Mietwohnung - Sanierung nach Brand, was ist zumutbar?

Ich komme aus dem südlichen Niedersachsen und wohne in einem Mehrfamilienhauses zur Miete.

Nach einem, durch eine andere Mietpartei verursachten, Brand ist meine Wohnung durch Rauch und Ruß unbewohnbar.

Ich habe keine Hausratversicherung, bezahle aber anteilig über die Nebenkosten die Gebäudeversicherung.

Die Miete ist vollständig gemindert, ich lebe derzeit woanders.

Nun ist das Verhältnis zur privaten Vermietung angespannt und diese möchte mich, nach sieben Jahren Miete als alleinstehender Mann um die 20, gerne loswerden.

Sie verlangte von mir die Räumung der Wohnung, der ich, mit Hinweis auf die Pflicht zur Schadensminderung, nachgekommen bin und die ich ihr gegenüber geltend machen werde.

Das habe ich vorher mit rechtlichem Beistand geprüft, wobei die Kommunikation nur noch über den Anwalt der Vermietung erfolgt.

Seitdem werden immer irgendwelche Kleinigkeiten gefunden, die ich, unter Setzung einer Frist, bitte beheben soll, sonst könne nicht saniert werden.

Mir gegenüber hat die Vermietung so aggressiv, dass die Polizei kommen musste, klargemacht, dass sie mich sofort kündigen möchte usw usf.

Mir reicht es langsam gewaltig und die Wohnung ist definitiv seit einiger Zeit sanierbar. Zwecks Zutritt zu der Wohnung (ich habe lediglich einen Schlüssel übergeben) soll ich mich doch an die Firma der Brandsanierung wenden. Dieser wurde jedoch von Seiten der Vermietung ein Maulkorb mir gegenüber erteilt.

Ich sehe dauerhaft keine Zukunft in dieser doch sehr schönen Wohnung, aber ich sehe auch nicht ein, auszuziehen, Ansprüche aufzugeben und dann der Vermietung noch einen Gefallen damit zu tun, nachdem sie im Wesentlichen terrorisiert und schikaniert.

Ich werde noch die letzten Sachen, die schon vor Einzug dort waren und die Sanierung lt. Firma nicht verhindern, nun entfernen, aber dann reicht es.

Wie weit muss überhaupt Baufreiheit, die der Vermieter herstellen muss, herrschen?

Wohnung, Brand, Recht, Mietrecht, Vermieter
Keine Wohnungstür seit Wochen?

Hallo,

ich habe grade mit dem Mieterschutzbund gesprochen, aber hatte das Gefühl die Frau am Telefon hatte nicht so Bock ,sich so richtig drum zu kümmern. Deswegen würde ich gerne hier fragen, vielleicht kennt sich jemand aus . Wir haben seit 5 Wochen keine Wohnungstür, weil sie vom Schlüsseldienst aufgebrochen werden musste. Eines Abends brach der schnapper ab und keiner konnte mehr von draußen nach drinnen oder andersrum.. wir riefen am nächsten Morgen (Freitag) gleich die Hausverwaltung an in der Hoffnung man könnte sie noch vor dem Wochenende ersetzen... Fehlanzeige .. 2,5 Wochen später kam ein Mann von einer Firma machte Bilder und schaute sich die Tür an. Das war’s dann seit dem kam nie wieder was. Wir riefen die Firma an und die meinten die hätten ein Angebot vor zwei Wochen abgeben aber unsere Hausverwaltung meldet sich nicht...da ich leider nichts schriftlich gemacht habe kann ich noch keine mietminderung in Anspruch nehmen (so der Mieterschutzbund) . Nun meine Frage ist die Vermietung jetzt echt fein raus ? Darf die einfach so Angebote für Reparaturen ignorieren und sich nicht weiter drum kümmern ? Könnte man das nicht nachweisen mithilfe der Firma die beweisen kann das die Hausverwaltung sich nicht meldet ? Ich werde nun eine Mängelanzeige schreiben, aber für die 5 Wochen ohne Tür steht uns nichts zu ?
Und wie sieht es eigentlich mit den Kosten für den Schlüsseldienst aus ? Auf der Rechnung steht „kein Mieterverschulden“ , können wir uns das Geld von der Hausverwaltung zurück holen ?

danke schon mal

LG Cynthia

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Wohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Hausverwaltung, Mängelbeseitigung
Mieter kündigt Wohnung und zahlt letzte 3 Monatsmieten nicht, da er nun Grundsicherung + Rente bezieht. Was tun als Vermieter?

Hallo liebe Gemeinde,

wir haben einen sehr nervenaufreibenden Fall vor uns. Unser Mieter hat gekündigt. Zuvor gab es eine Güteverhandlung beim Gericht wo wir uns nicht einig geworden sind. Er ist in Monat 3 drin und hat nicht einen Cent Miete bezahlt. Er will quasie die Kaution abwohnen weil er genau weiß das er Sie nicht bekommen wird.Er zieht Ende des Monats aus der Wohnung aus.

Ich weiß noch wie deren Anwalt im Flur bei Gericht gesagt hat ,, Ihr Vermieter kann kein Geld von Ihnen holen da Sie Grundsicherung und Rente beziehen. Zahlen Sie keine Miete"

Unfassbar wo leben wir hier?? Er hat mehr als offensichtlich Mietschulden UND muss noch die Betriebskostenabrechnung nachzahlen und ich bin als Vermieter aufgeschmissen nur weil er Grundsicherung bezieht?? Ist dieses Geld denn Unantastbar?? Er hat doch Geldfluss wo ist das Problem?

Über Vermieterpfandrecht will ich mit unserem Anwalt nicht gehen da der Mieter absolut nichts hat. Das ist zum Scheitern verurteilt.

Müsste es nicht eine Urteilsverkündung geben wo der Richter etwas beschließt wenn eine Güteverhandlung gescheitert ist? Wo ist das Problem das Urteil zu fällen und Ihn zur Zahlung zu verurteilen??

Ps Grundsicherung ist KEIN Hartz V. Die Grundsicherung zahl das Sozialamt nicht aber das Arbeitsamt

Habt Ihr einen Rat für mich?

Mieter, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag, Amtsgericht, Sozialamt, Vermieterrecht, Wirtschaft und Finanzen
(Mietrecht) Duscharmatur teilweise defekt und undicht, Duschstange kaputt, Schimmel am Schlauch, diverse andere Mängel, wer kommt dafür auf?

Guten Tag,

wie oben beschrieben ist bei uns schon seit längerem die Duscharmatur "etwas" defekt. Man kann auf der einen Seite das Wasser aufdrehen, und dieses auf der anderen regulieren. Auf der Seite wo man es aufdrehen kann ist der Mechanismus kaputt, und man kann das Wasser nicht mehr "einfach so" zudrehen, da der Griff sich durchdreht und aufgrund der fehlenden Einrastung das Wasserventil sich nur schwer vollständig schließen lässt (in der Regel tropft nach ner Zeit dann ein bisschen Wasser aus dem Duschkopf).

Des weiteren ist die Armatur ja an 2 Wasserzuläufen an der Wand festgeschraubt, und die linke ist undicht. Aufgrund der Tatsache, dass der Schlauch für den Duschkopf auf der linken Seite (unten) festgemacht wird, tropft das Wasser von der undichten Verschraubung im Fall an den Schlauch und läuft an diesem bis zu einem bestimmten Bereich runter. Da dieser dadurch dauerhaft Feuchtigkeit ausgesetzt war, ist dort leider Schimmel entstanden (das ist so ein Schlauch mit Rillen, in diesen sitzt der Schimmel)

Ebenso entstehen durch die Wassertropfen unschöne Flecken auf der Duschwanne.

Die Duschstange ist auch schon seit langem kaputt, da die Verschraubung in der Wand locker ist.

Die Toilettenspülung ist undicht, es läuft so gut wie dauerhaft ein kleines bisschen Wasser aus dem Spülkasten, und oft sogar so viel, dass dauerhaft neues Wasser am nachlaufen ist, wenn man die Spülung "normal" betätigt. Diese muss man dann nochmal ein zweites Mal betätigen, damit innen das "Ding" BESSER abdichtet und dann lediglich "nur" noch ein bisschen Wasser läuft.

Der Wasserzulauf zum Spülkasten tropft innen aber auch so gut wie die ganze Zeit, das hört man schon relativ deutlich.

Das Syphon vom Waschbecken ist auch undicht. Es tropft ab und zu so ekelhafte Grütze am untersten Punkt auf den Boden, wir mussten schon oft die daraus resultierenden Flecken auf den Fliesen entfernen. Ab und zu verstopft das Waschbecken auch aus irgendeinem Grund, das heißt mal Wasche ich mir die Hände und das Waschbecken läuft langsam voll, und mal nicht. In der Regel löst sich die Verstopfung nach einer gewissen Zeit auch immer von selbst wirklich komisch, aber sehr nervig.

Im Mietvertrag steht, dass der Mieter für Bagatellschäden bis 100 DM im Einzelfall, und bis zu 8% der Jahresmiete im Jahr aufkommen muss.

Ich weiß jetzt aber leider wirklich nicht, wie das ganze einzuordnen ist.

Der Vermieter wurde außerdem schon OFT über die Mängel informiert, und hat einfach nie etwas unternommen (kleine Anmerkung wegen der Schimmelbildung, ist ja dann nicht unsere Schuld, haben es ja gemeldet)

Dieser meinte z. B., dass wir die Duschstange selbst ersetzen müssen, wegen der Armatur wollte er mal vorbeikommen, und kam an dem Tag natürlich (wieder) nicht.

Ich hoffe Ihr könnt mir da vielleicht ein bisschen helfen, inwieweit der Vermieter Recht hat, und wo wir ggf. Anspruch erheben können.

Viele Grüße

Bad, Mietrecht, Vermieter, Mangel
Welche Vorraussetzungen muss man haben, um einen WBS Schein zu bekommen?

Hallo
ich möchte eine Weiterentwicklung in meinem Leben haben und endlich aus der Wohnung meiner Mutter ausziehen. Jeder 18 jährige darf eine Wohnung bekommen - nur ich nicht mit meinen 27 ihren ...... Die Gründe weshalb ich bisher nicht ausgezogen bin:
1.ich war bis zum 17. LJ in Wohngruppen und da meine Mutter zudem alleine in Deutschland wohnt mit mir meint sie dass sie sich umbringen will wenn ich eine eigene Wohnung bekomme . Sie ist dem sozialpsychiatrischen Dienst bekannt. Außerdem ist sie langzeitarbeitslos und hat keine Freunde. Sie hofft anhand von „Wahrsager-Briefen“, dass sie reich wird. Aber ich erzähle ihr seit 10 Jahren, dass sie mit sowas nicht reich werden wird. Sie hofft einfach. Sie möchte mir nicht glauben dass diese 37€ die sie da zahlt nur Abzocke sind. Sie hofft immer noch - obwohl sie sich keine Schuhe leisten kann.

2. die Schufa hat bisher immer einen Strich durch die Rechnung gemacht. Durch unter anderem Schulden meiner Mutter habe ich selbst auch eine schlechte Schufa und deshalb lehnen die Vermieter mich ab . Obwohl ich eine mietschuldenfreiheit beweisen kann und die Kaution zahlen kann.

3. ich bin Student und zusätzlich selbstständig (aber bisher unter 20000€ pro Jahr). Dazu bekomme ich Bafög, aber ich werde den neuen Steuerbescheid wenn er dieses Jahr kommt dem Bafög Amt zeigen damit das Bafög verrechnet wird.

Bin ich durch diese Faktoren berechtigt einen wbs Schein zu bekommen ? die psychosoziale Situation (starke Bindung seitens der Mutter, ständiges Zutexten- sie redet immer von Hellseher Briefen und Geschenken, die Reichtum bringen sollen. Obwohl ich ihr sage dass sie sich noch nicht mal Schuhe leisten kann seit 20 Jahren und trotzdem hofft sie seit 20 Jahren)

Wohnung, Geld, Vermieter, Makler

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