Darf der Gerichtsvollzieher Sachen von mir pfänden wenn meine Freundin Schulden hat?
Guten Tag,
ich habe damals meine Freundin mit Kind kennen gelernt und diese ist mittlerweile mit Kind bei mir eingezogen. Wohnung läuft auf mich. Das sie vor unserer Beziehung schon einiges an Schulden hatte und ich befürchte dass deswegen bald ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht würde ich gerne wissen ob dieser meine Sachen pfänden kann. Sie selber hat so gesehen bis auf Dokumente und Papierkram nix also alles in der Wohnung gehört mir (Möbel, Fernseher, ps5, Rechner etc.)für einiges hab ich keine Rechnung mehr da diese durch eigenen Umzug verloren gingen oder durch Privatkauf erworben wurden (eBay, Kauf von Freunden o.ä.). Können dann also meine Sachen gepfändet werden und steh dann quasi ich ohne nix da oder geht es wirklich nur um das was meiner Freundin gehört. Danke schonmal für die Antworten
Kleiner edit: Ich wusste nicht das sie Schulden hatte und wir sind nicht verheiratet. Ihre vorherige Lebenssituationen war nicht die beste hab ihr also quasi ein besseres Leben ermöglicht, auch dem Kind. Hab halt einfach keine Lust von der Arbeit heim zu kommen und dann ist Fernseher und mein ganzes Zeug weg und ich bekomm das nicht wieder 😬
4 Antworten
Nein, natürlich nicht. An den in eurer Wohnung befindlichen Gegenständen werdet ihr idR beide Gewahrsam haben und in diesem Fall könnten die Sachen nur gepfändet werden, wenn du herausgabereit wärst (809 ZPO). Anders stünde es, wenn ihr verheiratet wärt, weil in diesem Fall eine widerlegliche(!) Gewahrsamsvermutung bestünde, 808, 732 ZPO, 1362 BGB. Sollte der Gerichtsvollzieher dein Eigentum pfänden, könntest du eine sog. Drittwiderspruchsklage erheben. Dann müsstest du allerdings auch deine Eigentümerstellung beweisen können. Dass überhaupt ein Gerichtsvollzieher bei euch auftaucht, ist allerdings eh gar nicht mal so wahrscheinlich, da nicht erfolgversprechend (schließlich entstehen dei der Pfändung selbst ja auch Kosten, die bezahlt werden müssten...) Außerdem sind die Pfändungsschutzvorschriften recht weit gehend- schaut euch mal den 811 ZPO an, da seht ihr, was sowieso nicht gepfändet werden darf. Viel wahrscheinlicher ist es, dass das Arbeitseinkommen deiner Freundin gepfändet wird, sofern sie denn welches verdient.
ich habe immer alles gepfändet was nicht offensichtlich zuzuordnen war. Dies ist auch erlaubt über die Gewahrsamsvermutung.
Das irgendetwas jemandem anderen gehört sind oftmals Schutzbehauptungen.
Gibt jemand an, dass die gepfändete Sache ihm gehört muss er dies auch beweisen können, z.B. durch Kaufvertrag UND Quittung oder eben andere Belege.
Kommen mir Erklärungen plausibel vor, dann lasse ich die Sachen vor Ort.
Normalerweise natürlich nur das Eigentum deiner freundin. Doch wenn es nicht klar ist, wem es gehört, mußt du es eben beweisen. Wie: keine Ahnung. Es gibt dafür einige Möglichkeiten. Doch welche er letztlich anerkennt, mußt du mit ihm besprechen.
Gerichtsvollzieher sind nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse zu überprüfen, wenn sie etwas pfänden. Der tatsächliche Eigentümer hat aber die Möglichkeit, in Form einer Drittwiderspruchsklage gegen die Pfändung vorzugehen.
Nein eigentlich glaube ich nur wenn ihr verheiratet seid