Vollstreckungsbescheid oder lieber Anwalt einschalten?

Hallo Zusammen,

wir haben ein Fotostudio und fotografieren hauptsächlich Hochzeiten. Nun ist uns nach 5 Jahren ein Paar unter den Kunden zugelaufen, welches die gemachte Arbeit nicht zahlt.

Fotografiert wurde im Juni. Im September war es immer noch nicht angezahlt. Wir haben die Bilder abgeliefert und es hies, sie kommt und zahlt nächste Woche. Das war Ende September... naja schreiben und anrufen ist hoffnungslos, die Braut mit der wir alles organisiert und besprochen haben ignoriert alles. Rechnung, Mahnung und Mahnbescheid haben wir auch schon geschickt. Tut sich nix.

Nun die Frage: Vollstreckungsbescheid beantragen oder lieber gleich zum Anwalt gehen? Laut Erfahrungen vom Bekannten, bringt dieses Bescheid kaum was, da die entweder abhauen oder nix haben was pfändbar wäre. Ich weiß zwar wo die wohnen, die wohnen da immer noch, die Dame ist auch ständig online in WhatsApp und wechselt fleißig die Bilder im Account. ein Foto von uns hat sie auch schon drin gehabt. Und eins hat sie bei Facebook drin stehen. Scheint abfotografiert zu sein. So gesehen hat sie es veröffentlicht ohne die Rechte dazu zu haben, weil ja nix bezahlt ist.

Der Betrag beläuft sich auf ca. 300,00€ und ich schätze mal dass die Kosten für Anwalt usw. doppelt so hoch sind. Aber andererseits wenn wir gewinnen, zahlt es das Brautpaar bzw. die Braut, oder?

Also ich bin völlig ratlos, was ich jetzt mach, ist zwar nicht viel aber auch nicht wenig und so ein Vollstreckungsbescheid kostet sicher auch noch was. Und was machen die Gerichtsvollzieher eigentlich wenn niemand da ist? kommen die nochmal? oder wenn die den nicht reinlassen? oder wenn die Dame sagt, ich habe nix, das gehört alles meinem Mann. Dann sitzen wir auf den Kosten, oder?

Boah das macht mich wahnsinnig, dass wir 15km weiter weg wohnen und praktisch gar nix tun können. Ich freue mich sehr über ein paar Ideen oder Tipps! DANKE.

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Anwalt, Kosten, Nutzungsrecht, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid
Vollstreckung des Westdeutschen Rundfunk Kölns, obwohl ich bei Mutti gelebt hab?

Hallo Leute!

Bei mir ist die Sache etwas verzwickter. Ich habe letzte Woche einen Brief der Stadt Bad Oeynhausen bekommen mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung wegen Rundfunkgebühren vom 01/13 bis zum 06/14.

Erstmal vorab: Ich wohne bei meiner Mutter. Im Januar 2013 habe ich die Schule verlassen und im August 2013 eine Ausbildung begonnen. Ich habe Briefe mit Rechnungen bekommen, die ich jedoch ignoriert hab, da ich mich wunderte, wieso sie mich anschreiben und nicht meine Mutter. Sie hat noch nie Post bekommen. Zudem hört man ja die kuriosesten Dinge über die Rundfunkbeiträge. Nun habe ich letztes Jahr meine Ausbildung leider abbrechen müssen und bin seitdem arbeitslos bzw. ausbildungssuchend gemeldet und verdiene nur 450 € durch einen Nebenjob im Monat, jedoch auch erst seit diesem Monat. Arbeitslosengeld o. Ä. beziehe ich nicht.

Ich habe die Briefe weggeschmissen und nicht beachtet. Jetzt bekomme ich Post vom Gerichtsvollzieher und soll 340,26 € innerhalb der nächsten Tage zahlen. Unmöglich! Und zudem auch zu Unrecht, meiner Meinung nach.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe dem Gerichtsvollzieher eben eine Mail geschrieben und die Situation geschildert. Muss ich mich bei dem Westdeutschen Rundfunk melden und die Forderung zurückweisen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Man liest ja so einiges im Internet. Viele sagen, zahl es einfach... und genau deswegen machen diese Abzocker ja noch weiter. Weil es Leute gibt, die einfach zahlen, für nichts und wieder nichts... oder sehe ich das falsch?

Freue mich über eure Hilfe!!!

GEZ, Rundfunk, Vollstreckung, Rundfunkbeitrag
Krankenkasse.Vollstreckungsbescheid.

Bei meinem letzten Briefkastengang hatte ich einen Vollstreckungsbescheid in meinem Briefkasten mit einen 4 Stelligen Summe.

Es scheint wohl so, dass ich bei einer Krankenkasse gemeldet war ohne es zu wissen.Ich habe zwar ab und zu Briefe bekommen, aber diese als Werbung abgetan und immer sofort weggeworfen.Ich konnte bis jetzt niemanden kontaktieren und muss wegen dem Feiertag bis Montag warten.Jedoch kommen die "Vollstrecker" auch schon die nächste Woche.

Meiner Meinung nach muss der Vertrag noch mit meinem alten Arbeitgeger zusammen hängen und wurde vermutlich nicht gekündigt.

Ich war in der letzten Zeit auf einer Abendschule und war somit ,meiner Meinung nach, nicht gesetzlich Krankenversichert-und habe alle meinen Rechnungen privat bezahlt. Ich wusste wirklich nicht, dass ich Krankenversichert war.Ich bin das erste mal in so einer Situation und ein wenig fertig jetzt.

Meine Frage ist jetzt:

Kann ich die privat bezahlten Arztrechnungen noch bei der Krankenkasse abrechnen?

War jemand in einer ähnlichen Situation und konnte das noch irgenwie klären(ich habe keine Lust das Geld zu bezahlen bzw.muss es auch erst mal auftreiben).

Jetzt werde ich erst einmal ein par schlaflose Nächte habe und über die Sache nachgrübeln müssen.Schöne solche Post kurz vor einem langen Wochenende zu bekommen.

Danke für hilfreiche Tips.

Schulden, Gesetz, Krankenversicherung, Beiträge, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenkasse, Vollstreckung
Was tun, wenn mir jemand Geld schuldet?

Hallo, eine Person schuldet mir Geld!

Ich habe vor ca. 1,5 Jahren einer ehm. Arbeitskollegin 800 Euro geliehen. Dumm nur, dass ich mir dieses nicht schriftlich bestätigen lassen habe, jedoch lief die Transaktion via Überweisung und das sogar vom Konto meiner Mutter. Nun hat sie mir in laufe der Zeit bereits 50 Euro zurück überwiesen, da wir eine Ratenzahlung ausgemacht hatten, da sie das Geld nicht in einer Summe zurück zahlen konnte. Dieses war übrigens die einzige Rate, mit dem Verwendungszweck, nächsten Monat gibt es mehr, welche sie mir überwies.

Es ist vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass die Summe auf das Konto ihres Sohnes ging.

Normalerweise habe ich das ganze bereits vergessen und unter Lebenserfahrung abgehakt. Nun ist es aber so, dass mir dieses gelegentlich nicht aus dem Kopf geht und ich mir darüber Gedanken mache und sogar davon Träume...

Nun kam mir die Überlegung, dass meine Mutter die nötige Zeugin sein könnte, dass ich der besagten Arbeitskollegin Geld geliehen habe. Im Internet bin ich bereits über den Begriff "Vollstreckungsbescheid" gestolpert und das ich damit evtl. die Möglichkeit habe, einen Teil des Geldes wieder zu sehen. Jedoch las ich, dass ich ersteinmal in Vorleistung gehen muss (Gerichtskosten, Anwaltskosten ...)

Was habe ich als privat Person für Möglichkeiten, unter Beachtung der Gegebenheiten, das Geld zurück zubekommen?

Im endeffekt ist es mir sogar egal, wenn ich von den 800 Euro nur einen geringen Teil wiedersehen würde, solange sie es nicht behält. Meinetwegen können sich Anwälte, Gericht, Inkasso usw. vom Geld bedienen und sich die nötigen Gebühren nehmen.

Ich wäre für Tipps, Hinweise und evtl. für gemachte Erfahrungen dankbar.

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Zwangsvollstreckung wegen Mietschulden

Habe eine frage hoffe ihr könnt etwas aufklären wir haben mietschulden noch nie gehabt aber durch unsere ehemalige vermieterin sind wir in einer situation gekommen na ja das ist ja jetzt nicht das thema und zwar haben vom Amtsgericht ein beschluss bekommen das wir die mietschulden zahlen sollen innerhalb zwei wochen sonst drohe zwangsvollstreckung,z.zt sind wir alg II Empfänger aus gesundheitlichen gründen und da ich mutter bin einer kleinen tochter und daher zahlungsunfähig ,genauso habe ich daraufhin dem Amtgericht den beleg zugeschickt,das man die eidesstaatliche versicherung abgegeben habe. es ging um 2500 € Dann ein monat darauf bekomme ich von Staatsanwaltschaft wegen dieser Angelegenheit das wir 60 € zahlen sollen wegen dem rechtstreit,dieses habe ich in 10 € Rate vereinbart. Heute bekomme ich dann ein Kostenfestsetzungsbeschluss weiss nicht was dies soll es hiess doch erst das wir 2500 € nur zahlen müßen jetzt kommen immer vereinzelte Rechnungen. So: Es sind von den beklagten 350 € zu zahlen an der klägerin Die kostenfestsetzung ist vorläufig vollstreckbar ,für die klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in höhe von 110 prozent des zu vollstreckbaren betrages. Die klägerin hat dem gericht erlaubt ,die zwangsvollstreckung durch den beklagten gegen Sicherheitsleistung in höhe von 110 prozent des zu vollstreckbaren betrages abzuwenden,wenn nicht die beklagten vor der vollstreckung sicherheit in gleicher höhe leisten.was bedeutet dies?Der umstand zahlungsunfähig zu sein ,steht einer kostenfestsetzung nicht entgegen was heisst das? Also wir sollen innerhalb zwei wochen zahlen aber können es nicht ,wird dann ein gerichtsvollzieher vorbei kommen ?Und wenn man den hartz4 bescheid dem gerichtsvollzieher vorzeigt,sowie eine kopie das man die eidesstaatliche abgegeben hat wegen dieser geschichte wird dann erstman alles ausgesetzt?

Miete, Vollstreckung

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