Können mir die Vermieter die Wohnung kündigen?
Vor 2 Jahren bin ich in eine 1,5 Zimmer Wohnung gezogen seitdem habe ich mit Asthma und Allergien zu kämpfen ... es war echt heftig bis die Ärzte rausgefunden haben dass die Wohnung nicht gut isoliert ist bzw. sind ständig Wasser Schäden und ich sollte die Wände einfach trocknen lassen von außen ist nein Schimmel zu sehen aber sie macht mich krank und ich bin gegen Schimmel allergisch. Ich habe mich bei den Vermietern beschwert aber mal so richtig und habe von Arzt eine Bestätigung gebracht , jetzt haben sie mir die Wohnung gekündigt wegen Eigenbedarf und ich muss zum 1.3 2021 raus
9 Antworten
Das kenne ich auch, 50 Jahre kein Schimmel, dann über Nacht. Im Blut nichts feststellbar, der Vermieter wird nicht gebeten zu helfen, er bekommt (natürlich) aber mal so richtig etwas gesagt.
Und der liebe Mieter wundert sich über eine Kündigung, weil der liebe Vermieter nur möchte, dass der liebe Mieter wieder gesund wird?
und ich trottel hab mal einen bausachverständigen kommen lassen!! hätte ich gewußt, dass das mein hausarzt auch macht.... ! :-))
Ein Eigenbedarfskündigung ist zulässig; dies sollt aber keinesfalls mißbräuchlich erfolgen.
Preisen Sie sich glücklich, dass Sie den Hort Ihrer ärztlich konstatierten Krankheiterreger verlassen können.
...Oder wollen Sie vielleicht doch dort sterben?
Eigenbedarf? - Vielleicht sehnen sich die Vermieter aus lauter Corona-Verzweiflung nach dem Tod!?!
Wie / warum (mit welcher konkreten Begründung) rfolgte die Eigenbedarfskündigung?
Bitte Wortlaut hier einstellen (Kopie/Foto). Möglicherweise ist sie formell unwirksam.
Auf die Idee da rauszugehen,weil´s Dich krank macht, hättest auch selber kommen können.
Nun wurde Dir die Entscheidung quasi abgenommen! Gut für Deine Gesundheit!
Die Kündigung ist so erstmal fristgerecht und in Ordnung. Das einzige was eventuell bestreitbar wäre ist die Begründung „Eigenbedarf“. Aber mal ehrlich. Willst du wirklich um eine Wohnung kämpfen die dich krank macht?
Zum 1.3. bzw. 28.2.2021 fristgerecht? Dann hätte die Kündigung spätestens am 3. Werktag im November 2020 zugegangen sein müssen.