Was passiert wenn man Krankenhausrechnung aus der USA nicht bezahlt?

Hallo,

ich bin gerade vor 1 Monat aus den USA zurückgekehrt. Ich hatte zwar eine Krankenversicherung für diese Zeit abgeschlossen, weiß aber noch nicht ob diese meine Kosten übernehmen werden.

Zum Vorfall:

Ich war in Miami und hielt Ausschau nach hohen öffentlichen Parkhäusern um am Rande balancieren und mich mit einer Kamera filmen zu können. Dabei sollte ich kurz anmerken, dass diese Tat unter keinem Einfluss von Alkohol oder Drogenkonsum bzw. ohne jeglichen Suizidgedanken erfolgt ist.

Nach zirka 10 Minuten wurden Polizisten auf mich aufmerksam und diese führten mich in Handschellen in das Mount Sinai Medical Center zwecks Abklärung einer möglichen Suizidgefahr. Nach kurzem Gespräch wurde ich wegen Verdacht auf Drogenkonsum und geistigen Störungen untersucht, obwohl ich ihnen versicherte, dass ich keinerlei Alkohol bzw. Drogen konsumiert, und dies nur aus sportlichen Absichten gemacht hätte.

Nachdem alle Testergebnisse negativ auf Alkohol, Drogen und Medikamenten ausfielen, und der Psychotherapeut ebenfalls nur feststellen konnte, dass mit mir alles in Ordnung sei, konnte ich nach geschätzten 3 Stunden das Krankenhaus mit der Diagnose
„NORMAL PHYSICAL EXAM verlassen.

Vor ein paar Tagen habe ich eine hohe Krankenhausrechnung erhalten, und bin zur Zahlung aufgefordert worden.

Was passiert wenn ich die Rechnung einfach nicht bezahle? (dauerhaftes Einreiseverbot?)

Kann ich die Zahlung anfechten, da ich ja eigentlich unfreiwillig eingeliefert worden bin?

Was kann ich tun ?

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Mahnbescheide/Vollstreckungsbescheide bei nicht gültiger Adresse!

Am 01.02.2014 bin ich mit meinem Verlobten in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Zuvor wohnten wir Beide in einer WG! Die Meldungen bei sämtlichen Gesellschaften und eine Ummeldung bei der Stadt liegen selbstverständlich vor! Die alte Wohnung ist in Besitz einer Wohnungsgesellschaft (Mehrfamilienhaus ca. 14 Parteien). Nach fast einem halben Jahr, ziehen die ehemaligen Mitbewohner meines Verlobten aus und haben ihn gebeten nochmals vorbei zu schauen. Gesagt, Getan! Ein riesen Berg an Post wartete auf uns! Darunter Mahnungen bis hin zu Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Vorladung zum Gericht etc. Vorort haben wir gesehen, dass das Klingelschild nicht verändert wurde! Dieses kann lediglich durch die Wohnungsgesellschaft verändert werden, da es sich hier um ein Schloss handelt, welches aufgemacht werden muss, dieses sollte bei Auszug vom Hausmeister erledigt werden! Es sind wirklich ganz böse Briefe darunter! Natürlich ist heute der erste Gang zum Anwalt. Allerdings bin ich etwas ungeduldig und wollte vorab mal Fragen, was ihr davon haltet. Können die Verfahren eingestellt werden? Könnte man die Wohnungsgesellschaften und die Mitbewohner auf Schadensersatz verklagen? Immerhin haben die Mitbewohner die Briefe, trotz Vermerk auf dem Umschlag nicht an die Poststelle zurück gegeben oder meinen Verlobten über diese in Kenntniss gesetzt. Hier ensteht nicht nur ein finanzieller Schaden sondern auch ein wirtschaftlicher, da mein Verlobter in der Finanzbranche selbstständig ist.

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Inkassofirma sagt, sie haben Vollstreckungstitel zerschreddert nach meiner Zahlung - Was nun?

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Ich hatte bei einem Inkassobüro Schulden. Das Inkassobüro hat auch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen mich. Ich habe die Schulden komplett beglichen, bekam von meinem Gläubiger allerdings nur ein einfaches Erledigungsschreiben, aber den Titel haben sie mir nicht zurückgeschickt. Nun habe ich 2 Mal beim Inkassobüro angerufen und auch mit 2 verschiedenen Mitarbeiterinnen geredet. Ich habe beide Male darum gebeten, mir den entwerteten Titel zu schicken und habe erwähnt, dass ich laut § 371 des BGB (Rückgabe des Schuldscheins) ein Recht darauf habe. Beide Male wurde mir daraufhin geantwortet, dass sie die Akten bereits zerschreddert haben und den Vollstreckungstitel ebenfalls. Als ich dann meine Angst erwähnte, dass der Titel irgendwann einfach weiterverkauft wird und ich dann erneut zahlen muss, wurde mir beide Male versichert, dass das Inkassounternehmen das nicht macht, weil sie sich sonst strafbar machen würden. Zudem wurde mir versprochen, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche und dass ich positiv denken soll. Beide sagten, dass Akten, sobald sie erledigt sind so wie in meinem Fall, weil ich ja alles bezahlt habe und ich das Erledigungsschreiben bekam, in einen Container kommen und zerschreddert werden. Das haben mir beide so beschrieben, oder wird es schon stimmen, oder? Als ich gefragt habe, warum sich nicht an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gehalten wird, wurde mir gesagt, dass sie mir das nicht genau sagen können, weil sie nicht in der richtigen Abteilung ist. Eine von beiden meinte dazu nur: "Weil wir sonst im Papier ersticken würden." Ich fragte mehrmals nach, ob sie den Vollstreckungstitel wirklich nicht irgendwann einfach weiterverkaufen und mir wurde es beide Male versichert. Beide sagten auch noch, dass Kohl (das Inkassounternehmen) schon seit 40 Jahren existiert und dass die Firma solche Betrügereien nicht macht. Sowas könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagten auch "Sie haben das Erledigungsschreiben und gut ist."

Meint ihr nun, dass ich mit dem Thema abschließen kann und dass das Inkassounternehmen die Wahrheit gesagt hat? Ich habe zumindest versucht, den Vollstreckungstitel zurückzubekommen, aber wenn mir jedes Mal gesagt wird, dass die grundsätzlich solche Titel nicht zurückschicken, sondern alles schreddern, nachdem es erledigt ist, kann ich nichts weiter tun. Ich weiß nicht, obh es sich lohnen würde, einen Rechtsanwalt einzuschalten und auf den Titel zu bestehen. Wenn die den Titel wirklich geschreddert haben und ihn nicht irgendwann verkaufen, dann bin ich vollkommen zufrieden, da mir dann nix mehr passieren kann und ich nicht doppelt zahlen muss. Dann bräuchte ich auch keinen Rechtsanwalt. Die Frage ist nur, ob das Inkassobüro die Wahrheit gesagt hat. Sie meinten aber auch, dass das Erledigungsschreiben und die Kontoauszüge als Beweis ausreichen, dass die titulierte Forderung beglichen ist.

Frage: Soll ich zum Rechtsanwalt oder brauche ich das nicht?

Recht, Titel, BGB, Forderung, Gläubiger, Inkasso, Vollstreckung
Stundung der Einkommenssteuer abgelehnt, was tun?

Hallo,

was kann man tun wenn die Stundung der EKS abgelehnt wurde? Man ist nach der Ablehnung direkt zum Finanzamt um mit ihnen zu reden, das man die Schuld bald beglichen hat ( Kontopfändung läuft ) und alles was verdient wird, kommt auf dieses Konto. Man lebt von ALG2 zur Zeit, da dies nicht die einzigen Schulden beim Fiskus sind. Die lassen sich auf nichts ein und wollen eine BWA sehen. EIne BWA kostet Geld was nicht da ist. Es handelt sich lediglich um 4000 EUR EKS. Das Finanzamt weiß auch das man von ALG2 lebt. Heute stand ein Vollziehungsbeamter mit einer Zahlungsaufforderung vor der Tür, wenn nicht sofort die 4000 EUR bezahlt werden wird die ganze Wohnung durchsucht und es droht eine Freiheitsstrafe von mind. 2 Jahren.

Was kann man in dieser Situation tun? Die EKS ist in ca. 3 Wochen bezahlt aber dann wird es wohl zu spät sein. Es wurde eine Stundung und Ratenzahlung beantragt und abgelehnt. Wegen der Gewerbesteuer war auch schon ein Gerichtsvollzieher hier und konnte nicht pfänden weil es hier nix zu pfänden gibt. Das Amt weiß also das absolut kein Geld vorhanden ist. Man will ja bezahlen aber es gibt einige extreme private Probleme die erst dazu geführt haben, das man nicht bezahlen kann sowie kurzzeitige Krankheit und kurzzeitige schlechte Auftragslage. Es kamen zudem 2 Leistungsbescheide im Dez. letztes Jahr von 2 Jahren die sofort bezahlt werden sollten und einer wurde auch bezahlt, für den anderen reichte das Geld nicht mehr. Die Auftragslage ist wieder sehr gut und daher soll das Gewerbe bestehen bleiben.

Habt ihr ne Idee was man tun kann?

Einkommenssteuer, Finanzamt, Vollstreckung

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