Mietrecht: Schäden an bröseligem Putz nach Auszug? Mietersache?

Hallo,

wir (meine Freundin und ich) sind zum 30.11.13 aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe mit Vermieterin und Nachmieterin, hat die Vermieterin noch die Entfernung einer größeren Korkpinnwand gefordert, da die Nachmieterin diese nicht übernehmen wollte. So weit, so gut.

Die Korkpinnwand bestehend aus einzelnen Korkplatten hatte meine Freundin bei Einzug von der Vormieterin übernommen (nicht Teil des Mietvertrages od. Kaufvertrag, nur mündliche Absprache).

Die Korkplatten waren, wie Kacheln, mit sehr festem Kleber befestigt. Anhand der Rillen im Klebeprofil wurde dieser wohl mit einem Spachteldings aufgetragen. Auf eine nicht tapezierte Wand, mit Farbe und altem Putz.

Nun zum Problem: Nur mit einem Spachtel war der Kleber nicht zu lösen, also haben wir Spachtel und Hammer (300g, also normal) genommen. Leider war der Kleber so fest mit der Farbschicht darunter verbunden, dass entweder der Kleber mit Korkresten an der Wand geblieben ist oder der Klaber samt Farbe und Putz von der Wand gebrochen ist. Der Putz unter der Farbe ist sehr alt und haftet schon zum Teil überhaupt nicht mehr an der Betonwand (alt=sehr grobkörnig/kieselig).

Wir haben also nur die Korkplatten entfernt, da wir beim entfernen des restlichen Klebers wohl nur noch mehr Farbe inkl. Putz von der Wand holen da dieser zum Großteil nur noch von der Farbe ( mehreren Farbschichten) an der Wand gehalten wird.

Da die Nachmieterin zum 1.12. dort eingezogen ist muss natürlich schnell eine Lösung gefunden werden und ich kann mir schon denken was die Vermieterin dazu sagt: Mietersache - neu verputzen.

Sind wir dazu verpflichtet? Grund des Schadens ist ja der mangelhafte bzw. altersschwache Putz und die bombenfeste Befestigung der Korkplatten durch die Vormieterin.

Die bereits entstandenen Löcher sind zu groß zum überspachteln, zumal man auch nicht auf losen Putz spachteln kann. Zudem sind nun unterschiedliche Farbschichten freigelegt, einfach drüberstreichen geht def. nicht. Die Wand hat ca. 11-13 qm, wovon etwa 1/3 mit Korkplatten beklebt war.

Tausend Dank für die Antworten!!

Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Auszug, Putz, Schönheitsreparatur
Eigentümer baut Zaun um Mehrfamilienhaus (Mietrecht)

Liebe Community,

Ich bin im Juli in eine neue Wohnung gezogen, nach Einzug wurde ein Zaun um das gesamte Grundstück (Wohnanlage aus insgesamt sechs Mehrfamilienhäusern, keine Platte) gebaut. Generell gibt es zwei Eingänge auf das Grundstück, einen von der Straße aus, die auch die Adresse ist und einen von einer Kreuzungsstraße. Über den Kreuzungsstraßeneingang bin ich deutlich schneller an meinem Haus und muss keinen Umweg von knapp 300m gehen, der somit einen längeren weg zu ALLEN öffentlichen Verkehrsmitteln in der Umgebung darstellt.

Der "Seiten"Eingang war auch gleichzeitig Einfahrt zu den Mieterparkplätzen und meines Wissens nach auch die "Noteinfahrt", ein Feuerwehrwagen würde gar nicht mehr an die Wohnungen herankommen. Dieser Eingang war zunächst mit einem Schloss gesichert, für den nur die Mieter einen Schlüssel bekommen haben, die einen Stellplatz hatten. Seitdem war er immer abgeschlossen und es hing an Zettel daran "Eingang nur noch über Straße X sonst Mieterrechtliche Schritte". Inzwischen ist dieser Eingang mit einem dicken Fahrradschloss gesichert, zu dem meines Wissens niemand einen Schlüssel hat.

Meine Frage: Ist dies rechtlich zulässig? Habe ich recht auf einen Schlüssel, obwohl ich keinen Stellplatz habe? Darf der Vermieter einfach einen Zaun bauen und den Leuten einen Weg vollkommen versperren. Zusätzlich erschließt sich mir der Zweck dieses Zaunes nicht, da die Gegend nicht grad unsicher ist.

Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße J.

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