Mieter stellt Schuhe vor dem Wohnungseingang. Ist das für Vermieter verbietbar?

Hallo,

In meinem Mehrfamilienhaus stellt ein Mieterpaar Schuhe in der Nähe der Wohnungstür. Es handelt sich um das Dachgeschoss. Der Bereich vor der Wohnungstür ist ca. 2qm groß, wobei 1 qm durch drei Wände abgedeckt sind, und nur dann sichtbar ist, wenn man direkt vor der Wohnungstür steht. Das heisst, wenn man die Treppe hochläuft, sieht man nicht sofort den einen Quadratmeter, wo die Mieter ihre Schuhe ablegen.

Sonst habe ich nichts gegen sie einzuwenden, da sie sich gut verhalten, und kleinlich möchte ich nicht sein. Aber leider, denke ich, haben sie mich nicht gefragt, ob sie den Bereich nutzen dürfen und die Schuhe, wie sie abgestellt sind, sind manchmal durcheinander. Wie schon geschrieben, man sieht diese Unordnungs nur wenn man den Bereich vor der Wohnungstür betritt und nach links schaut. Letzten Endes gehört der Bereich ja auch zum Treppenhaus.

Kann ich als Vermieter von heute auf morgen verbieten, dass sie den Bereich für sich beanspruchen? Ich könnte ja hingehen und eine Tür einbauen, die ich verschliesse, um dort Besen usw. abzustellen, wenn ich es auf die harte Tour mache.

Klar muss man auch das sonst positive Verhältnis in Betracht ziehen, das ich nicht ändern möchte. Ich weiss, dass es viel schlimmere Sachen gibt, die Mieter tun können und dies hier vielleicht noch in die Kategorie Luxusproblem gehört.

Perfekt wäre gewesen, wenn sie mich vorher gefragt hätten. Einmal habe ich denen schon gesagt, dass sie für Ordnung in dem Bereich sorgen sollten.

Haus, Mieter, Mietrecht, Vermieter
Schaden Mietwohnung - Waschdecken Absplitterung. Muss ich ein neues Waschbecken bezahlen?

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

ich bin im November in eine Wohnung eingezogen, in der es ein neues Bad gab. Leider ist mir beim Einzug ein kleiner Schaden am Waschbecken passiert. Eine kleine Absplitterung von ca. 10,00 mm x 1,50 mm (s. Bild).

Mein Vermieter möchte jetzt von mir ein ganz neues Waschbecken ersetzt bekommen, für 170,30 €.

Meiner Versicherung möchte ich den Schaden nicht melden. 1.) Habe ich eine Selbstbeteiligung von 150,00 € und möchte wegen 20,30 € keinen Schaden melden und 2.) Sehe ich es persönlich auch nicht ein, ein ganzes Waschbecken zu bezahlen, bei so einem Schaden…

Der Schaden lässt sich wahrscheinlich mit entsprechendem Reparaturset problemlos beheben. Darf ich das noch machen oder muss ich den Schaden jetzt so lassen, falls es irgendwann noch zu Problemen oder zum Rechtsanwalt geht?

Zudem bezweifle ich das er das Waschbecken wirklich austauscht. Sollte er recht haben und von mir dafür 170,30 € bekommen müssen, dann steht mir das Waschbecken doch zu oder? Schließlich habe ich es damit bezahlt?!

Ich habe ja nichts gegen einen Anteiligen Abzug, schließlich habe ich den Schaden ja irgendwie verursacht, aber einen ganzen Waschbecken zu ersetzen, sehe ich nicht ein.

Kennt sich damit jemand aus? Ist das wirklich berechtigt? Kann mir jemand Urteile oder Gesetzesauszüge dazu nennen?

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Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Schaden
Muss ich den Strom von meinem Vormieter zahlen?

Hallo alle zusammen, ich habe folgendes Problem:

Am 11.10.2013 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen, habe bei der Übergabe aber den Strom-Zählerstand nicht notiert, es gibt demnach auch kein Übergabeprotokoll dafür. Über mehrere Wochen habe ich versucht meinen Strom online anzumelden, da ich nicht wusste wer mich beliefert. Ich bin dann zum öffentlichen Versorger. Der Berater sagte mir, dass ich entweder einen Zählerstand angeben muss oder der Zählerstand des Vormieters genommen wird. Ich übernahm also den Stand des Vormieteres. Daraufhin erreichte mich eine horrende Nachzahlung (mir wird bei der Höhe der Rechnung immer noch schlecht)

Ich fragte meine Vermieterin, ob sie einen Namen und einen Zählerstand vom Vormieter hat, damit ich diesen mit dem in meiner Rechnung angegeben abgleichen kann. Sie antwortete, dass Hr.XY im September 2013 zwangsgeräumt wurde, bis zu meinem Einzug stand die Wohnung leer. Sie hat auch keinen Zählerstand. Der letzte Zählerstand von der Abmeldung des Vormieters war am 15.05.2012 (!). Was heißt, dass ich auch für Strom vom 15.05.2012 zu meinem Einzug am 11.10.2013 zahlen soll.

Mein Stromversorger meinte nun, er braucht ein Übergabeprotokoll oder anderes Dokument um den Zählerstand bei meinem Einzug nachzuweisen (dass ich auch ja nicht versuche mich um die Kosten meines Stromverbrauchs zu drücken)

Ich habe nun zwei Fragen: Was wäre wenn ich einen Zählerstand hätte und sich rausstellt, dass ich große Teile des Stromverbrauchs nicht bezogen habe sondern noch der Vormieter? Wer muss diese Kosten tragen?

Gibt es für mich noch irgend eine Möglichkeit aus dieser Nummer rauszukommen? Ich sehe es ja ein, den Strom den ich verbrauche zu zahlen. Aber den Strom vom Vormieter? Außerdem muss ich auch meinen eigenen Stromverbrauch im Auge behalten, denn meine Heizung und Wasserboiler läuft über Strom. Nicht dass ich da was checken lassen muss auf Verkalkungen oder ähnliches.

Ich hoffe es hat jemand einen Rat für mich.

Strom, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Stromanbieter, Stromverbrauch, Verbrauch
Nachtrag zu einem Mietvertrag mit drei Hauptmietern

Hallo,

Die Situation

Ich wohne in einer 85qm-Wohnung in München. Den Mietvertrag habe ich mit zwei Mitbewohnern vor rund drei Jahren unterzeichnet. Wir waren alle drei Hauptmieter. Seitdem haben meine Mitbewohner öfter gewechselt. Das ging immer recht problemlos - die Vermieterin (eine Stiftung) hat einen Nachtrag zum Mietvertrag aufgesetzt, den wir drei + der jeweilige Nachmieter unterzeichnet haben.

Nun ist vor einigen Monaten scheinbar eine neue Sachbearbeiterin bei der Stiftung am Werk. Vor zwei Monaten wollten meine beiden Mitbewohner wieder einmal ausziehen. Sie haben sich bei der Vermieterin erkundigt und ihnen wurde mitgeteilt, sie sollten ihren Teil des Mietvertrages kündigen - für Nachmieter würde es dann wieder einen Nachtrag zum Mietvertrag geben. Entgegen der mündlichen Aussage widersprach die Vermieterin dann aber schriftlich, auf die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu verzichten.

Nun sind meine beiden neuen Mitbewohner bereits eingezogen und für eine liegt seit Mitte April der Nachtrag zum Mietvertrag unterschriftsbereit vor. Da der aber erst ab dem 1. Juli gilt, wollte sie mit der Unterzeichnung noch warten. Mein zweiter Mitbewohner kann erst ab dem 1. August einziehen, deswegen gibt es auch noch keinen Nachtrag.

Heute, also etwa 3 Wochen vor dem 1. Juli, bekomme ich einen Brief der Vermieterin, in dem sie den bereits geschickten Nachtrag für nichtig erklärt und darum bittet, ich möge die Wohnung als alleiniger Hauptmieter anmieten und Untermietverträge mit meinen Mitbewohnern abschließen und der Vermieterin zusenden.

Das Problem

Aus verschiedenen Gründen bin ich von dieser Bitte nicht begeistert. Ich möchte nicht alleine verantwortlich sein für die gesamte Wohnung, ich möchte meinen Mitbewohnern gegenüber nicht als Vermieter auftreten müssen und ich möchte, dass meine Mitbewohner hier wohnen bleiben können, wenn ich mal die Wohnung verlasse.

Die Fragen

  1. Ist es überhaupt rechtens, wenn Hauptmieter einzeln ihren Namen aus einem gemeinsamen Mietvertrag kündigen?

  2. Wenn ich der Bitte nicht entspreche, was ist dann? Meine Mitbewohner haben ja gekündigt, also steht ab dem 1.8. nur noch mein Name im Mietvertrag. Aber ich habe doch nie zugestimmt, alleiniger Hauptmieter zu sein...

  3. Kann ich von der Vermieterin verlangen, Nachträge für meine beiden neuen Mitbewohner zu erstellen? Meinetwegen können sie diese Praxis ja in Zukunft verbieten, aber in der jetzigen Situation erscheint mir das fies.

  4. Kann man einen bereits abgeschickten Nachtrag für nichtig erklären, ohne zunächst eine Frist zu setzen? (wahrscheinlich ja, aber sicherheitshalber frage ich mal nach)

Vielen Dank und entschuldigung, dass es so viel Text ist

Mieter, Mietrecht, Vermieter

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