettel aus Italien in Deutschland vollstreckt?

Hallo zusammen,

zunächst der Hintergrund der Sache: ich war vor 4 Jahren nach Bergamo geflogen und bin von dort in die Schweiz gefahren. In den ca. 1,5 Std., die ich in Italien war, soll ich irgendwo in eine verkehrsbegrenzte Zone gefahren sein. Nach meiner Rückkehr hab ich diesbezüglich einen Bescheid aus Italien bekommen.

Um nicht zu weit auszuschweifen: es gab etliche Gründe, weshalb der Bescheid, den ich erhielt, nicht seriös erschien. Ein Kontaktversuch meinerseits scheiterte daran, dass es auf der anderen Seite niemanden gab, der Englisch oder Deutsch konnte (obwohl das Schreiben auf Deutsch kam). Nun wurde die Sache an ein Inkassounternehmen in Deutschland übergeben.

Die Rechtsschutzversicherung sagte mir dazu, dass das Unternehmen selbst es nicht vollstrecken kann. Es muss an das Bundesjustizamt übergeben werden. Bescheide unter 70€ werden grundsätzlich nicht verfolgt. Bei mir waren es ursprünglich 96,70€, das ist mittlerweile durch Anwaltskosten in italien und Beitreibungskosten angewachsen. Folgende Optionen hätte ich laut der Rechtsschutzversicherung:

  1. zahlen und die Sache erledigen
  2. versuchen es anzufechten, was einen Anwalt in Italien erfordert und keine Aussicht auf Erfolg hat
  3. aussitzen; das Verfahren rund um die Behillfe des Bundesjustizamtes sei kompliziert und werde selten bemüht

Außerdem wurde mir gesagt, dass die Verjährung für sowas in Italien 10 Jahre beträgt. Der ADAC sagt 5 Jahre, aber das scheint sich nur auf die Vollstreckung in Deutschland zu beziehen. Daher ein paar Fragen:

  1. hat jemand hier schon mal in so einer Sache Post vom Bundesjustizamt bekommen? Wenn ja, um welchen Betrag ging es? Wie ist die Sache weitergegangen?
  2. geht es bei dem Schwellenwert von 70€ nur um die ursprüngliche Forderung oder sind darin auch später entstandene Kosten (wie in diesem Fall Anwalts- und Beitreibungskosten) enthalten? (Ich nehme an, dass die Beihilfe von den italienischen Behörden ersucht werden muss und dadurch es nur um die ursprüngliche Forderung und möglicherweise die Anwaltskosten in Italien geht, aber kann mir da natürlich nicht sicher sein)
  3. wie lange ist die Verjährung in Italien tatsächlich?

Vielen Dank!

Italien, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid, Verkehrsverstoß

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