Kann erzwingungshaft gemacht werden?

Normalerweise weiss ich dass es total abwägig und verrückt wäre, trotzdem frage ich, weil die betroffene Person unfassbar viel Pech hat.

Person A hat 100% unschuldig unrecht bekommen vor Gericht. A zog in Wohnung ein, wo Schimmel versteckt war, die haben drüver getrichen mit farbe. Die wohnung wurde MIT Schimmel an ihn übergeben. A hat es sofort gemeldet und wurde beschuldigt inklusive dem von Gegenseite bestochenem Gutachter, dass er selber den Schimmel gemacht hätte, was eine dreckige Lüge ist. Er ist absolut vorsichtig und hat sonst niemals Schimmel, was dem ungerechten parteiischem Richter scheissegal war.

Aus Angst, Trauer und zum eigenen Schutz wandert er aus, nach Großbritannien. Davor wurde Prozesskostenhilfe genehmigt. Es kam fast 3 jahre nix, ich dachte es ist durch. Jetzt kam plötzlich eine Email vom Gericht, er soll sich melden und seine Adresse mitteilen.

Er weiss nicht ob es nur um Vermögensauskunft geht oder ob ihm noch mehr Geld angenommen werden soll. Obwohl die Schweine unrechtmässig seine volle Kaution behalten haben.

Ich habe gelesen, dass es Erzwingungshaft geben kann, NACHDEM vermögensauskunft verweigert wird.

Aktuell wissen die nicht mal seine Adresse.

Kann Erzwingungshaft erreicht werden, nur weil er nicht erreichbar ist??? Die wissen NICHT, dass er die Email erhalten hat. Er hat längst eine andere Email Adresse in Gebrauch.

Nur weil er nicht erreicht wird, heisst das, dass er vermögensauskunft "verweigert"? Weil das tit er nicht. Er hat Angst, aber er hat kein Vermögen, er lebt in Großbritannien von Sozialhilfe.

2. Frage: er reist sehr viel mit Flugzeug. Alles mit Sozialhilfe, das heisst es handelt sich nur um kurzen Urlaub, er lebt weiterhin in Großbritannien. Kann er am Flughafen verhaftet werden, ohne ihm vorher die Chance zu geben, die Vermögensauskunft zu zeigen? Er sollte dadurch nicht seinen Flug verpassen. Aber ich nehme an, dass so ein Haftbefehl gar nicht möglich ist, bevor er postalisch erreicht wurde?

Wegen der grossen Ungerechtigkeit wird er sich nicht melden. Was ihm keiner nachweisen kann.

Bei den Reisen ist es bisher azsserhalb EU. Aber er könnte in Zukunft auch mal nach Deutschland fliegen zum Kurzurlaub. Wird das ebenfalls kein Problem?

P.S. der Anwalt war leider wirkkich schlecht, er gab ihm aber den Rat, zurück nach Großbritannien zu gehen, weil dann nichts passieren könne wegen Brexit. Der Anwalt war zwar sehr schlecht, sagte aber, dass Person B im vollen Unrecht sei und er so viel Ungerechtigkeit noch nicht erlebt habe vor Gericht.

Mietrecht, Haftbefehl, Justiz, Vollstreckung, Erzwingungshaft