Wie lange hat das Jugendamt Anspruch auf Rückerstattung einer Jugendbehilfe?

1 Antwort

Erfolgte die Unterbringung rechtswidrig - Dein erfolgreiches Herausklagen - lässt darauf schließen, würde ich die Forderung wegen missbräuchlichem Entzug ablehnen...

... oder sich auf den Eintritt der Verjährung berufen.

Was war der Grund für die Unterbringung / Entfernung aus der Familie?

lt. SGB I
§ 45 Verjährung. (1) Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. (2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß.

... sofern die Verjährung nicht unterbrochen wurde oder ein Titel bei Gericht erwirkt wurde usw.


summerset1710 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 18:04

die Unterbringung war rechtswidrig, da das Jugendamt den Vater in den Vereinigten Staaten ausfindig machte, 2006 haben sie mich gezwungen (Zahlungseinstellung des Unterhaltvorschusses) die Sozialversicherungsnummer des Vaters zu geben, mit Hilfe eines Vereins haben Sie ihn in den Staaten dann 2016 gefunden, hier ging es um sehr viel Geld für das Amt. Dann fing der Horror an. Nach dem Prozess hat sich der Vater das Leben genommen 2020, die Stadt weiß, dass ich jetzt von einer Entschädigung der US Army und der Pension des Vaters lebe, da ich posthum als seine hinterbliebene Ehefrau geführt werde.

Also vier Jahre,...ok, dann ist das eine weitere Schikane.

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GutenTag2003  27.07.2024, 18:12
@summerset1710
2006 haben sie mich gezwungen (Zahlungseinstellung des Unterhaltvorschusses) die Sozialversicherungsnummer des Vaters zu geben,

Das ist nun wirklich kein Grund zur Klage. Schließlich sind Eltern Unterhaltspflichtig und nicht Soziale Einrichtungen.

, hier ging es um sehr viel Geld für das Amt.

In erster Linie wohl für Dich und das Kind. Das "Amt" war an der Zeugung ja nicht beteiligt.

Nach dem Prozess hat sich der Vater das Leben genommen 2020

Ob man da einen Zusammenhang sehen muss, wage ich zu bezweifeln.

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frodobeutlin100  27.07.2024, 16:46

es gibt offenbar einen bestandskräftigen, vollstreckbaren Bescheid ...

in der Frage wird nur die Hälfte (wenn überhaupt) erzählt

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