Vollstreckung Titel Recht?

3 Antworten

was sie auch per E-Mail gemacht hat.

Das war wohl ein Fehler.

Eventuell kann sie gegen den Vollstreckungsbescheid noch Einspruch einlegen.

Ggf. sollte sie zu einem Anwalt gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ja. Sie kann auch gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegen. Aber wieder nur innerhalb von 14 Tagen.


Justino483 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 17:20

wie schon gesagt der Brief kam am 12.07.24 also sind die 14 tage schon rum

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myzyny04  30.07.2024, 17:22
@Justino483

War das denn schon der Vollstreckungsbescheid? Oder der Mahnbescheid? 🤔

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ihre schuld das sie den Brief nicht geöffnet

So ist es. Das war saud****. Sie kann versuchen, sich in den vorherigen Stand versetzen zu lassen. Ob es klappt ...?


Justino483 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 17:21

Wie meinen sie das sich in den vorherigen Stand versetzen zu lassen ?

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tinalisatina  30.07.2024, 17:38
@Justino483

Nun in den (terminlichen) Stand, als sie das Schreiben bekommen hat. Das geht aber nur, wenn sie "ohne Verschulden verhindert" war. Und nur innerhalb von einem Monat.

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