Vermieter schickt Handwerker immer kurzfristig.

Aufgrund eines undichten kaputten Fensters hat es bei uns reingeregnet und eine Wand ist nass. Als wir die Feuchtigkeit gesehen haben, informierten wir den Vermieter sofort. Weiter haben wir Mietminderung angekündigt und die Miete unter Vorbehalt gezahlt. Daraufhin wurde auch gleich ein Stück Tapete, die leicht schimmelte entfernt und die Wand behandelt. Da für uns es immer recht kompliziert ist, Termine tagsüber zu machen, haben wir dem Vermieter geschrieben, dass wir rechtzeitig informiert werden möchten, wenn wieder Termine anstehen. Nun rief heute der Maler an uns bat um einen Termin für Montag zur Feuchtigkeitsmessung. Mich nervt das total, dass es wieder so kurzfristig ist, obwohl der Vermieter weiß, dass wir dafür echt die Welt in Bewegung setzen müssen. Jetzt habe ich erstmal wieder geschrieben, dass es so nicht geht und er uns genau sagen soll, was wann gemacht wird und mit uns bitte 2 Wochen vorher die Termine abzustimmen hat. Jetzt kam per Mail zurück, dass die Handwerker mit dem Vorlauf die Arbeiten nicht planen können, weil es auch von der Trocknungsentwicklung abhängt. Er würde grundsätzlich den schnellst möglichen Termin zur Schadensbehebung nennen. Wenn wir diesen nicht wahrnehmen können und sich dadurch die Arbeiten verzögern, wäre er nicht mehr für den Mangel verantwortlich und der "eh fragliche Minderungsanspruch" würde wegfallen.

Ich finde es unmöglich, dass unser Vermieter erwartet, dass wir springen und wenn es nicht geht und wir weiter im Wasserschaden leben.

Haben wir nicht weiter Recht auf Minderung, weil wohl doch nicht erwartet werden kann, dass man immer innerhalb weniger Tage einen Termin einrichten kann?

Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Handwerker, Wasserschaden
Ehemaliger Vermieter stellt 4500,-€ für Mängelbeseitigung in Rechnung

Hallo Zusammen,

ich hofffe ihr könnt mir helfen bei folgendem Problem:

Ich bin im Mai 2011 zu meinem Freund gezogen und wurde dann auch gleich in den Mietvertrag eingetragen. Da es immer wieder Streitigkeiten mit der Hausverwaltung gab auf Grund von einem feuchten Keller (der ja angeblich nicht feucht ist/war) sind wir im Juli 2013 ausgezogen.

Bei der Wohnungsübergabe mit der Verwaltung (wo komischerweise der Makler der Verwaltung dabei war) kam es natürlich gleich wieder zu Diskussionen.

Wir waren im ersten Augenblick nicht bereit den Flur zu renovieren obwohl unser Hund, damals noch Welpe, die Tapete unten abgekratzt hatte. Desweiteren fand auch keine ordentliche Wohnungsübergabe statt da wir nur diskutiert hatten auf dem Flur. Es wurde dann ein Übergabeprotokol gemacht, in dem wortwörtlich drin steht "Diverse Mängel in der Wohnung. Vermieter wird Mieter die Kosten der Reparatur in Rechnung stellen".. Leider haben wir dieses unterschrieben. Wir haben dann eine Nacht drüber geschlafen und uns doch dafür entschlossen das wir die Schönheitsreparaturen (Flur tapezieren und malern) ausführen. Habe dann dem Makler geschrieben wann wir in die Wohnung können um die Reparturen durch zuführen. Dieser schrieb dann "Auf Grund von dem Verhalten von ihrem Mann ist die Tür leider zugeschlagen. Für sie tut es mir Leid." diese habe ich auch noch abgespeichert in meinem Handy.

Nun kriegen wir 2 Monate später eine Rechnung über fast 4500,-€. Es wurden 2 Türen ausgetauscht, neues Laminat verlegt in WZ + SZ, Verdampfertuer im Kühlschrank, Malerkosten und Entrümpelung des Kellers in Rechnung gestellt.

Was können wir hier nun tun? Ich weiß nicht wo vorn und hinten ist und bin nur die ganze Zeit am überlegen was wir nun tun können. Wir werden uns heute auch noch gleich Termin beim Anwalt machen aber wie stehen hier unsere Chancen?

Wäre über hilfreiche Antworten sehr dankbar und von blöden Kommentaren darf abgesehen werden.

LG ANJA

Mietrecht, Vermieter
Einbau einer fehlenden Duschwand - Sache des Vermieters?

Meine Oma ist in eine neue Wohnung umgezogen. Die Vormieterin war körperbehindert und hat sich deswegen einen ebenerdige Dusche einbauen lassen, ist dann allerdings verstorben. Bei dieser ebenerdigen Dusche fehlt nun die Duschwand (die konnte die Vormieterin nicht mehr in Auftrag geben, weil sie verstorben war) sodass man beim Duschen quasi das ganze Bad unter Wasser setzt, weil das Wasser ja keinerlei Begrenzung hat (bei einer ebenerdigen Dusche gibt es ja keine Duschwanne).

Der Vermieter weigert sich allerdings eine Duschwand einzubauen und meint, dies wäre Sache des Mieters, da der Umbau durch die Vormieterin durchgeführt wurde und er nur seine Genehmigung für den Umbau erteilt hat.

Eine Duschwand kostet für diese Dusche knapp 500,-Euro (mit Einbau) und der Vermieter weigert sich nun die Kosten zu übernehmen.

Da meine Oma nur eine kleine Rente hat und sich diese Duschwand nicht leisten kann, wollte ich fragen wer nun Recht hat. Der Vermieter, indem er sagt, dass dies Sache des Mieters sei oder muss er als Vermieter für eine entsprechende Duschwand sorgen, dass man Duschen kann, ohne das das Wasser durch das ganze Bad läuft. Meine Oma ist körperlich auch nicht in der Lage jedesmal das Bad komplett zu wischen, wenn sie duschen war.

Wenn es Sache des Vermieters ist, gibt es entsprechende Urteile oder Gesetze, die man dazu anwenden kann?

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Dusche, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter

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