Dürfen die Handwerker ohne Termin kommen?

An sich weiß ich das die Antwort nein ist, allerdings wohnen mein Mann und ich in einem 6 stöckigen Haus.

Es ist jetzt schon öfters vorgekommen das sie einfach so geklingelt haben und rein wollten. Da wir aber Spätschicht haben schlafen wir eben morgens noch wenn sie rein wollen, mit einem Termin wäre das Gar kein Problem. Aber man weiß halt nie ob, und wann die kommen.

Der Vermieter schimpft dann natürlich warum bei uns das noch nicht gemacht ist -.-

Aber da wir im Gegensatz zu der Hälfte des Hauses 1. Deutsch sprechen und 2. Arbeiten kann ich halt nicht ohne Termin, klar hab ich die jetzt 2,3 mal reingelassen aber die machen halt alles mögliche....

Fenster, Rollläden für die Fenster, Lüftung, neue Sprech Anlage, das ganze geht jetzt schon Locker 4 Monate so... und jedes mal ohne Termin.... Ich muss mich verbessern für das Fenster haben sie mir einen Tag vorher Bescheid gesagt DAS sie kommen.... mit einem Zettel ....

Als die Fenster gemacht wurden kam der Vermieter einfach so rein, ohne geklopft zu haben oder sonst was. Ich hab ihn zu spät gesehen. An sich kein Problem aber dank seiner tollen arbeitet musste ich alles provisorisch in ein eck stellen und hab dann alles abgeklebt... jedes mal wenn er bei uns in der Wohnung ist macht er Kommentare zur Einrichtung.... nicht etwa weil es irgendwas nicht sach gemäß ist sondern weil es ihm nicht gefällt...

Ich weiß nicht was ich tun soll zwecks meinem Vermieter und den Arbeitern... Ich weiß die müssen ihre Arbeit machen aber ich muss auch Arbeiten... Soll ich mir jetzt noch 3 Monate frei nehmen für den Fall das sie eventuell wieder ohne Termin kommen ?

Liege ich richtig in der Annahme das sie einen Termin ausmachen müssen ? Oder gilt für ein Mehrstöckiges Haus andere Regeln? Und darf der Vermieter wärend der Renovierung rein und raus spazieren wie er möchte ?

Vermieter, Bauarbeiten, Handwerker, renovierungsarbeiten, Termin
Nachbar Fluchtweg versperrt, was tun?

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem Haus mit mehreren Wohnungen. Den Eingang dürft ihr euch ungefähr so vorstellen wie auf dem Bild nur ohne Treppen.

Auf jeden Fall sind links und rechts davon jeweils zwei kleine Läden, der eine Laden ist sehr bescheiden verkauft nur ein paar Kräuter ist selten da und macht überhaupt keine Probleme. Der andere Laden hingegen ist ein Luxus Second Hand Laden betrieben von einer alten Frau und diese stellt immer eine Kleiderstange mit Klamotten in den Eingangsbereich gegenüber von ihrem eigenen Eingang.
Jetzt ist es schon mehrmals passiert das Paketboten den Eingang nicht finden, das Paket dann zurück geht oder irgendwo 4 Häuser weiter abgegeben wird obwohl man zuhause ist. Man kann zwar an dieser Kleiderstange vorbeilaufen, es ist nicht so dass man überhaupt nicht mehr reinkommt aber mit vielen Einkaufstüten und einem Kinderwagen wird es dann schon schwierig.

Außerdem ist der Eingangsbereich doch auch ein Fluchtweg und da dürfte doch normalerweise nichts stehen oder liege ich falsch ? Was kann ich tun, wenn sie die Kleiderstange trotz netter Bitte nicht entfernt und der Vermieter nicht darauf reagiert. (Er reagiert auf sowieso gar nichts) Es ist ja schließlich ein Fluchtweg und die Kleiderstange steht da nicht mal nur 2 Stunden sondern jeden Tag und zwar den ganzen Tag.
Danke für die Hilfe.

(Die Läden gehören offiziell zu unserem Wohnhaus d.h. Sie ist sozusagen Nachbarin auch wenn sie nicht bei uns wohnt.)

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Mietrecht: Bepflanzung Balkon - wer ist zuständig?

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem. Ist die Bepflanzung und Pflege der Pflanzen auf dem Balkon eigentlich Vermieter- oder Mietersache?

Nach Kauf einer Immobilie und entsprechender Kündigung auf Eigenbedarf, stellt mir der Mieter die Kosten eines durchihn selbst beauftragten Gärtners für "die Neubepflanzung" der Balkonkübel in Rechnung.

Hintergrund: Aufgrund von Fassadenarbeiten mussten die Balkonkübel kurzfristig geleert werden, damit diese entsprechend instand gesetzt werden konnten. Ohne jegliche Absprache mit der Voreigentümerin, Nachweis von abgemeldeten Fristsetzungen wurde ein Gärtner (unter der Geltenmachung einer Ersatzvornahme) beauftragt und die Kosten sollen nun durch mich erstattet werden bzw. diese werden mit der nächsten Mietzahlung verrechnet (ca. 300 EUR inkl. in Rechnung Stellung der eigenen Arbeitskraft für Recherchearbeiten und Aufsicht). Ich habe alles Pflichten und Rechte mit dem Kauf übernommen. Der Schriftverkehr läuft immer grundsätzlich über den Mieterschutzbund.

Die Vorbesitzerin hatte damals von einer "Wiederbepflanzung" gesprochen bzw. dem Mieter mündlich zugesagt, dass diese durchgeführt werden. Sie hat auch dann die Wiederbepflanzung (alte Planzen wieder in die Blumenkübel) persönlich durchgeführt, was natürlich von dem Mieter nicht akzeptiert wird. Hier fehlt auch jegliche Stellungnahme seitens des Mieters, dass es um eine "Neubepflanzung". Ist eine Wiederbepflanzung mit einer Neubepflanunzung gleichzusetzen?

  1. Es liegen keine Nachweise vor, sodass eine Verrechnung aus meiner Sicht nicht richtig ist. Diese wurde jetzt mit der letzten Mietzahlung verrechnet. Wie gehe ich am Besten vor? Kann ich es mit der Kaution verrechnen?
  2. Sind Bepflanzungen nicht grundsätzlich Mietersache? Ist das aus mietrechtlicher Sicht eigentlich ein Mangel, dass ein Mieter von einer Ersatzvornahme zur Mängelbeseitigung Gebrauch machen kann (ohne jegliche Absprache).

Freue mich für jeden Hinweis.

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Eigentumswohnung, Mangel, Rechte und Pflichten, kostenerstattung, Wirtschaft und Finanzen

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