Muss der gläubiger in der Wohnung sein, bei Vollstreckung?

10 Antworten

Diese Zeit würde ich mir schon nehmen ,wenn der Gerichtsvollzieher kommt.Vielleicht kann man zusammen einen Weg finden. Du weisst aber auch ,das dein Lohn zum Teil gepfändet werden kann.

Der Gerichtsvollzieher kommt erst, wenn er einen vollstreckbaren (rechtskräftigen) Schuldtitel hat. Es ist also ein Mahn-/Gerichtsverfahren vorher gelaufen. DA hätte ein Anwalt noch helfen können. Ist aber erst die Rechtskraft eingetreten, muss man schon beweisen können, dass es vorher nicht möglich war, im Verfahren seine Interessen zu vertreten. Ob die Forderung berechtigt ist oder nicht interessiert beim vollstreckbaren Titel niemand mehr, dazu war das Verfahren da.
Es muss niemand zu Hause sein. Wird nicht geöffnet, kommt der Gerichtsvollzieher mit einem Türöffnungsbeschluss und durchsucht die Wohnung ohne die Schuldnerin. In dem Fall wird davon ausgegangen, dass pfändbare Gegenstände der Schuldnerin zuzuordnen sind. Die nächsten Schritte wären Vermögensauskunft sowie Lohn- und Kontopfändung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Je mehr sie mitarbeitet desto schneller und billiger wird die ganze Sache für sie.

Jede zusätzliche Aktion wie wiederholte Besuche des Vollziehers oder die Kosten für den Schlüsseldienst usw kommen auf ihre Schulden noch obendrauf.

Da muss jemand da sein der in der Wohnung gemeldet ist und wenn ihr einen Termin bekommt habt und keiner da ist kann bzw darf auch die Wohnung geöffnet werden also keine Lust gibt es in so einen Fall nicht


DivaShakur 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 10:24

Okay, danke für deine Antwort.

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Der Gläubiger ist derjenige, dem das Geld geschuldet wird. Du meinst den Schuldner bzw. in diesem Fall die Schuldnerin.

Wenn es nichts zu pfänden gibt, wird die Vermögensauskunft abgenommen. Das muss natürlich persönlich geschehen. Erscheint man dafür nicht, gibt es einen Haftbefehl.

Das als "Müll" zu bezeichnen und sinnlos einen Anwalt einzuschalten, anstatt von dem Geld seine Schulden zu bezahlen, ist reichlich dämlich. Durch Abgabe der Vermögensauskunft verliert man auch das letzte bisschen Bonität und zwar für eine ganze Weile.


DivaShakur 
Beitragsersteller
 15.03.2022, 10:21

Ich Weiss schon was ich sage, das ist tatsächlich Müll. Der Anwalt ist auch schon eingeschaltet. Danke für die Antwort m

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OhMiaMiaJa  15.03.2022, 10:23
@DivaShakur

Nein, das ist kein Müll. Hier liegt ja ein gültiger Vollstreckungstitel vor, daran rüttelt auch ein Anwalt nichts mehr. Der Zug ist schon abgefahren, da hätte man vorher reagieren müssen. Es ging ja ein gerichtliches Mahnverfahren voraus!

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