Vermieter will uns mit allen Mitteln raus haben

Einen guten Tag wünsche ich und hallo,

zu meinem Problem.. Unser Vermieter will uns raus haben und er tut all das was in seiner Macht ist. Kleines Beispiel.. Er hat uns vorgeworfen, wir würden vor unserer Haustür nicht kehren und sollen dafür 15 € im Monat zahlen, weil er es macht. Das ist aber nicht das tragische..

Wir haben heute ein Schreiben bekommen, indem er uns eine "Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ..Objekt..) zukommen lassen hat, schriftlich.

Er macht sich anhand seines Sonderkündigungsrecht gebrauch und möchte uns das Mietverhältnis kündigen. Darin wurden wir aufgefordert, das Haus binnen 10 Tage ihm zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.

Es kam vor einigen Tagen zu dem Vorfall, indem meine Mutter beim Film schauen eingeschlafen ist und dabei der Film bis nach 22.00 Uhr lief und angeblich etwas laut gewesen sein soll. Er betrat das von uns angemietete Grundstück und klopfte ihr ans Schlafzimmerfenster (sehr laut). Voll erschroken und verwundert kam mein Sohn hinzu und sah nach wer sowas tut. Auf Auforderung das Grundstück zu verlassen und an der Haustür zu klingeln, bekam er die Antwort, das ist alles meins und mein Haus ich betrete es wann ich will.

Er schildert das alles anders und behauptet mein Sohn hätte ihn körperlich angegriffen, obwohl er meinen Sohn an den Hals gepackt hat und mit seinem Kopf schon im Schlafzimmer drinne war. Deshalb hat mein Sohn ihn geschubst um sich von seinen Griff zu befreien.

Das entspricht im Schreiben alles nicht der Wahrheit.

Sie tun alles, um uns raus zu haben.. Wir zahlen jeden Monat die Miete. Auch hinter unserem Haus ist ein Grundstück was zu uns gehört.. Wir sollen uns da aber nicht hinsetzen, weil dort die Sonne hinscheint und bei Ihnen nicht.. Sie haben ihr Haus mit nebengeliegen Garten neben uns. Uns wurde eine Plantage auf der anderen Seiten des Haus errichtet und wir haben für 400€ uns wegen Sichtschutz gekümmert, weil uns sonst jeder beliebige Bürger in unserer Privatsphäre beeinträchtigen würde.

Ich weiß jetzt nicht, was taktisch der schlauste Schachzug wäre.. Der Vorfall ist am 17.07.2014 gewesen und wir haben bislang nichts unternommen..

Bin über jede Antwort dankbar.. Die Zeit drängt.

Liebe Grüße

Kündigung, Mietrecht, Vermieter
Schäden am Laminat(falsch verlegt?) Kaution?

Hallo,

derzeit bewohne ich eine Wohnung für ein Praktikum. Ich habe hier 14 Wochen gewohnt, also nicht allzu lange. In meinem Zimmer liegt ein (anscheinend! - ich bin mir da sehr unsicher) neu verlegter Lamitnat Fußboden.

Der Boden hier in der Wohnung ist ziemlich krumm und schief, und das Laminat eher dürftig darüber gelegt. Jetzt ist, soweit ich das erkennen kann ein Brett hochgerutscht. Dort wo das Brett hochgerutscht ist, guckt, das Laminat hervor und eine Kante ist sichtbar. Zusätzlich ist an der Kante eine Beule.

Was ich absolut nicht weiß, ob dieser Mangel durch mich entstanden ist. Ich habe es erst bemerkt, als ich mein Bett abgebaut habe und jetzt graut es mir natürlich vor der Abnahme. Fakt ist: Das Laminat ist mit SIlikon so verklebt, dass es quasi mal in der Luft gehangen hat, ist also nach allen Regeln der Kust bescheiden verlegt worden!

Kurz zusammengefasst sind meine Probleme. 1. Schaden am Laminat 2. Keine Ahnung, ob ich dafür verantwortlich bin.

Ein richtiges Übergabe Protokoll gab es nicht. Ich habe in aller Eile ein paar Mängel, die mir als erstes ins Auge gestochen sind, hinten auf den Mietvertrag geschrieben... allerdings ist das zimmer sehr alt und es gibt quasi überall Mängel; sprich: Mit allen könnte ich Seiten füllen. Der Boden ist mir damals, soweit ich mich erinnere, nicht aufgefallen.

Was mache ich jetzt, wenn meine Vermieterin den Schaden von mir erstattet haben möchte? Wäre das Laminat korrekt verlegt worden, wäre es nie zu dem Schaden gekommen - ganz davon abgesehen, ob ich es jetzt war oder nicht! Wie steht es, um die Beweispflicht? Muss ich beweisen, dass ich es nicht war?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter
Wann ist ein Flur ein Gemeinschaftsflur? Eine Verzwickte Mietsache..

Hallo Liebe gutefrage-Beantworter!

Wir haben eine ziemlich angespannte Mietsituation, die durch „neue Ideen“ des Vermieters weiter strapaziert wird. Um den Sachverhalt besser zu verstehen erstmal eine Beschreibung der Mietsituation.

Folgende Situation:

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte mit 3 Wohneinheiten zur Miete, wovon wir die zwei Wohnungen im 1. und 2. OG bezogen haben. Beide Wohnung wurde schon zuvor von einer Familie genutzt. Die untere Wohnung beinhaltet Wohn- und Essbereich, Küche, Gästezimmer, Bad. Die Obere Wohnung Schlafbereiche, Kinderzimmer und ein Bad. Der Zugang und die Verbindung der Wohnungen erfolgt (logisch) über eine Treppe aus dem Erdgeschoss. Beide Wohnungen sind mit abschließbaren Türen versehen, die wir aus praktischen Gründen dauerhaft offen stehen lassen (außer im Winter).

Der Eingang zur Einliegerwohnung erfolgt im Erdgeschoss durch einem kleinen gemeinsamen Flur. Die Abtrennung dieses Flurs vom Treppenhaus erfolgt durch eine Verbindungstür (mit eigener Türklingel, Tür hat einen Knauf, nur wir haben den Schlüssel). Dieser kleine Flur ist klar gemeinschaftsgenutzt und wird auch abwechselnd gereinigt.

Im Erdgeschoss befindet sich noch eine Waschküche und ein Keller (mit eigener Sauna) der ausschließlich durch uns genutzt wird. Des Weiteren ist hier auch die Heizung für beide Doppelhaushälften untergebracht. Der Dachboden ist nicht Teil der Mietsache und ist ungenutzter Lagerplatz der Vermieter.

Im Erdgeschoss befindet sich eine weitere Eingangstüre die nur vom Vermieter zur Wartung der Heizung genutzt wird. Der Vermieter kommt hier ohne Ankündigung unregelmäßig herein.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist der große Flur/Treppenhaus per se ein Gemeinschaftsflur?

  2. Darf und muss der Vermieter uns das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art untersagen?

  3. Der Vermieter möchte die Verbindungstüre entfernen, damit der Vorflur zwangsweise im Winter mitgeheizt wird. Darf er das?

Wir sind froh diese Verbindungstür zu haben, da die Mieterin der utneren Mieteinheit gerne die Haustür sowie ihre Fenster im Erdgeschoss offen stehen lässt wenn Sie das Haus verlässt :(

Ich danke vielmals für Eure freundliche Hilfe !

Gruß Albert

Mietwohnung, Vermieter, Gemeinschaft, Nutzungsrecht, Flur, Treppenhaus

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