Moin! Kurze Vorgeschichte: Leider habe ich von vor drei Jahren, direkt nach dem Abitur, eine vierstellige Summe Schulden. Ich habe einige Zeit damit verbracht Vollzeit als ungelernte Kraft zu arbeiten und dadurch einiges abbezahlt. Letztes Jahr habe ich allerdings endlich mit dem Studium angefangen, um mir nicht alles zu verbauen. Trotz BAföG und Nebenjob bleibt nun quasi nichts über um die Schulden zu tilgen, deshalb gabs jetzt nen Mahn- und Vollstreckungsbescheid. Ich habe definfitv nichts Pfändbares, alter Fernseher, altes Handy, kein Schmuck o.ä. -außer meinem Asus EeePC-Notebook... Ich habe es vor 6 Monaten sehr billig gebraucht von einem Freund gekauft, der mir damit helfen wollte. Ich brauche dieses Notebook aber unbedingt für mein Studium, ohne eigenen PC ist man absolut aufgeschmissen!!!
Kann der Gerichtsvollzieher es trotzdem pfänden????Oder gibt es für solche Fälle Sonderregelungen? Danke für eure Antworten!