Abflussrohr (Dusche) abgegangen. Vermieter will nicht zahlen?

Liebe Community,

In der Dusche in meiner Wohngemeinschaft ging das Rohr vom Abfluss ab. Das blieb 1-2 Tage unbemerkt, wodurch ein kleiner Wasserschaden entstand. Der Hausmeister kam, behob den Schaden und machte einige Fotos.

Nachdem ich nun mit dem Vermieter redete, sagte dieser mir, dass sich die Schraube, die das Abflusssieb mit dem Rohr darunter verbindet, wohl abgegangen sei. Seine Erklärung: Jemand hat es zum Abfluss reinigen auf- und wieder zugeschraubt, wobei sich die Dichtung verschoben hat. Das hätte dann schließlich zum Abfallen des Rohres geführt.

Der Fall sei eindeutig und wir als WG müssten später für den enststandenen Schaden Haften. Er hat ja die Fotos, sagte er.

Hierbei Frage ich mich jetzt, ob der Fall tatsächlich so eindeutig ist. Erstmal habe ich mit meinen Mitbewohnern Rücksprache gehalten und nachgefragt, ob dieses auf- und zuschrauben tatsächlich passiert sei. Haben sie verneint. Nun vertraue ich meinen Mitbewohnern zwar, aber wer weiß. Vielleicht ist sowas wirklich mal passiert.

Kann uns in einem solchen Fall, in dem so etwas passiert ist, das tatsächlich anhand der Fotos nachgewiesen werden? Nach dem Motto: Eine Schraube löst sich nicht von alleine und schlechte Verarbeitung oder ähnliches kann nicht der Grund gewesen sein?

Die Dusche ist noch nicht besonders alt. Paar Jahre vielleicht.

Danke für eure Hilfe!

Liebe Grüße

Moritz

Dusche, Handwerk, Recht, Mietrecht, Vermieter, juristisch, Klempner, Sanitär
Klausel im Mietvertrag wirksam?

Hallo Mietrechtsexperten,

habe gerade Ärger mit einer Mieterin die gekündigt hat. Die will sich um die Renovierung drücken usw.

Ihr Exmann regelt die Dinge für sie und hat als Erstes behauptet, sie könne vorzeitig aus dem Mietvertrag, wenn sie solvente Nachmieter stelle. Diesen Zahn habe ich ihr schon gezogen, denn es gibt keine Nachmieterklausel und auch keiner der drei anerkannten Gründe um bei Nachmieterstellung raus zu kommen hat sie auch nicht.

Sie zieht nicht berufsbedingt um, zieht nicht ins Altersheim/Pflegeheim und heiratet auch nicht.

Bezüglich Renovierung hat mir Herr ... folgendes mitgeteilt.

Das ist soweit richtig... allerdings sollte man die „starre Klausel“ in § 24 des Mietvertrages berücksichtigen... dort steht: „Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich."
Weil beide Klauseln sich mit der Renovierungspflicht der Mieterin befassen, müssen sie ihrer gemeinsamen Bestimmung gemäß als zusammengehörig betrachtet werden. Eine Aufrechterhaltung der für sich genommenen wirksamen Verpflichtung zur Durchführung der laufenden Schönheitsreparaturen ist daher nicht möglich, so das beide Klauseln unwirksam sind.

Ist das wirklich so, hat er recht?

Normalerweise ist die starre Frist durch "im allgemeinen" aufgeweicht aber ich bin mir nicht sicher ob die gesamte Klausel nun unwirksam ist durch:

Die Erneuerung der Anstriche von Fenster, Türen usw. ist regelmäßig nach 6 Jahren erforderlich

Als Bild habe die die gesamte Klausel eingestellt.

Hat Jemand entsprechende Links oder Urteile vom BGH wo ich das nachlesen kann?

Sollte die Klausel unwirksam sein, dann muss ich für meine Schwiegermutter wohl neue Mietverträge mit wirksamen Klauseln kaufen

Vielen Dank im Voraus

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Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag, Mieterrecht
Erreiche Vermieter nicht was tun?

Hallo ich habe seit Geraumer zeit Probleme mit meinem Bad, sehr ernst zu nehmende Probleme mit meinem bad, anscheinend ist ein Bau Fehler in meinem Ablauf und somit läuft dass was ich in die Toilette mache nicht mehr ab bzw kommt zur dusche wieder raus. Und ich habe schon versucht den Vermieter zu erreichen aber nichts, rein gar nichts... er geht bei mir wenn ich anrufe nicht hin, auch nicht unbekannt. Ich komme nicht mal durch bei ihm, egal ob ich bekannt oder unbekannt anrufe. Aber meine Nachbarn (mehr Familienhaus) die kommen durch aber er geht da auch nur sehr selten mal hin, also egal was ich versuche er ist nicht zu erreichen. Dann habe ich unter anderem noch dass Problem dass er mich raus haben will... er es aber nichts schafft weil ich gegen geklagt habe. Wie siehts aus muss ich wenn ich jetzt zum beispiel nächste Woche eine neu Wohnung finden sollte, muss ich da dann trzd die 3 monate Kündigungs frist bei behalten ? weil ich glaube dass macht jobcenter nicht mit, mir 2 mieten zu geben... (bin momentan in elternzeit und solange werde ich von Jobcenter bezahlt) ... oder kann ich einfach ausziehen und wenn er die mieten haben will kann ich da vor gericht gehen ? oder so ? ich bin echt am ende ich weis nicht mehr weiter was ich machen kann/soll ich werde es nächste Woche am Montag direkt mit einem Einschreiben versuchen wenn er da nicht drauf reagiert was kann ich dann machen ? hat da draußen jemand eine idee von euch ? danke schon mal im vorraus

kann sein dass ich Viel euch um die ohren geklatscht habe, wenn fragen auf sind einfach fragen danke

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter
Zweiter Hauseingang verschlossen? Ist das ein Rettungsweg?

Hallo. ich hoffe einer von euch kann mir helfen. Ich tuh mich grad schwer damit einen Text eine Klausel ein Gesetz zu finden mit dem ich meinen Vermieter etwas unter Druck setzen kann.

Seit gut 4-5 Monaten hat der Hauseigentümer den hinteren Hauseingang zum Hof gesperrt durch austauschen des Schließzylinders. An dem Hintereingang ist eine rostige Treppe mit 6 Holzbeplankten Stufen. Die letzte Stufe unten reichte nicht bis ganz zum Boden. Uns hat das nicht so gestört als Bewohner aber der Eigentümer meinte wohl das ist eine Unfallgefahr und meint jetzt zu sagen die Treppe muss erneuert werden wegen dem Absatz und dem Rost.

(meine vermutung ist, er hatte sich mit einem Mieter vom haus etwas angelegt und um jetzt seine Macht zu zeigen macht er einen auf schiekane)

Vor ca. 2 Monaten gab es eine Vorangekündigte Wohnungsbegehung bei dem wir Mieter auch unsere Anliegen unterbreiten konnten. Dort meinte er mündlich das die Treppe bis Jahresende wieder begehbar ist!

So wie ich den Eigentümer jetzt über die Jahre kennen gelernt habe und was mir andere Langzeitmieter erzählten, hat er nicht viel scheit sein Wort zu halten!

Aus einer wohl verlässilichen Quelle hat ein Mieter wohl erfahren das die Treppe erst mitte nexten Jahres wieder begehbar ist.

Es gibt noch viele andere Fehler am Haus und Hof die gravierender sind aber ich möchte erstmal das klären und auf mein Nutzungsrecht bestehen den Eingang nutzen zu können, den ich bin mit dem Eingang auch in das Haus eingezogen und konnte ihn Nutzen!

Kennt einer einen § Paragraph der micht unterstütz in meinem Nutzungsrecht?

Zur georaphie: Es ist ein Mehrfamilienhaus EG und OG Baujahr geschätzt 1940 mit 5 Partein. Es gibt einen Vordereingang auch mit einer Treppe aus Stahl mit Granitstufen und einer Flügeltürbreite von ca. 80cm. Nach der Erweiterung durch aufklappen eines kleinen Flügels ist dann ca. 130cm breite zu nutzen. Der Hintereingang hat nur eine Tür die ist aber gut 100cm breit wenn sie offen ist.

Ist er Hinterausgang zwingend auch ein Notausgang?

Gibt es da ein Paragraphen den ich dem Hauseigentümer vor die Nase halten kann und ihm sage "wenn er das nicht instand setzt bestehe ich auf Mietminderung"?

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Wohnung gekündigt worden, jedoch keine Wohnung. Was nun?

Hallo zusammen,

unser Vermieter hat uns unsere Wohnung nach ca. 4 Jahren gekündigt und wir finden keine Wohnung (wir haben immer pünktlich unsere Miete bezahlt und waren nie im Rückstand).

Der Vermieter hat angegeben, dass er und seine Frau nun ein Kind erwarten und sie deshalb, die 4 1/2 Zimmer Wohnung benötigen, da auch die Schwester in ihrer 3 Zimmer Wohnung wohnen würde, wobei sie im Wohnzimmer schlafen müsse (was überhaupt keinen Sinn macht, da das 3. Zimmer freistehen würde aber okay).

Das Problem ist folgendes: Wir sind eine 4 Köpfige Familie und bräuchten daher eine 4 Zimmer Wohnung.

Der Mietpreis in der Gegend liegt zwischen 1400€ und 1600€ kalt (98bis 110m²), wobei es nur 35 Anzeigen innerhalb von 100Km Radius gibt (Wir leben in einer Kleinstadt mit vielen Dörfern drum herum)

Alle arbeiten in der Nähe, wobei meine Mutter keinen Führerschein hat (was sie auch nicht braucht, da es sehr Nah zu ihrem Arbeitsort ist).

Wir bezahlen derzeit für unsere 105m² Wohnung um die 1100€ warm, da wir auch keine Million verdienen und meine Schwester und ich derzeit noch studieren bzw. in der Ausbildung sind, können wir selber nicht wirklich viel dazu beitragen.

Würden wir an einen anderen Ort ziehen, könnte meine Mutter nicht zur Arbeit wie gewohnt, müsste zudem sich eine Monatskarte für 78€ kaufen und 2 Stunden pro Tag extra einplanen, da der Bus nur jede Stunde ein Mal im Umkreis hierher fährt.

Zudem hätte jeder aus der Familie einen weiteren Weg zur Arbeit, was zudem mit Mehrkosten (Sprit und Verschleiß vom Auto, Buskarte und mehrere Stunden Zeit zur Arbeit)

Wir haben selber für diese Wohnung 4 Jahre aktiv gesucht und am Anfang hat der Vermieter selber gesagt, dass er Mieter sucht, die sich langfristig einmieten wollen, da er nie wieder in diese Wohnung einziehen will (Eheprobleme dadurch gehabt).

Wir vermuten, dass er die Wohnung trotz Angabe des Eigenbedarfs teurer Vermieten will, da er gemeint hat, dass im März eine neue Gastherme eingebaut wird und wir bis spätestens Anfang Februar raus müssen.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung für ca. 2 1/2 Jahre noch hinauszuzögern oder gar komplett abzuwenden, da dies uns mehrere Tausende Euros zusätzlich im Jahr kosten würde (und wir diese nicht haben)?

Vielen Dank. Bitte antwortet nur, wenn ihr euch wirklich sicher seid, wenn es um die Rechtsgrundlage geht.

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