Wohnung in WG umwandeln?

Hallo

Erstmal die Hintergründe: wir sind ein Paar, das seit 5 Monaten in einer schönen, sehr grossen Wohnung in der Schweiz wohnt. Vor kurzem hat mein Partner seine Arbeitsstelle verloren (er hatte vor ein paar Jahren einen kleinen Schaden im Gehirn und seit dem leidet seine Konzentrations - und Merkfähigkeit). Er wird irgendwann (in ein paar Monaten) eine geschützte Stelle antreten können und dann natürlich auch weniger verdienen. Ab Januar verdient er leider gar nichts bis zum Einstieg in ebendiese Stelle :(

Wir schauen überall wo wir einsparen können und da wir zwei freie Zimmer haben, die frei werden, wollen wir sie vermieten. Wir haben sogar zwei berufstätige, ruhige und angenehme Personen, die einziehen möchten. Nun ist unsere Vermieterin eine ältere Dame und wir erleben sie als freundlich aber halt auch überkorrekt. Laut den CH-Bestimmungen ist es erlaubt Zimmer unterzuvermieten und die Vermieterin dürfte gar nicht nein sagen, es sei denn die beiden wären irgendwelche Alkoholiker oder kriminell.

Ich befürchte nun aber, dass sie nein sagen könnte, weil ihr das zu viele Leute in einer Wohnung sind, oder auch einfach so :(

Was ich auf keinen Fall will ist, dass sie den gesundheitlichen Zustand meines Partners oder seinen Arbeitsverlust mitbekommt - es ist ein kleiner Ort wo viel getratscht wird.

Also laut schweizer Gesetz muss ich sie zwar fragen aber sie darf nicht nein sagen.

Wie soll ich sie fragen?

Wohnung, Vermieter
Darf Vermieter die Kosten für ein Gutachten auf Mieter übertragen?

Hallo zusammen,

Nachdem es kürzlich mehrere Tage hintereinander stark geregnet hat, haben sich an der Wand die nach außen gerichtet ist (Fensterwand) in meinem Schlafzimmer feuchte Flecken gebildet

Die Flecken haben sich überwiegend am Unteren Teil der Wand gebildet, sogar hinter der Heizung, obwohl diese regelmäßig beheizt ist.

Ich stoßlüfte jeden Morgen und abends vor dem Schlafen gehen und meist vor oder nach der Arbeit (je nach Schicht) mindestens ca 15 Minuten und logischerweise muss dann in der kalten Jahreszeit auch geheizt werden.

Ich habe den Schaden direkt an den Vermieter gemeldet. Die Hausverwaltung meinte dann, dass abgeklärt werden muss ob der Schaden seitens Baumängel oder seitens des Mieters entstanden ist. Soweit ok.. Ich sollte per Mail bestätigen, dass ich die Kosten trage, sofern ein Fachmann (am Telefon war die Rede von Fachmann bzw "jemand der sich auf dem Gebiet auskennt") feststellt, dass die Schäden durch falsches Lüften oder Heizen entstanden sind.

Nun ist die Frage, muss ich die Kosten für die Beseitigung oder auch die Kosten für vermeintlichen "Fachmann" bezahlen?

Denn, was ich nicht wusste war, dass sie Hausverwaltung direkt mit einem Gutachter kommt. Dieser hat sich zwar bei dem Termin nicht als solcher vorgestellt, (auch keinen Ausweis vorgezeigt o.Ä.) war aber scheinbar einer. Er hat mehrere Messungen gemacht und danach gesagt ich würde falsch heizen.

Ich muss dazu sagen, dass er ziemlich befangen zu sein schien, er kam direkt rein und meinte es sei kalt. Aufgrund von Hygiene Vorschriften wegen aktueller Pandemie habe ich auch vorher das betreffende Zimmer ordentlich gelüftet, es war 8.30 Uhr am Morgen und an dem Tag war draußen auch Frost. Dennoch waren es 18 Grad im betroffenen Zimmer (Schlafzimmer) und 20° im Rest der Wohnung. Auch hat er darauf herumgeritten, dass auf dem Foto was ich an die Hausverwaltung geschickt habe die Heizung auf Sternchen steht (ich habe das Bild Ende Oktober gesendet, da waren draußen noch spätsommerliche Temperaturen und es musste noch nicht viel geheizt werden). Ich bin der Meinung, dass das eine Momentaufnahme ist und kein falsches Verhalten beweist. Ich hatte das Foto ja nach dem Lüften geschickt und lasse die Heizung aus logischen Gründen nicht beim offenen Fenster laufen sondern heize danach.

Der Sachverständige hat dann "festgestellt" anhand der Messungen dass die Feuchtigkeit nicht von Außen kommt. Er meinte es liegt am heizen und an der Tapete (war schon bei meinem Einzug), die die Feuchtigkeit aufsaugt.

Angeblich waren 65%RH, nachdem ich 2 Std später mit einem Hygrometer gemessen habe waren lustigerweise nur 48%RH

Kann mich der Vermieter jetzt zur Übernahme der Kosten für den Gutachter zwingen? Ich bin schließlich davon ausgegangen dass ein Handwerker kommt, der einfach nur ausschließen soll dass kein Baumangel vorliegt.

Es war keine Streitigkeit und es stand auch keine Mietminderung im Raum. Ist es üblich dass direkt der Gutachter kommt, nach einer einfachen Schadensanzeige?

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