Guten Tag,

ich wurde vor einiger Zeit zu einer Geldstrafe verurteilt und habe es leider mit der Ratenzahlung versäumt.

Nun habe ich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass ich die Gesamte Summe sofort zahlen soll, ansonsten muss ich mit der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.

Ich versuche aktuell das Geld so schnell wie möglich aufzutreiben.

Der Staatsanwaltschaft habe ich auch schon geschrieben, ob ich einen Aufschub bekomme, um das Geld binnen 2 Wochen aufzureiben.

Meine eigentliche Frage wäre, was bedeutet "Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe" jetzt genau?

Muss ich jetzt damit rechnen, dass mich die Polizei in den nächsten Tagen abholen kommt?

Vielen Dank im Voraus